Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 18.12.2006
Vorlagen-Nr.: 9/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.01.2007
13.02.2007
Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für die Wasserwerk Concordia GmbH für
das Jahr 2007 ff.
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Vorlage 103/2003 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 09.12.2003
den Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.2003 von ursprünglich 57.265 € auf 47.500 €
festgesetzt.
In der Zeit vom 08.08.-15.08.2006 wurde durch die GPA NRW eine überörtliche Prüfung der
Gemeindekasse Kreuzau durchgeführt.
Die GPA hat empfohlen, den Verwaltungskostenbeitrag regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf
anzupassen.
Das GPA des Kreises Düren hat bereits im Jahre 2000 empfohlen, die Berechnung der
Verwaltungskostenbeiträge unter Zugrundelegung der KGSt-Empfehlungen „Kosten eines
Arbeitsplatzes“ vorzunehmen.
Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sach- und
Gemeinkosten.
Sie
werden
u.a.
herangezogen
bei
der
Ermittlung
von
Verwaltungskostenerstattungen. Die Ermittlung nach diesen Empfehlungen ermöglicht den
Kommunen ein Verfahren der vereinfachten Kostenermittlung.
Gemäß den KGSt-Empfehlungen ergibt sich folgende Berechnung:
Personalkosten (Grundlage KGSt-Gutachten 7/2003 bzw2. 4/2004, siehe 2.1 ff.)
Gem. der gen. Empfehlungen sind bei Beamten 1.680 Jahresarbeitsstunden, bei Angestellten
1.578 Jahresarbeitsstunden und bei Arbeitern 1.478 Std. zugrunde zu legen.
Zur näheren Erläuterung der errechneten Stundenanteile der für das WWC anteilig eingesetzten
Mitarbeiter, ist die nachstehende Aufteilung von Bedeutung:
Kasse: 25 %iger Anteil der Arbeitszeit: 25 % von 1.578 Std.
= 394,50 Std.
Personalabt.: 8 % von 1.578 Std.
= 126,24 Std.
Reinigungskraft – 15 Std./Woche = 39 % v. 38,5 o. 39 % v. 1.478 x 5 %
= 28,82 Std.
EDV: 5,71 % von 1.680 Std.
= 95,93 Std.
Bote: 7,5 % von 1.578 Std.
= 118,35 Std.
Mitarbeiter/Besoldungs-/Entgeltgruppe/
Prozentsatz des Personalaufwandes
Amt
Stunden
Stundensatz/Euro
Bruttopersonalkosten in
Euro
Entgeltgr. 5, 25 % von 1.578 Jahresstunden
Entgeltgr. 9, 4 % von 1.578 JStd.
Entgeltgr. 8, 4 % von 1.578 JStd.
Kasse
Personalabt.
Personalabt.
394,50
63,12
63,12
21,90
31,90
29,30
8.639,55
2.013,53
1.489,42
Reinigungskraft Entgeltgr. 2, 5 % (15 Std./Woche)
A 9 m.Z. (EDV), 5,71 % von 1.680 JStd.
Gemeindebote Entgeltgr. 1, 7,5 % von 1.578 JStd.
Bauabt.
Hauptamt
Hauptamt
28,82
95,93
118,35
20,20
33,30
18,60
582,16
3.194,47
2.201,31
Ferner müssen die anteiligen Personalkosten für die Reinigung der Kellerräume durch die
Reinigungskraft hinzugerechnet werden (Jahressumme: 778,98 €). Insoweit errechnet sich
nachfolgender Personalkostenaufwand
Summe: 18.899,42 €
Bei der Berechnung der Personalkosten wurden in Ermangelung aktueller Tabellensätze seitens
der KGSt die Werte aus 7/2003 zugunsten des WWC zugrunde gelegt.
Hinsichtlich der Sachkostenberechnung (siehe 2.2) ist festzustellen, dass eine Berechnung
durchschnittlicher Sachkosten eines Arbeitsplatzes nach Maßgabe der KGSt kaum möglich ist.
Die KGSt empfiehlt daher eine einheitliche Sachkostenpauschale von 15.600 € jährlich für alle
Büroarbeitsplätze.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung des WWC sind bereits seit über 20 Jahren die tlw.
noch heute benutzten Büromöbel auf eigene Rechnung angeschafft worden. Dies trifft auf
Schreibtische, Schränke, Stühle, PC’s, Bildschirme und Drucker zu.
Von der Gemeinde werden die Kosten des allgemeinen Bürobedarfs, die Raumkosten, die Kosten
für die Fernsprechanschlüsse einschl. Fernsprech- u. Telefaxgebühren getragen.
Insoweit erscheint es geboten, eine individuelle Berechnung der Sachkosten vorzunehmen.
Aus dem aktuell vorliegendem Bericht der KGSt Stand: 4/2004 sind folgende Sachkosten bei der
Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes zugrunde zu legen:
a) Raumkosten** für die Büroräume 119,121 u. 122
Kalkulatorische Miete
Reinigung (Mittelwert aus Fremd- u. Eigenreinigung)
Strom
Gasheizung
Sonstige Bewirtschaftungskosten (GBA, Versicherung)
Bauliche Instandhaltung
b) Kosten Fernsprechanschluss
= 173,84 bis 209,63€/m2
= 20,45 €/m2
= 6,65 €/m2
= 11,76 €/m2
= 3,58 €/m2
= 19,94 €/m2
c) Fernsprechgebühren
= 276,10 €/Neben/Sprechstelle
= 178,95 €
d) Bürobedarf*
= 357,90 € Arbeitsplatz
e) Miete Kopierer/Telefonanlage 2005
(30.038,33€ ./. 61 Büroarbeitsplätze x 4)
f) Unterhaltung Botenfahrzeug 2005
(2.892,68 € ./. 61 x 4)
=1.969,72 €
= 189,68 €
g) anteilige Verbandsumlage KDVZ
Anteil analog 2003 am Gesamtaufkommen =2,55 %
=4.967,22 €
* Die volle Anrechnung des empfohlenen Anrechnungssatzes für Bürobedarf wird mit der
Einrechnung der ADV-Verbrauchsmaterialien (Info 2003 = 358,52€) für angemessen erachtet.
* *Auf die anteiligen Kosten für die Mitnutzung von Gemeinschaftsräumen(Küche, Toilette,
Besprechungszimmer, Sitzungsäle) wird zugunsten des WWC verzichtet.
Die Gemeinkosten (siehe 2.3) setzen sich zusammen aus:
1. verwaltungsweiten Gemeinkosten (Verwaltungs-Overhead) und
2. amtsinternen Gemeinkosten (Amts-Fachbereichs-Overhead).
-2-
Die KGSt empfiehlt einen Zuschlag für den Verwaltungs-Overhead von 10 % auf die BruttoPersonalkosten des jeweiligen Arbeitsplatzes. Mit ihm werden im Wesentlichen abgegolten:
- Planung, Steuerung und Kontrolle durch Rat und Verwaltungsführung
- Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
- Leistungen der beteiligten Ämter
- Allgemeine Beschaffung
- Personalratstätigkeit
- Gleichstellungsstelle
- Betriebsärztlicher und arbeitssicherheitstechnischer Dienst
Darüber hinaus sind in der Regel über den Zuschlagssatz von 10 % hinaus noch Zuschläge für
-
Amtsleitung und ggf. Sekretariat
Abteilungsleitung usw., soweit nicht sachbearbeitend tätig,
Ggf. amtsinterne Schreibdienste
Ggf. amtsinterne Registratur usw. vorzusehen.
Es sind mindestens 10 % anzusetzen, so dass bei Büroarbeitsplätzen
Gemeinkostenzuschlag von insgesamt mindestens 20 % auszugehen ist.
Bei Nicht-Büroarbeitsplätzen werden 15 % für ausreichend erachtet.
von
einem
Berechnung der Sachkosten (siehe 2.2.1 und 2.2.2)
Unter Berücksichtigung der bereits aufgeführten Abrechnungssätze ergibt sich folgende
Berechnung:
Kalkulatorische Miete (Mittelwert 191,74 € x 43,34 qm)
Reinigung ( 20,45 € x 43,34 qm)
Strompauschale (6,65 € x 43,34 qm)
Gasheizung (11,76 € x 43,34 qm)
Sonstige Bewirtschaftungskosten (GBA, Versicherung)
Bauliche Instandhaltung (19,94 € x 43,34 qm)
Kosten Fernsprechanschlüsse (276,10 x 4)
Fernsprechgebühren (178,95 € x 4)
Bürobedarf (357,90 € x 4)
Miete Kopierer/Telefonanlage
Unterhaltung Botenfahrzeug
Umlage KDVZ-Kosten
Summe=
= 8.310,01 €
= 886,30 €
= 288,21 €
= 509,68 €
= 155,16 €
= 864,20 €
= 1.104,40 €
= 715,80 €
= 1.431,60 €
= 1.969,72 €
= 189,68 €
= 4.967,22 €
21.391,98 €
Des Weiteren sind für die Überlassung der Lagerräume im Keller des Rathauses die Sachkosten
zu ermitteln.
Gemäß der Flächenermittlung vom 12.12.2006 werden im Kellerbereich Flächen mit einer
Größenordnung von 288,03 qm genutzt.
Da die Überlassung von Lagerräumen nicht vom Gutachten der KGSt erfasst ist, muss hier
hilfsweise die Berechnung Stand 1.1.2003 herangezogen werden.
Die Mietsätze sind (s. Vermietung an Polizei) seitdem nicht angehoben worden, insoweit errechnet
sich folgender Mietpreis für die vom Wasserwerk Concordia genutzten Kellerräume:
288,03 qm x 4,09 € x 12 Monate
= 14.136,51 €/Jahr.
Ferner sind die umlagefähigen Heizkosten gem. des Gutachtens der KGSt (11,76 x 288,03 qm) in
Höhe von 3.387,23 € zu berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen, hiervon 50 % = 1.693,62 €
anzurechnen, da die Räumlichkeiten nicht andauernd genutzt werden und die notwendige
Beheizung auch der Substanzerhaltung zuträglich ist.
-3-
Die mögliche Anrechnung einer Stromkostenpauschale für die genutzten Kellerräume (6,65 €/qm)
wird nur zu 50 % vorgenommen, es errechnet sich hier folgender Betrag: 6,65 € x 288,03 qm x 50
% = 957,70 €.
Anrechnungsfrei bleiben mögliche Umlagen für Bewirtschaftung und Instandhaltung.
Die
Umlage
der
anteiligen
Sachkosten
Personalkostenberechnung gestaltet sich wie folgt:
- Kasse:
- Personalabteilung:
- EDV:
für
die
Büroarbeitskräfte
gem.
der
15.600 € x 50 % = 7.800,--€
15.600 € x 8 % = 1.248,--€
15.600 € x 6,5 % = 1.014,--€
Summe:
= 10.062,--€
Insoweit ergibt sich folgende Sachkostenberechnung:
Miete Büroräume pp. gem. Berechnung
Miete Kellerräume
Heizkosten Keller WWC
Stromkostenpauschale Keller
Anteilige Sachkosten Büroarbeitsplätze gem. Berechnung
Summe Sachkosten
= 21.391,98 €
= 14.136,51 €
= 1.693,62 €
=
957,70 €
= 10.062,00 €
-----------------= 48.241,81 €
Berechnung der Gemeinkosten
-
verwaltungsweite Gemeinkosten (Verwaltungs-Overhead) = 10 % von 17.956,59 €
= 1.795,66 €
amtsinterne Gemeinkosten (Amts-Fachbereichs-Overhead) = 10 % von 15.173,12 € +
5 % (für Nicht-Büroarbeitsplätze Reinigungskraft/Bote) von 2.783,47 €
= 1.656,48 €
Summe Gemeinkosten:
3.452,14 €
Zusammenstellung:
1. Personalkosten
2. Sachkosten
3. verwaltungsweite Gemeinkosten
4. amtsinterne Gemeinkosten
Gesamtsumme
= 17.956,59 €
= 48.241,81 €
= 1.795,66 €
= 1.656,48 €
= 69.650,54 € = rd. 70.000,--€
Gemäß Beschluss des Rates vom 09.12.2003 wurde der Verwaltungskostenbeitrag rückwirkend
zum 01.01.2003 auf 47.500,--€ festgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, den um 22.500 € erhöhten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70.000
€ ab dem 01.01.2007 zu veranschlagen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt bei Position 030.1650 in Höhe von 22.500,-- € ab dem
Haushaltsjahr 2007.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag für das Wasserwerk Concordia GmbH wird zum 01.01.2007 auf
70.000,-- € festgesetzt.
-4-
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-5-