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Allgemeine Vorlage (Sanierung des Sportheimes im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Sanierung des Sportheimes im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau;

hier:   Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme) Allgemeine Vorlage (Sanierung des Sportheimes im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau;

hier:   Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-02BE: Herr Schmühl Kreuzau, 18.12.2006 Vorlagen-Nr.: 6/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.01.2007 30.01.2007 13.02.2007 Sanierung des Sportheimes im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme I. Sach- und Rechtslage: Das o. a. Gebäude wurde im Jahre 2001 umfassend mit einem Gesamtaufwand von ca. 290.00,00 DM saniert. Unter anderem wurde der komplette Außenputz erneuert und die Dachterrasse neu abgeklebt. Im April diesen Jahres musste nunmehr festgestellt werden, dass der aufgebrachte Putz (mineralisch gebundener Reibeputz) sich an mehreren Stellen von der Fassade gelöst hat. Die Ursache liegt nicht in mangelhafter Ausführung. Vielmehr musste festgestellt werden, dass trotz abgeklebter Dachterrasse nach wie vor bei Regenwetter Wasser hinter die Fassade dringen kann. Eine Schadensbeseitigung ist also nur dann sinnvoll, wenn vorher die Ursache nunmehr endgültig beseitigt wird. Am 08. Juni 2006 wurde mit dem damals bauleitenden Architekten eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Auch er hat bestätigt, dass es sich nicht um einen Ausführungsmangel handelt. Die Ursache sieht er nunmehr darin, dass Wasser über die Abdeckung der Brüstungsmauer eindringen kann. Da der bauleitende Architekt trotz Zusage bis heute nichts unternommen hat, habe ich inzwischen ein Kreuzauer Architekturbüro zu Rate gezogen. Ein entsprechender Sanierungsvorschlag liegt inzwischen auch vor. Da es sich um ein Baudenkmal handelt, ist die Angelegenheit auch mit dem Landeskonservator besprochen. Zur Lösung des Problems müssen die örtlich beidseitig vorhandenen Zinkabdeckungen aufgenommen und entsorgt werden. Anschließend wird die Brüstungsmauer mit einer Aluabdeckung verkleidet. Das vorhandene Brüstungsgeländer muss vorher aufgenommen und anschließend wieder montiert werden. Da es sich insgesamt um rund 75 laufende Meter handelt, werden nach der Kostenschätzung für diese Maßnahmen voraussichtlich Kosten in Höhe von 20.000,00 € entstehen. Durch diese Maßnahmen ist die Ursache beseitigt, sodass alsdann die Schäden beseitigt werden können. Da es sich nur um punktuelle Schäden handelt, werden diese Arbeiten voraussichtlich nur im Stundenlohnverfahren ausgeführt werden können. Je nach Umfang der Schadstellen muss möglicherweise auch das komplette Gebäude oder zumindest müssen einzelne Fassaden komplett neu angestrichen werden. Der hiermit verbundene Aufwand kann also nur schwer geschätzt werden. Im Haushalt wurden vorsorglich hierfür zusätzlich 10.000,00 € veranschlagt. Da diese Schäden meines Erachtens nicht hätten passieren dürfen, habe ich gegenüber dem bauleitenden Architekten inzwischen einen Schadensersatzanspruch wegen fehlender bzw. mangelhafter Beratungs- und Hinweispflicht gestellt. Der Schadenersatz kann sich natürlich nur auf die tatsächlichen Kosten der Schadensbeseitigung beziehen. Wie dieses Verfahren ausgeht, bleibt abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass die Maßnahmen an der Brüstungsmauer unbedingt ausgeführt werden müssen, um weitere Schäden zu vermeiden bzw. damit es überhaupt sinnvoll ist, die jetzt vorhandenen Schäden zu beseitigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Verwaltungshaushalt 2007 wurden bei Haushaltsstelle 560.5000 zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000,00 € veranschlagt. Eine Finanzierung dieses Betrages kann aus der Sportpauschale erfolgen. Sollten die Regressansprüche positiv verlaufen, reduziert sich selbstverständlich die Inanspruchnahme der Sportpauschale. III. Beschlussvorschlag: „Den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der Brüstungsmauer des Sportheimes im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-