Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-233/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 37 30 10
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
26.04.2005
Betreff:
Brandschutzbedarfsplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt - zwecks Vorbereitung einer
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg - die Bildung eines Arbeitskreises
Brandschutzbedarfsplan. Als Vertreter in den Arbeitskreis werden seitens der Fraktionen
bestimmt:
CDU-Fraktion:
SPD-Fraktion:
FWG:
FDP-Fraktion:
Herr/ Frau ..................
Herr/ Frau ..................
Herr/ Frau ..................
Herr/ Frau ..................
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
- § 22 Abs. 1 FSHG - sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr,
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und
fortzuschreiben. Damit ist die bisher schon bestehende Verpflichtung der Gemeinden, den
Brandschutz zu ermitteln, um die Forderung nach einer Dokumentation in einem
Brandschutzbedarfsplan - analog Rettungsgesetz - ergänzt worden.
Entsprechend der amtlichen Begründung müssen Brandschutzbedarfspläne zwingend
eine Risikoanalyse (Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken
im jeweiligen Zuständigkeitsbereich), eine Schutzzieldefinition (Festlegung der
gewünschten Qualität und der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen) und einen
Plan, wie die Schutzzieldefinition zu erreichen ist (welches Personal, welches Gerät und
welche Organisation; zwingend festgestellt werden muss hierbei, wie viel Einsatzpersonal
in welcher Zeit - Hilfsfrist - und wie viel Prozent der Einsätze - Erreichungsgrad durchgeführt werden soll) enthalten.
Über den Grad der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes, insbesondere über den
Erreichnungsgrad der beschriebenen Schutzziele, ist ein politischer Beschluss zu fassen
und damit das Maß des akzeptierten Restrisikos zu bestimmen. Der Rat der Stadt
Bedburg hat im Ergebnis festzulegen, ob bei einer akzeptablen Risikoabdeckung das
verbleibende Restrisiko vertretbar ist und ob die vorgeschlagene Risikoabdeckung auch
finanzierbar ist. Kernpunkt aller Überlegungen wird das hieraus resultierende Schutzziel
für die Stadt Bedburg sein, das in der Zusammenfassung der Ergebnisse der
Brandschutzbedarfsplanung beispielsweise wie folgt definiert werden könnte:
„Die Feuerwehr der Stadt Bedburg hat zur Abdeckung der im Brandschutzbedarfsplan
beschriebenen Risiken bei allen Schadensereignissen sicherzustellen, dass sie die
Einsatzstellen in 90 % aller Einsatzfälle mit einer `Grundschutzeinheit´, bestehend aus ....
mit ... Funktionen Besatzung in max. ... Minuten erreicht.“
Diese
beispielhafte
Schutzzieldefinition
ist
wesentlicher
Bestandteil
der
Brandschutzbedarfsplanung. Die Vorteile eines Brandschutzbedarfsplanes sind eindeutig;
zum einen ist für jeden nachvollziehbar, wie sich die Feuerwehr der Stadt Bedburg in den
nächsten Jahren entwickeln wird, zum anderen werden die hierfür erforderlichen
finanziellen Mittel für die nächsten Jahre festgeschrieben. Dies ermöglicht eine langfristige
Planung ohne die Unsicherheiten der jährlichen Haushaltsberatungen.
Aufgrund der entsprechend der o. a. Ausführungen erforderlichen Fachkenntnisse, der
sehr hohen, jedoch nicht zur Verfügung stehenden Personalbindung und insbesondere der
damit für die Stadt Bedburg verbundenen rechtlichen Konsequenzen - die Gemeinden
tragen die volle, alleinige Verantwortung für die den örtlichen Verhältnissen angepasste
Feuerwehrgröße - hat die Verwaltung unter Datum vom 07.11.2003 dem
Sachverständigenbüro für Brandschutz `osb Brandschutz Management GbR´ mit Sitz in
Mönchengladbach den Auftrag zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes erteilt.
Dieser liegt nunmehr - mit Stand 31.08.2004 - vor.
Ein Vertreter des Sachverständigenbüros wird den Brandschutzbedarfsplan in seinen
Kernaussagen - rechtliche Grundlage, Aufbau des Brandschutzbedarfsplanes und
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Risikodarstellung - in Form einer Powerpoint-Präsentation vorstellen. Rein informativ weist
die Verwaltung darauf hin, dass im Vorgriff auf die Sitzung des Fachausschusses bereits
Mitte März allen Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Bedburg vertretenen
Fraktionen, wie auch Herrn Stadtbrandmeister Mocken, jeweils ein Exemplar des
Brandschutzbedarfsplanes - rd. 130 Seiten - zur Kenntnisnahme übersandt wurde.
Aufgrund der Komplexität und Brisanz der Thematik, wie auch aufgrund der finanziellen
Auswirkungen, schlägt die Verwaltung dem Ausschuss, zwecks Vorbereitung einer
entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat, die Bildung eines Arbeitskreises
Brandschutzbedarfsplan, bestehend aus je einem Vertreter der im Rat der Stadt Bedburg
vertretenden Fraktionen, dem Stadtbrandmeister, zwei bestimmten/ gewählten Vertretern
der Freiwilligen Feuerwehr und zwei Vertretern aus der Verwaltung vor.
50181 Bedburg, den 14.04.2005
----------------------------------(Kramer)
----------------------------------(Koerdt)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister