Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-233/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 37 30 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 26.04.2005 Betreff: Brandschutzbedarfsplan Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt - zwecks Vorbereitung einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg - die Bildung eines Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan. Als Vertreter in den Arbeitskreis werden seitens der Fraktionen bestimmt: CDU-Fraktion: SPD-Fraktion: FWG: FDP-Fraktion: Herr/ Frau .................. Herr/ Frau .................. Herr/ Frau .................. Herr/ Frau .................. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) - § 22 Abs. 1 FSHG - sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Damit ist die bisher schon bestehende Verpflichtung der Gemeinden, den Brandschutz zu ermitteln, um die Forderung nach einer Dokumentation in einem Brandschutzbedarfsplan - analog Rettungsgesetz - ergänzt worden. Entsprechend der amtlichen Begründung müssen Brandschutzbedarfspläne zwingend eine Risikoanalyse (Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich), eine Schutzzieldefinition (Festlegung der gewünschten Qualität und der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen) und einen Plan, wie die Schutzzieldefinition zu erreichen ist (welches Personal, welches Gerät und welche Organisation; zwingend festgestellt werden muss hierbei, wie viel Einsatzpersonal in welcher Zeit - Hilfsfrist - und wie viel Prozent der Einsätze - Erreichungsgrad durchgeführt werden soll) enthalten. Über den Grad der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes, insbesondere über den Erreichnungsgrad der beschriebenen Schutzziele, ist ein politischer Beschluss zu fassen und damit das Maß des akzeptierten Restrisikos zu bestimmen. Der Rat der Stadt Bedburg hat im Ergebnis festzulegen, ob bei einer akzeptablen Risikoabdeckung das verbleibende Restrisiko vertretbar ist und ob die vorgeschlagene Risikoabdeckung auch finanzierbar ist. Kernpunkt aller Überlegungen wird das hieraus resultierende Schutzziel für die Stadt Bedburg sein, das in der Zusammenfassung der Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung beispielsweise wie folgt definiert werden könnte: „Die Feuerwehr der Stadt Bedburg hat zur Abdeckung der im Brandschutzbedarfsplan beschriebenen Risiken bei allen Schadensereignissen sicherzustellen, dass sie die Einsatzstellen in 90 % aller Einsatzfälle mit einer `Grundschutzeinheit´, bestehend aus .... mit ... Funktionen Besatzung in max. ... Minuten erreicht.“ Diese beispielhafte Schutzzieldefinition ist wesentlicher Bestandteil der Brandschutzbedarfsplanung. Die Vorteile eines Brandschutzbedarfsplanes sind eindeutig; zum einen ist für jeden nachvollziehbar, wie sich die Feuerwehr der Stadt Bedburg in den nächsten Jahren entwickeln wird, zum anderen werden die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel für die nächsten Jahre festgeschrieben. Dies ermöglicht eine langfristige Planung ohne die Unsicherheiten der jährlichen Haushaltsberatungen. Aufgrund der entsprechend der o. a. Ausführungen erforderlichen Fachkenntnisse, der sehr hohen, jedoch nicht zur Verfügung stehenden Personalbindung und insbesondere der damit für die Stadt Bedburg verbundenen rechtlichen Konsequenzen - die Gemeinden tragen die volle, alleinige Verantwortung für die den örtlichen Verhältnissen angepasste Feuerwehrgröße - hat die Verwaltung unter Datum vom 07.11.2003 dem Sachverständigenbüro für Brandschutz `osb Brandschutz Management GbR´ mit Sitz in Mönchengladbach den Auftrag zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes erteilt. Dieser liegt nunmehr - mit Stand 31.08.2004 - vor. Ein Vertreter des Sachverständigenbüros wird den Brandschutzbedarfsplan in seinen Kernaussagen - rechtliche Grundlage, Aufbau des Brandschutzbedarfsplanes und STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Risikodarstellung - in Form einer Powerpoint-Präsentation vorstellen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass im Vorgriff auf die Sitzung des Fachausschusses bereits Mitte März allen Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Bedburg vertretenen Fraktionen, wie auch Herrn Stadtbrandmeister Mocken, jeweils ein Exemplar des Brandschutzbedarfsplanes - rd. 130 Seiten - zur Kenntnisnahme übersandt wurde. Aufgrund der Komplexität und Brisanz der Thematik, wie auch aufgrund der finanziellen Auswirkungen, schlägt die Verwaltung dem Ausschuss, zwecks Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat, die Bildung eines Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan, bestehend aus je einem Vertreter der im Rat der Stadt Bedburg vertretenden Fraktionen, dem Stadtbrandmeister, zwei bestimmten/ gewählten Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und zwei Vertretern aus der Verwaltung vor. 50181 Bedburg, den 14.04.2005 ----------------------------------(Kramer) ----------------------------------(Koerdt) Fachbereichsleiter Bürgermeister