Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Vorlagen-Nr.: 31/2007 Kreuzau, 15.03.2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 28.03.2007 24.04.2007 08.05.2007 Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich ist mit Beginn des Schuljahres 2007/08 die Einrichtung von OGS-Gruppen an verschiedenen Grundschulstandorten der Gemeinde Kreuzau vorgesehen. Im Rahmen des dazu bestehenden Grundsatzbeschlusses des Rates vom 20.06.2006, wurde die Verwaltung gleichzeitig auch beauftragt, als Kompensation für das mit der Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschule wegfallende Hortangebot Alternativangebote für 10- bis 14-jährige Kinder zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu hat am 23.08.2006 ein erstes Schulleitergespräch unter Beteiligung einer Vertreterin des SkF Düren stattgefunden, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass ein evtl. Angebot nicht nur für die Hauptschüler sondern auch für Realschule und Gymnasium gelten sollte. Bei diesem Gespräch wurde bereits festgestellt, dass nur das Betreuungsangebot „Dreizehn Plus“ mit einer Betreuungszeit von 13.00 bis mind. 15.00 Uhr und zunächst auf die 5. und 6. Jahrgangsstufen der dort untergebrachten Schulen beschränkt, in Frage kommen könne. Es wurde in Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und der Verwaltung zur Information der Eltern ein entsprechender Flyer erstellt und im Rahmen des Anmeldeverfahrens an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2007/08 verteilt. Zu Ihrer Kenntnisnahme ist eine Kopie dieses Flyers als Anlage beigefügt. Beim letzten Gespräch mit den Schulleitern wurde festgehalten, dass derzeit für die Hauptschule 4, für die Realschule 11 sowie für das Gymnasium 20 Anmeldungen = insgesamt 34 Anmeldungen vorliegen, woraus hervorgeht, dass ein schulformübergreifendes Angebot möglich ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf einen Antrag der 3 Schulleitungen an die Bezirksregierung Köln auf Anstellung eines/einer Sozialpädagogen/-in bei gleichzeitig anteiligem Verzicht auf eine Lehrerstelle verwiesen, der unter Datum vom 05.02.2007 versandt, bis heute leider aber noch nicht beantwortet wurde. Im positiven Falle besteht die Möglichkeit, dass diese Fachkraft während der Unterrichtszeit die dort auftretenden vielfältigen Aufgaben übernimmt und in den Nachmittagsstunden das Angebot „Dreizehn Plus“ betreut. Gleichzeitig wurde auch die Möglichkeit erörtert, geeignete Oberstufenschüler/-innen auf Honorarbasis für die Hausaufgabenbetreuung einzustellen. Für diese Maßnahme, die zunächst an 4 Wochentagen, und zwar montags bis donnerstags voraussichtlich in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr eingerichtet werden soll, gewährt das Land NRW nach Maßgabe der bestehenden Richtlinien Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten, womit eine zeitlich verlässliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden soll. Zuwendungsempfänger sind, analog der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“, die Schulträger, wobei es aber möglich ist, die außerunterrichtliche Betreuungsmaßnahme auch an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe zu vergeben, wie dies für 4 Grundschulen im Rahmen der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ an den SkF auch erfolgt ist. Der SkF Düren ist auch für die Trägerschaft dieser Betreuungsmaßnahme am Schulzentrum Kreuzau vorgesehen. Übereinstimmung wurde mit den Schulleitungen auch in der Frage der Mittagsverpflegung erzielt, welche über einen Cateringservice o.ä. Einrichtung erfolgen soll. Die Raumfrage wird zwischen den einzelnen Schulleitungen einvernehmlich geklärt, wobei jetzt schon festgelegt wurde, dass das Mittagessen in einem Nebenraum der Lehrküche der Hauptschule erfolgen kann. Voraussetzungen für die Landesförderung sind: 1. Mindestens 15 Kinder in der Betreuungsgruppe. 2. Beschluss der Schulkonferenz(en). 3. Zustimmung des Schulträgers. 4. Betreuungsangebot für die Dauer eines Schuljahres. 5. Betreuung an mindestens 4 Unterrichtstagen pro Woche in einem festen zeitlichen Rahmen (in der Regel ab 13.00 Uhr). 6. Durchführung in geeigneten Räumen. 7. Offen für alle Schülerinnen und Schüler. Für die Landesmittel aus diesem Programm ist für Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen ein Betrag von 4.100 € und für Hauptschulen und Förderschulen in Höhe von 7.500 € pro Schuljahr festgelegt. Der Antrag zur Einrichtung und zur Bewilligung von Landesmitteln ist durch den Schulträger bis spätestens zum 31.03. j.J. bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Zur finanziellen Förderung ist weiterhin festzuhalten, dass das Betreuungsangebot nicht alleine durch die bereitgestellten Landesmittel getragen werden kann, so dass auch Elternbeiträge erhoben werden müssen. Obwohl die derzeit vorliegenden Anmeldungen noch nicht verbindlich sind, seitens der Schulen aber noch weitere Maßnahmen, so z. B. auch eine Informationsveranstaltung für die Eltern vorgesehen ist, sollte auf jeden Fall die Einrichtung von 2 Gruppen, was ab 26 Schüler/-innen möglich ist, beantragt werden. Hinsichtlich der erforderlichen Beschlüsse der Schulkonferenz wird darauf hingewiesen, dass die Schulkonferenz des Gymnasiums am 13.11.2006 bereits einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst hat; die Schulkonferenz der Hauptschule beabsichtigt dies in ihrer Sitzung am 20.03.2007. Seitens der Realschule soll zu diesem Zwecke kurzfristig ein Eilbeschluss herbeigeführt werden. Die ebenfalls vorausgesetzte Zustimmung des Schulträgers ist im Hinblick auf den v.g. Termin zur Beantragung der Genehmigung sowie der Landesmittel bis zum 31.03.2007 erforderlich, so dass nach Abschluss der Schulausschusssitzung eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffen werden müsste. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: „1. Ab dem Schuljahr 2007/08 wird am Schulzentrum Kreuzau für Hauptschule, Realschule und Gymnasium eine Maßnahme zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern nach dem Unterricht in der Form des Angebotes „Dreizehn Plus“ eingerichtet. Die Betreuung dieser Maßnahme erfolgt durch den SkF. 2. Die Gemeinde Kreuzau als Schulträger stimmt der Einrichtung des Angebotes unter der Prämisse zu, dass dieses für sie kostenneutral ist. 3. Der Antrag zur Genehmigung der Maßnahme sowie zur Erlangung des Landeszuschusses ist bis zum 31.03.2007 an die Bezirksregierung Köln zu erwirken.“ Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - Ramm - Anlage -2-