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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, E.-Blessem, Reinoldweg Beschluss über die Öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, E.-Blessem, Reinoldweg
Beschluss über die Öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, E.-Blessem, Reinoldweg
Beschluss über die Öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 120/2016 Az.: 61.21-20/174 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 09.02.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 174, E.-Blessem, Reinoldweg Beschluss über die Öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 174, E.Blessem, Reinoldweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat hat am 30.09.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174, E.-Blessem, Reinoldweg beschlossen. Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Einfamilienhausbebauung in ein- bis zweigeschossiger Bauweise als Einzel- und Doppelhausbebauung. (10 - 12 Wohnungseinheiten)auf dem Gelände einer ehemaligen Kfz-Werkstatt. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB kann nunmehr der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplan-Entwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Anlagen:  Anlageplan  Rechtsplan  Begründung In Vertretung (Hallstein) -2-