Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E6, 12. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 18.12.2006
Vorlagen-Nr.: 39/2006 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.01.2007
30.01.2007
13.02.2007
12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6,
Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Stockheimer Weg, Ecke Heribertstraße;
hier: Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.11.2006 die Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes beschlossen. Eine Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes ist als Anlage
beigefügt. In der gleichen Sitzung wurde festgelegt, dass in Anwendung des § 13 BauGB
wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen soll.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 11.12.2006 bis 17.01.2007 (die Frist wurde bewusst wegen
der zahlreichen Feiertage um eine Woche verlängert). Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der
Offenlage keine Stellungnahmen eingehen und somit in dieser Sitzungsrunde der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes der
Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, „Teilbereich Stockheimer Weg/Ecke
Heribertstraße“, wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung
beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________