Daten
Kommune
Linnich
Größe
95 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
09.06.16, 13:01
Aktualisiert
09.06.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Die Bürgermeisterin
- öffentlich -
Drucksache B-58/2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
22.06.2016
Stadtrat
07.07.2016
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB3
21.04.2016
Herr Schumacher
Fb3/622-21/7
Bebauungsplan Körrenzig Nr. 3
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes, Ausweisung weiterer Baugrundstücke
Grundstück Gemarkung Körrenzig, Flur 13, Parzelle 200
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt dem Rat der Stadt Linnich, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen zur
Durchführung eines Bauleitverfahren gem. § 2 BauGB zur beantragten Änderung des
Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 3 für das Grundstück Gemarkung Körrenzig, Flur 13, Parzelle 200
aufzunehmen. Vor Aufnahme der Planungen ist mit dem Antragsteller/Vorhabenträger ein
städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zu schließen, in dem sich dieser zur Übernahme aller
städteplanerischen und der im Zuge des Verfahrens sonst anfallenden Kosten für Leistungen
verpflichtet.
Stadtrat
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt der Rat der Stadt
Linnich, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen zur Durchführung eines Bauleitverfahrens
gem. § 2 BauGB zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 3 für das
Grundstück Gemarkung Körrenzig, Flur 13, Parzelle 200 aufzunehmen. Vor Aufnahme der
Planungen ist mit dem Antragsteller/Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB
zu schließen, über den sich dieser zur Übernahme aller städteplanerischen und der im Zuge des
Verfahrens sonst anfallenden Kosten für Leistungen verpflichtet.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Vollmacht der Eigentümerin hat Herr Bernhard Jörres, Hauptstraße 53, 52441 Linnich eine
Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 3 beantragt. Der Antrag ist als Anlage 1 (a – d)
beigefügt. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne in eigener Verantwortung der
Gemeinde aufzustellen. Die Entscheidung, die beantragte Änderung aufzunehmen, liegt bei der
Gemeinde.
Die beantragte Veränderung bezieht sich auf das Grundstück Gemarkung Körrenzig, Flur 13,
Parzelle 200. Der Bebauungsplan Körrenzig Nr. 3 hat am 23.03.1985 Rechtskraft erlangt. Die vom
Antragsteller benannten Parzellen 189 und 190 wurden zwischenzeitlich zur Parzelle 200 vereinigt.
Eine erste Änderung hat der Bebauungsplan Körrenzig Nr. 3 im Jahr 2007 erfahren. Im Zuge der
ersten Änderung wurden zwei von der Straße Am Klosterhof ausgehende fußläufige Verbindungen
zur Kutschstraße und zum Spielplatz am Pfarrweg in die benachbarten Bauflächen integriert. Auch
wurden Baugrenzen nach Aufgabe des alten Feuerwehrgerätehauses an der Ecke
Dämmchen/Pfarrweg, das in den Außenbereich zwischen den Ortschaften Körrenzig und
Glimbach verlagert wurde, erweitert, um eine bessere bauliche Ausnutzung der betroffenen
Grundstücke zu ermöglichen.
Die aktuelle Planungsrechtliche Situation ergibt sich aus den als Anlage 2 und 3 beigefügten
Unterlagen. Wie sich aus der Anlage 2 ergibt, legt der Bebauungsplan Körrenzig Nr. 3 nördlich
entlang der Straße Dämmchen für das Grundstück Gemarkung Körrenzig, Flur 13, Parzelle 200
für das Teilstück der ehemaligen Parzelle 189 eine Baugrenze zur Straße Dämmchen mit einer
Breite von 18 m und einer Tiefe von 20 m fest. Die in dieser Form erfolgte Festsetzung war schon
seinerzeit von dem Gedanken getragen, zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachverdichtung für
diesen Bereich vornehmen zu können.
Die derzeitige Bebauungslage ergibt sich aus den als Anlage 4 und 5 beigefügten Unterlagen, die
vorhandene Entwässerungssituation ergibt sich aus der als Anlage 6 beigefügten Unterlage. Nach
Aussage des örtlichen Tiefbauamtes kann der Anschluss an die Entwässerung über den in der
Straße Dämmchen vorhandenen Mischwasserkanal erfolgen.
Die vom Antragsteller begehrte Veränderung ist der als Anlage 1a beigefügten Planskizze zu
entnehmen.
Nach einer ersten summarischen Prüfung würde die Möglichkeit bestehen, die beantragte
Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
Dabei soll die Art der baulichen Nutzung ebenso unverändert festgesetzt werden wie das Maß der
baulichen Nutzung. Entsprechend der beantragten Änderung sollen lediglich die Baugrenzen auf
dem Grundstück Gemarkung Körrenzig, Flur 13, Parzelle 200 nach Osten und Westen in der
Flucht des bisherigen Baufensters erweitert werden. Von den östlich und westlich angrenzenden
Parzellen hat die Parzelle 200 eine Breite von rd. 75 m. Gegenüber der bisher geltenden
Baugrenze würde die veränderte Planung die Nutzbarkeit des Grundstückes optimieren. Die
Veränderung ist in der Anlage 7 skizziert.
Die darüber hinausgehenden Festsetzungen zur überbaubaren Fläche im Planänderungsbereich
bleiben gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan ebenso unverändert wie die
Festsetzungen zur Bauweise (Art der baulichen Nutzung: MD; Maß der baulichen Nutzung: Zahl
der Vollgeschosse als Höchstgrenze = II, Grundflächenzahl = 0,4, Geschossflächenzahl = 0,8;
Bauweise: o = offene Bauweise). Insoweit stehen der beantragten Aufnahme einer Planung zur
Nachverdichtung des in Rede stehenden Teilbereichs keine planungsrechtlichen Gründe
entgegen.
Wie dargestellt, sind Bauleitpläne in eigener Verantwortung der Gemeinde aufzustellen. Die
Entscheidung, die beantragte Änderung aufzunehmen/umzusetzen liegt bei der Gemeinde, § 2
Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Soweit der Ausschuss der beantragten Änderung folgt, wird folgende Beschlussfassung
vorgeschlagen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die
Verwaltung zu beauftragen, die Planungen zur Durchführung eines Bauleitverfahren gem. § 2
BauGB zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 3 für das Grundstück
Gemarkung Körrenzig, Flur 13, Parzelle 200 aufzunehmen. Vor Aufnahme der Planungen ist mit
dem Eigentümer/Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zu schließen, in
dem sich dieser zur Übernahme aller städteplanerischen und der im Zuge des Verfahrens sonst
anfallenden Kosten verpflichtet.
______________
Schunck-Zenker
Anlagen