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Allgemeine Vorlage (Vorgesehener Standardabbau im Bereich der Rasenpflege und Bankettmäharbeiten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorgesehener Standardabbau im Bereich der Rasenpflege und Bankettmäharbeiten) Allgemeine Vorlage (Vorgesehener Standardabbau im Bereich der Rasenpflege und Bankettmäharbeiten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-09BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.04.2007 Vorlagen-Nr.: 53/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 09.05.2007 22.05.2007 12.06.2007 Vorgesehener Standardabbau im Bereich der Rasenpflege und Bankettmäharbeiten I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Sanierungsbeirates der Gemeinde Kreuzau am 11.12.2006 habe ich Ihnen eine Liste über Einsparmöglichkeiten durch Standardabbau vorgelegt. Die Liste beinhaltet unter anderem: Ziffer 2: Die Zahl der Rasenschnitte im Bereich des Gemeindegebietes könnte halbiert werden. Hierdurch ergeben sich Einsparungen von rund 25.000,00 €. Ziffer 3: Auf das Mähen der Bankette entlang öffentlicher Straßen wird verzichtet. Jährliche Einsparungen ca. 25.000,00 €. Beide Vorschläge wurden unter laufender Nummer 44 und 45 in die Prioritätenliste „Anträge der Ratsfraktionen und der Verwaltung auf der Grundlage des GPA-Berichtes“ aufgenommen. Es bedarf nunmehr Ihrer Entscheidung, ob ab dem Jahre 2008 dieser Standardabbau tatsächlich gewollt ist. Da der Vorschlag von mir unterbreitet worden ist, habe ich inzwischen selbstverständlich auch weitere Überlegungen angestellt, ob beide Maßnahmen auf Dauer wirklich wirtschaftlicher sind. Die angestellten Überlegungen und Überprüfungen führen zu folgendem Ergebnis: 1. Zahl der Rasenschnitte halbieren: Selbst wenn man die Zahl der Rasenschnitte halbieren würde, lässt sich die prognostizierte Einsparung von 25.000,00 € nicht erzielen, da der Unternehmer in einem solchen Fall den derzeit geltenden Quadratmeterpreis nicht mehr einhalten kann. Er müsste andere Geräte einsetzen, da das Gras ja theoretisch doppelt so hoch gewachsen ist wie bisher. Der Arbeitsaufwand wäre für den Unternehmer also erheblich größer, sodass sich der Quadratmeterpreis fast verdoppeln würde. Das Ergebnis wäre, bei fast gleichen Kosten sähen die Anlagen ungepflegter aus als heute. Um die Kosten jedoch einzuschränken, habe ich mit dem Unternehmer vereinbart, dass die Gemeinde zumindest im Jahre 2007 probeweise nur 10 Schnitte durchführt. Der vereinbarte Quadratmeterpreis ändert sich hierdurch nicht. Hierdurch werden sich mit Sicherheit Einsparungen in Höhe von mindestens 5.000,00 € ergeben. 2. Verzicht auf das Mähen der Bankette Das Mähen der Bankette wird bereits seit dem Jahre 2005 nicht mehr vom Bauhof, sondern auch durch zwei private Firmen durchgeführt. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich jährlich auf ca. 25.000,00 €, wobei es sich fast ausschließlich um Mäharbeiten handelt, die aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen mindestens einmal im Jahr erforderlich sind. Ein weiterer Standardabbau ist nach erneuter Überprüfung auch aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Selbst wenn dies der Fall wäre, würden spätestens in drei bis vier Jahren erhebliche Kosten entstehen für das Schälen der Bankette bzw. möglicherweise sogar durch das Räumen von daneben befindlichen Straßenseitengräben, da sich beim Nichtmähen die Bankette von Jahr zu Jahr höher aufbauen würden. Hierdurch wäre alsdann ein Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet. Von daher muss ich meinen Vorschlag, auf das Mähen der Bankette gänzlich zu verzichten, zurückziehen. Ich sichere Ihnen jedoch zu, die Mäharbeiten auf das Notwendigste zu beschränken. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aufgrund meiner Ausführungen unter Ziffer I werden sich die Einsparungen im Jahre 2007 bei der Rasenpflege auf ca. 5.000,00 € und bei den Mäharbeiten auf schätzungsweise 3 - 4.000,00 € belaufen. III. Beschlussvorschlag: „1. Der vorgesehene Standardabbau im Bereich der Rasenpflege und Bankettmäharbeiten erfolgt in modifizierter Form. Die Zahl der Rasenschnitte wird im Jahre 2007 auf 10 Schnittvorgänge begrenzt. 2. Auf das Mähen der Bankette kann aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen nicht verzichtet werden, jedoch wird die Verwaltung beauftragt, die Bankettmäharbeiten auf das Notwendigste zu beschränken. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-