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Beschlussvorlage (Planung der Gesamtschule Aldenhoven - Linnich am Standort Linnich, Begehung vom 22.08.2016)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
300 kB
Datum
07.09.2016
Erstellt
25.08.16, 19:00
Aktualisiert
25.08.16, 19:00
Beschlussvorlage (Planung der Gesamtschule Aldenhoven - Linnich am Standort Linnich,
Begehung vom 22.08.2016) Beschlussvorlage (Planung der Gesamtschule Aldenhoven - Linnich am Standort Linnich,
Begehung vom 22.08.2016) Beschlussvorlage (Planung der Gesamtschule Aldenhoven - Linnich am Standort Linnich,
Begehung vom 22.08.2016) Beschlussvorlage (Planung der Gesamtschule Aldenhoven - Linnich am Standort Linnich,
Begehung vom 22.08.2016)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache B-101/2016 Beratungsfolge Termin Schulausschuss 07.09.2016 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB1 23.08.2016 Herr Clemens 251.21-002 Planung der Gesamtschule Aldenhoven - Linnich am Standort Linnich, Begehung vom 22.08.2016 Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt den Etat Haushalt 2017 ff. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis / fasst im Zusammenhang mit den vorgstellten Planungen folgenden Beschluss: Problembeschreibung/Begründung: Zum Schuljahr 2017/2018 wird die Jahrgangsstufe 8 der Gesamtschule Aldenhoven – Linnich (GAL) vorzeitig zum Standort Linnich wechseln. Zur Vorbereitung auf den Start fand am 22.08.2016 eine Begehung des Schulgebäudes der heutigen Hauptschule mit Vertretern der GAL, der Hauptschule und der Verwaltung statt. Ziel dieser Begehung sollte die Feststellung etwaigen Renovierungs-/Sanierungsbedarfs sein. Ferner sollte abgesprochen werden, was seitens der Verwaltung bis zum Schulstart noch vorzubreiten ist, bzw. grundsätzlich für die Schule wünschenswert wäre.. Mit der Schulleitung der Hauptschule wurde vereinbart, dass diese ab dem Schuljahr 2016/2017 nur noch einen Gebäudetrakt nutzt, so dass der in dem nachfolgenden Plan gelb markierte Gebäudeteil ab diesem Schuljahr leer steht. Lediglich die Fachräume in diesem Gebäudeteil müssen von der GHS noch weiterhin genutzt werden. Für die Schulsozialarbeiterin muss ein Raum, bisher Kartenraum im 1. OG, renoviert werden. Ferner ist es erforderlich, eine Schultafel im Medienraum anzubringen, da dieser Raum von der GHS künftig als Klassenzimmer genutzt wird. Hier soll eine Tafel aus einem anderen Klassenzimmer (GAL – Trakt) umgesetzt werden. Die GHS ermöglicht somit, die Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen im GAL – Trakt auch außerhalb der Schulferien durchzuführen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Schule in einem sehr guten Zustand ist, also Malerarbeiten nur in geringem Umfamg notwendig sind. Wünschenswert wäre es, die Klassenzimmer mit abgehängten Decken auszustatten. In diesem Zusammenhang wäre die Beleuchtung zu erneuern. Der Physikraum muss neu eingerichtet werden. Hier ist fraglich, ob die GAL künftig 2 Physikräume benötigt. Hier würde sich vermutlich die Einrichtung eines multifunktionalen Fachraumes anbieten. So fehlt bislang im Gebäude der GHS ein Biologieraum. Die Schulleitung der GAL klärt hier ihren Bedarf. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Schultafeln sind 2 Tafeln im GAL-Trakt als zu ersetzen befunden worden. Eine weitere Tafel wird in den Medienraum der GHS umgesetzt (s. oben). Insofern sind zum Schulstart 2017/2018 mindestens 3 neue Schultafeln zu beschaffen. Die Schulleitung der GAL wurde um Prüfung gebeten, ob noch herkömmliche Schultafeln angeschafft werden sollen, oder interaktive Tafeln (z.B. SmartBoard) im Sinne einer innovativen Schule vorzuziehen sind. Sollten interaktive Tafeln beschafft werden, so würde sich vermutlich eine solche Tafel für jede der 5 Klassen der kommenden Schuljahrgänge anbieten, also in 2017 und 2018 jeweils 5 Tafeln und dann entsprechend für die Oberstufenjahrgänge in 2020, 2021 und 2022 jeweils 3 Tafeln. An der Begehung nahmen auch Vertreter des in Aldenhoven beauftragten Caterers für die Mittagsverpflegung teil. Angedacht ist laut Analyse der Raumsituation der Firma KOMPLAN die Einrichtung einer Mensa im PZ der GHS. Die Essensvorbereitung wäre dann im benachbarten Musikraum vorgesehen. Zu diesen Planungen wurde dann jedoch seitens des Caterers vorgebracht, dass einige Vorgaben zu berücksichtigen seien (Lüftungsanlage, deckenhohe Fliesen, Bodenabläufe, eigener Spülraum, Personalaufenthaltsraum, Personaltoilette). Dies alles wird unter Umständen nur schwer im vorhandenen Gebäude unterzubringen sein. Die entsprechenden Vorgaben sind noch zu prüfen. Es ist festzustellen, dass es kein Lehrerzimmer gibt, das groß genug für die GAL sein wird. Weiterhin werden Räume für die Schulleitung, die stellvertretende Schulleitung, die didaktische Leitung, die Mittelstufenleitung und die Oberstufenleitung, etc. benötigt. Sinnvoll wäre darüber hinaus eine Verbindung zwischen beiden Schulgebäuden. Letztlich scheint es zweckmäßig, beide Gebäude nicht nur mit einem Gang, sondern mit einem neuen Gebäudetrakt zu verbinden. Darin könnte eine Mensa im Untergeschoss untergebracht werden. Im Erdgeschoss wären Sekretariat, Büroräume und das Lehrerzimmer unterzubringen. Eine solche Verbindung würde sich an folgender Stelle anbieten: Quelle: OpenStreetMap Ungeachtet von einer baulichen Verbindung der Schulgebäude müssen die Datennetze beider Gebäude, sowohl Verwaltungs- als auch das Schülernetzwerk miteinander verbunden werden. Hierzu ist eine Glasfaserverkabelung sinnvoll. Weiterhin ist der vordere Teil des Schulhofes (GHS) sanierungsbedürftig. In früheren Jahren wurde auf diesem Platz Basketball gespielt. Eine Sanierung dieses Spielfeldes könnte abgesehen von einem neuen Teerbelang auch durch Anlegung eines Tartanspielfeldes erfolgen. Bei den vorstehenden Maßnahmen/Investitionen handelt es sich um erste Ideen. Zu prüfen ist, welche Maßnahmen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden könnten. Die Verwaltung beabsichtigt hier in enger Zusammenarbeit mit der GAL den Bedarf weiter zu planen und dem Schulausschuss in den kommenden Sitzungen vorzustellen. Schunck-Zenker