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Allgemeine Vorlage (Namensgebung für den Grundschulverbund Winden-Obermaubach; Hier: Änderung der bisherigen Bezeichnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Namensgebung für den Grundschulverbund Winden-Obermaubach;
Hier: Änderung der bisherigen Bezeichnung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 11.06.2007 Vorlagen-Nr.: 38/2007 1. Ergänzung TISCHVORLAGE - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 12.06.2007 Namensgebung für den Grundschulverbund Winden-Obermaubach; Hier: Änderung der bisherigen Bezeichnung I. Sach- und Rechtslage: Mit der Vorlage-Nr. 38/2007 wurde darüber berichtet, dass die zuständige Schulkonferenz für den Grundschulverbund Winden-Obermaubach die Bezeichnung „KGS Ruraue“ vorgeschlagen hat, wozu auch eine einstimmige Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 08.05.2007 erfolgte. Mit Schreiben vom 06.06.2007, das im Übrigen dieser Tischvorlage zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage beigefügt ist, teilt die KGS St. Urbanus Winden mit, dass zwischenzeitlich festgestellt werden musste, dass eine solche Schulbezeichnung im Kreis Düren bereits vergeben ist, und zwar besteht diese Bezeichnung für die KGS Jülich. Die Schulkonferenz ist in ihrer diesbezüglichen Sitzung zur Überzeugung gelangt, auf einen anderen Namen auszuweichen, wonach nunmehr der Name KGS An der Rur - Grundschulverbund Winden/Obermaubach vorgeschlagen wird. Demgemäß sollte verfahren werden II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „ 1. Gemäß Ratsbeschluss vom 25.04.2006 wurde die Grundschule Obermaubach mit Beginn des Schuljahres 2006/07 aufgelöst und seit diesem Zeitpunkt als Teilstandort der KGS St. Urbanus Winden geführt. Für diese Schulstandorte soll zukünftig der Name „KGS An der Rur Grundschulverbund Winden/Obermaubach-“ gelten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die nunmehr korrigierte neue Schulbezeichnung der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 Abs. 6 SchulG NRW anzuzeigen.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: _______ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlage