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Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -6-32.01/1 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 08.03.2007 Vorlagen-Nr.: 30/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 26.03.2007 24.04.2007 08.05.2007 Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste I. Sach- und Rechtslage: Im Gemeindegebiet Kreuzau befinden sich bekanntlich zwei Judenfriedhöfe und zwar im Ortsteil Drove bzw. im Ortsteil Untermaubach. Der Judenfriedhof im Ortsteil Drove wurde im Jahre 1985 unter Denkmalschutz gestellt. Im Rahmen einer Umfrage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW von Januar 2007 bin ich nunmehr um Mitteilung gebeten worden, ob zwischenzeitlich auch eine Unterschutzstellung des Judenfriedhofes Untermaubach erfolgt ist bzw. ob eine Eintragung nicht beabsichtigt ist. Bei Nichteintragung sollen entsprechende Gründe angeführt werden. Da mir unter Denkmalgesichtspunkten keinerlei Unterlagen über diesen Friedhof vorliegen, habe ich unter dem 14.02.2007 das Rheinische Amt für Denkmalpflege um Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Aufgrund dieser Anfrage hat die vorgenannte Dienststelle zum Judenfriedhof Untermaubach Recherchen angestellt und das Objekt besichtigt. Als Ergebnis ist festzustellen: Der Judenfriedhof von Untermaubach ist ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NRW. Begründung: Der Judenfriedhof ist westlich und oberhalb von Untermaubach in einem Waldstück gelegen, das 3190 m² umfasst. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 4, Parzelle Nr. 12, Eigentümer: Gemeinde Kreuzau. Das eigentliche Friedhofsgelände ist 631 m² groß, von einem Maschendrahtzaun umfriedet und durch ein Holztor zugänglich. Die Fläche ist durch einen überwachsenen Mittelweg längsgeteilt und bis auf acht eindeutig erkennbare Grabstellen ungestaltet. Die erhaltenen Grabstellen sind durch steinerne Einfassungen gerahmt, vier tragen Grabsteine mit Inschriften. Weitere Grabstellen sind anzunehmen, aber nicht mehr erkennbar. Der Friedhof ist wahrscheinlich im 18. Jahrhundert angelegt worden, als in Untermaubach nachweislich Juden gelebt haben. Ein jüdisches Bethaus hat in Untermaubach bis Anfang des 19. Jahrhunderts bestanden und wurde von einer kleinen Synagoge abgelöst. Das Grundstück für den Friedhof soll der Untermaubacher Burgherr gestiftet haben. Der Friedhof ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und des Ortes Untermaubach. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere volkskundliche und historische Gründe vor. Aus den vorstehend genannten Gründen beantragt das Rheinische Amt für Denkmalpflege, den Untermaubacher Judenfriedhof in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau einzutragen. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, diesem Antrag stattzugeben. Ich schlage Ihnen von daher vor, die Aufnahme in die Denkmalliste zu beschließen. Eine gesonderte Anhörung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz ist entbehrlich, da die Gemeinde Kreuzau Eigentümer ist. Somit kann unmittelbar nach dem Ratsbeschluss der Eintragungsbescheid erteilt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -entfälltIII. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-