Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -6-32.01/1
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 08.03.2007
Vorlagen-Nr.: 30/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.03.2007
24.04.2007
08.05.2007
Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des
Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
I. Sach- und Rechtslage:
Im Gemeindegebiet Kreuzau befinden sich bekanntlich zwei Judenfriedhöfe und zwar im Ortsteil
Drove bzw. im Ortsteil Untermaubach. Der Judenfriedhof im Ortsteil Drove wurde im Jahre 1985
unter Denkmalschutz gestellt. Im Rahmen einer Umfrage des Ministeriums für Bauen und Verkehr
des Landes NRW von Januar 2007 bin ich nunmehr um Mitteilung gebeten worden, ob
zwischenzeitlich auch eine Unterschutzstellung des Judenfriedhofes Untermaubach erfolgt ist bzw.
ob eine Eintragung nicht beabsichtigt ist. Bei Nichteintragung sollen entsprechende Gründe
angeführt werden.
Da mir unter Denkmalgesichtspunkten keinerlei Unterlagen über diesen Friedhof vorliegen, habe
ich unter dem 14.02.2007 das Rheinische Amt für Denkmalpflege um Überprüfung und
Stellungnahme gebeten. Aufgrund dieser Anfrage hat die vorgenannte Dienststelle zum
Judenfriedhof Untermaubach Recherchen angestellt und das Objekt besichtigt. Als Ergebnis ist
festzustellen:
Der Judenfriedhof von Untermaubach ist ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NRW.
Begründung:
Der Judenfriedhof ist westlich und oberhalb von Untermaubach in einem Waldstück gelegen, das
3190 m² umfasst. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 4,
Parzelle Nr. 12, Eigentümer: Gemeinde Kreuzau. Das eigentliche Friedhofsgelände ist 631 m²
groß, von einem Maschendrahtzaun umfriedet und durch ein Holztor zugänglich. Die Fläche ist
durch einen überwachsenen Mittelweg längsgeteilt und bis auf acht eindeutig erkennbare
Grabstellen ungestaltet. Die erhaltenen Grabstellen sind durch steinerne Einfassungen gerahmt,
vier tragen Grabsteine mit Inschriften. Weitere Grabstellen sind anzunehmen, aber nicht mehr
erkennbar.
Der Friedhof ist wahrscheinlich im 18. Jahrhundert angelegt worden, als in Untermaubach
nachweislich Juden gelebt haben. Ein jüdisches Bethaus hat in Untermaubach bis Anfang des 19.
Jahrhunderts bestanden und wurde von einer kleinen Synagoge abgelöst. Das Grundstück für den
Friedhof soll der Untermaubacher Burgherr gestiftet haben.
Der Friedhof ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und des Ortes Untermaubach. Für
seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere volkskundliche und
historische Gründe vor.
Aus den vorstehend genannten Gründen beantragt das Rheinische Amt für Denkmalpflege, den
Untermaubacher Judenfriedhof in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau einzutragen.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, diesem Antrag stattzugeben. Ich schlage
Ihnen von daher vor, die Aufnahme in die Denkmalliste zu beschließen.
Eine gesonderte Anhörung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz ist entbehrlich, da die Gemeinde
Kreuzau Eigentümer ist. Somit kann unmittelbar nach dem Ratsbeschluss der
Eintragungsbescheid erteilt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-entfälltIII. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Judenfriedhofes im
Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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