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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2012 (Hebesatzsatzung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
12.04.12, 18:18
Aktualisiert
23.04.12, 18:27
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2012 (Hebesatzsatzung))

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Bad Münstereifel, 12.04.2012 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 20.03.2012 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 748-IX Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2012 (Hebesatzsatzung) Die Realsteuerhebesätze 2012 sollen wie folgt festgesetzt werden: 1. 2. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 310 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v.H. Gewerbesteuer 415 v.H.