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Beschlussvorlage (RPA) (Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2011 Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2011 Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
183 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
08.12.15, 16:47
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (RPA) (Prüfung des  Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2011 
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 
Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2011
Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (RPA) (Prüfung des  Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2011 
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 
Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2011
Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (RPA) (Prüfung des  Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2011 
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 
Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2011
Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung V 331/2015 Az.: 14-GA 2011. Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 09.11.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 03.12.2015 Rat 15.12.2015 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2011  Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung  Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2011  Entlastung des Bürgermeisters Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt  schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfungsbericht vom 01.10.2015 zum Gesamtabschluss 2011 ( = 2. Gesamtabschluss der Stadt Erftstadt) einschließlich des Bestätigungsvermerks an;  empfiehlt dem Rat der Stadt Erftstadt folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Erftstadt  nimmt den Prüfungsbericht mit den Prüfergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes zum Gesamtabschluss 2011 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis  erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Entlastung für den Gesamtabschluss 2011. Begründung: Die Gemeindeordnung (GO NRW) schreibt seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in § 116 Abs. 1 i.V.m. § 2 des NKF-Einführungsgesetzes vor, dass die Gemeinde – erstmalig für 2010 - für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen hat. Viele Gemeinden, Städte und Großstädte sind mit der Erstellung der Abschlüsse auf NKF-Basis – hierbei insbesondere mit den Gesamtabschlüssen, aber auch noch vielfach mit den (Einzel-) Jahresabschlüssen - noch erheblich im Rückstand. Bei der Stadt Erftstadt wurde bereits der 6. bilanzielle Jahresabschluss (Einzelabschluss Kernhaushalt) erstellt, geprüft und testiert sowie der Politik zur förmlichen Feststellung vorgelegt. Ebenso wurden die Einzelabschlüsse der städt. Eigenbetriebe allesamt erstellt und geprüft. Die Gesamtabschlüsse hingegen werden auch bei der Stadt Erftstadt derzeit noch nicht termingerecht vorgelegt. Aufgrund dieser offensichtlich landesweiten Verzögerungen hat der Gesetzgeber Erleichterungen für das Aufstellungs,- Anzeige und Prüfverfahren der Gesamtabschlüsse 2011 – 2014 eingeräumt. Inwieweit Erftstadt diese Vereinfachung zumindest für die Jahre 2012 -2014 in Anspruch nimmt, ist derzeit noch nicht entschieden. Der Entwurf des 2.Gesamtabschlusses wurde in Erftstadt am 23.06.2015 dem Rat vorgelegt. Auch die Prüfung des Gesamtabschlusses ist gemäß § 103 Abs.1 Ziff. 3 GO Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs.8 GO NRW zur Durchführung der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. Dieses hat die Prüfung selber durchgeführt und den Gesamtabschluss testiert. Außer den Aufwendungen der durch die Eigenbetriebe vorzulegenden Unterlagen (reviews) wurden somit Kosten für Aufträge an externe Prüfungsgesellschaften. – .wie im übrigen auch für die Prüfung der Einzelabschlüsse des Kernhaushalts – vermieden. Bei der Stadt Erftstadt sind in Form eines Gesamtabschlusses zu konsolidieren: Kernhaushalt, Eigenbetriebe (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) Straßen, Immobilien und Stadtwerke. Die übrigen Beteiligungen (Verbandswasserwerk Euskirchen, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft, Radio Rhein-Erft, GasversorgungGmbH, CIC Solar Bürgerkraftwerk) sind für die Konsolidierung von untergeordneter Bedeutung, da ihr Wert (469.441 €) lediglich ca. 0,1 % der Bilanzsumme des städt. Gesamtabschlusses ausmacht; diese Beteiligungen werden daher zum Nominalwert in die Finanzanlagen des städt. Gesamtabschlusses übernommen. Der Gesamtabschluss besteht aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht. Beizufügen sind ein Beteiligungsbericht sowie eine Kapitalflussrechnung (anstatt Gesamtfinanzrechnung). Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob  er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergibt  die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden,  die rechnungslegungsbezogenen gesetzlichen Vorschriften und ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Die Prüfergebnisse sind in Form eines Prüfungsberichtes den politischen Gremien vorzulegen. Prüfergebnisse : 1. Die Verfahrensschritte zur Erstellung des Gesamtabschlusses wurden ordnungsgemäß durchge führt:  Einzelabschlüsse auf HGB-Basis erstellt und testiert  Anpassung der Positionen an den NKF-Positionenplan erfolgt  Anpassungen der Bewertungen von HGB-Praktiken nach NKF-Vorgaben erfolgt  Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten auf den Bilanzstichtag durchgeführt  Kapital-/Forderungs- und Schuldenkonsolidierung (Aufrechnung der gegenseitigen Verbindlichkeiten etc.) erledigt  Sicherstellung der Grundsätze der Einheitlichkeit der Rechnungslegung erfolgt. -2- 2. Die während der Prüfung durchgeführten Korrekturen beinhalten im Wesentlichen eine Nachbesserung im Bereich der Konsolidierung bei Forderungen / Verbindlichkeiten sowie der separierte Ausweis eines passivischen Unterschiedsbetrages aus dem Bereich Eigenbetrieb Immobilien i.H.v.rd. 5,2 MIO €. Das Eigenkapital beträgt 136.860.783 € (2010: 140.952.460 €) die Gesamtbilanzsumme beträgt nach Prüfung 456.930.218,50 € (2010 = 463.216.520). 3. Die Besonderheit bei der Stadt Erftstadt ist die erhebliche buchhalterische Dominanz der Eigenbetriebe im Hinblick auf das Anlagevermögen. Das Verhältnis Eigenbetriebe zu Kernhaushalt beträgt etwa 92 % zu 8 %. Des Weiteren sind die unterschiedlichen Bewertungsverfahren zu beachten:  Einzelabschlüsse Kernhaushalt (Finanzanlagen): Substanzwertverfahren (Aufdeckung stiller Reserven, keine planmäßigen Abschreibungen, sonstige Abschreibungen nur bei dauerhafter Wertminderung(NKF-konform), keine Zuschreibungen über den ursprünglichen Wert hinaus  Einzelabschlüsse Eigenbetriebe: HGB-Basis (nicht NKF-konform) anhand seinerzeit ermittelter Anlagenwerte (Eröffnungsbilanz), planmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen Die einzelnen Bilanzposten sowie die Darstellungen in der Gesamtergebnisrechnung wurden überprüft, ebenso die Kapitalflussrechnung. Im Ergebnis ist die korrigierte Bilanzsumme i.H.v. 456.930.218,50 € sowie das ermittelte Eigenkapital nach Auffassung der örtlichen Rechnungsprüfung zutreffend. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden unter Berücksichtigung o.g. Nachbesserung während der Prüfung beachtet Die weiterhin erforderliche Aufarbeitung der Vollstreckungsfälle und die diesbezügliche Vorgabe an den Bürgermeister wurde im städt. Einzelabschluss beschrieben und in der entsprechenden Vorlage des Rechnungsprüfungsamtes an den Rechnungsprüfungsausschuss und an den Rat dargestellt. Durch die Vorgehensweise der Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten (nach der durchgeführten Neubewertung der Eigenbetriebe), die auch Abschreibungen beinhaltet, wurde im Gesamtabschluss eine insgesamt vorsichtige Vermögensbewertung vorgenommen. 4. Das RPA empfiehlt die Installierung eines Beteiligungsmanagements. Im Hinblick auf die gesamtfinanzwirtschaftliche Steuerung des „Konzerns“ Stadt einschl. der Koordination von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen und damit Kenntnis und Steuerung der Finanzrisiken an zentraler Stelle wird ein solches Steuerungsinstrument für sinnvoll gehalten. Dies auch in Anbetracht der Größe der Beteiligungen, deren Mitwirkung bei der Haushaltskonsolidierung unverzichtbar ist. 5. Fazit Das Prüfergebnis zum Gesamtabschluss ist durch einen Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs.6 i.V.m. § 101 Abs.3 GO NRW zu dokumentieren. Dieser wurde seitens des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes erteilt. Gegen die Feststellung des Gesamtabschlusses 2011 in der korrigierten Fassung vom 30.09.2015 sowie die diesbezügliche Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat der Stadt Erftstadt bestehen aus Sicht der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken. Dem Bürgermeister und dem Kämmerer wurde der Prüfbericht vorab zur Kenntnis gebracht. (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt -3-