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Mitteilung (Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
21 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
18.02.15, 16:22
Aktualisiert
18.02.15, 16:22
Mitteilung (Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich) Mitteilung (Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 13.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 36/2015 Mitteilung Beratungsfolge Stadtrat Termin 19.02.2015 TOP Ergebnisse Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: In der Sitzung des Stadtrats vom 04.12.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Höhe der Marktstandsgebührensätze mit anderen Kommunen zu vergleichen. Da viele der umliegenden (insbesondere kleineren) Kommunen keinen regelmäßigen Wochenmarkt (mit entsprechender Gebührensatzung) durchführen, ist ein Vergleich nur mit größeren Städten möglich: Jülich 0,34 EUR je m2 (werktags) 0,44 EUR je m2 (Wochenende) Düren 0,41 EUR je m2 (werktags); mind. 5,00 EUR 0,61 EUR je m2 (Wochenende); mind. 7,50 EUR Eschweiler 0,51 EUR je m2 (werktags+Wochenende); mind. 3,60 EUR Alsdorf 2,40 EUR je laufender Meter (werkstags+Wochenende); mind. 12,00 EUR Bergheim Bis 4 m Front 8,00 EUR, darüber hinaus zzgl. 4,00 EUR je m (werktags+Wochenende) Fazit: Die Stadt Jülich liegt mit ihren Gebührensätzen für den Wochenmarkt auf einem vergleichsweise niedrigem Niveau. Mitteilung 36/2015 Seite 2