Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 45/2016
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 01.5 Datum: 15.01.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Rat
Betrifft:
Bemerkungen
08.03.2016
vorberatend
16.03.2016
beschließend
Antrag bzgl. Prüfung von Beteiligungen der Stadt Erftstadt sowie der Energiegesellschaft an Unternehmen zur Erzeugung, zum Vertrieb und zur Verteilung von Energie
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu den Anträgen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die GVG bietet der Stadt Erftstadt ggf. an, ihre Beteiligung an der GVG, die derzeit einen Anteil
von 0,5 % umfasst, deutlich zu erhöhen. Aufgrund der sehr günstigen Konditionen für Kommunalkredite könnte der Kauf von Geschäftsanteilen wirtschaftliche Vorteile für die Stadt Erftstadt mit
sich bringen. Ich führe seit einiger Zeit mit der Geschäftsführung der GVG Gespräche in dieser
Angelegenheit. Weiterhin lasse ich den Vorschlag der GVG rechtlich und wirtschaftlich prüfen.
Zu 2.:
Gem. der Beschlussfassung durch die städtischen Gremien habe ich mit der RWE AG Verhandlungen über die Gründung einer Stromnetzgesellschaft aufgenommen und einen Berater hinzugezogen. Ich beabsichtige, für die 10. KW zu einem Arbeitskreis einzuladen, über den derzeitigen
Verhandlungsstand zu informieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Zu Beginn des 2.
Quartals 2016 soll die Angelegenheit dann im zuständigen Fachausschuss beraten werden. Dazu
werde ich eine gesonderte Vorlage erstellen.
Zu 3.:
Die Energiegesellschaft hat aktuell mit vier potentiellen Windenergiefirmen Kooperationsverträge
geschlossen. Das Unternehmen hat sich dabei so aufgestellt, dass möglichst viele Optionen sowohl bei der Projektierung, beim Erwerb als auch für den späteren Betrieb gesichert werden konnten. Die Energiegesellschaft hat nach aktuellem Stand „Zugriff“ auf etwa 19 von 48 geplanten Anlagen. Da mit den Verträgen lediglich die Optionen gesichert wurden, liegen noch keine mit dem
Aufsichtsrat abgestimmte Konzepte vor. Diese werden zudem maßgeblich von der Zunahme der
Realisierungswahrscheinlichkeiten der jeweiligen Projekte bestimmt. Die Rahmenbedingungen für
detaillierter Beteiligungskonzepte für Windkraftanlagen, Betrieb u. Unterhaltung von Windparks etc.
werden mithin entscheidend vom Verlauf der Flächennutzungsplanänderung abhängen. Der Umfang sowie die Möglichkeiten für den Einstieg in den Stromhandel werden ebenfalls –zumindest
bezüglich der Windenergie- von den tatsächlich zu realisierenden Windkraftanlagen bestimmt.
Zu 4.:
Für die derzeit diskutierten wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt (Energiegesellschaft, Stromnetzgesellschaft, Stadtbusgesellschaft) muss eine Organisationsform gefunden werden, die mit möglichst geringem Aufwand betreut werden kann, die auch unter Berücksichtigung steuerlicher Belange die größten wirtschaftlichen Vorteile für die Stadt mit sich bringt und die auch flexibel an sich
ändernde Rahmenbedingungen, z.B. Gründung einer Entsorgungsgesellschaft, angepasst werden
kann. Im Rahmen der Beratungen zur Gründung einer Stadtbusgesellschaft habe ich einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen beauftragt. In diesem Zusammenhang sollen auch Vorschläge für eine geeignete Organisationsstruktur erarbeitet werden.
(Erner)
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