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Beschlusstext (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
30.01.13, 18:23
Aktualisiert
30.01.13, 18:23
Beschlusstext (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
- Entwurf -) Beschlusstext (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
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Bad Münstereifel, 30.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 24.05.2011 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 260-IX/Z-3 Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Der Stadtverordnete Anton Schmitz bittet um Mitteilung der Höhe des zusätzlichen Kostenaufkommens bei der Beibehaltung beider Friedhöfe im Ortsteil Rupperath. Auf Nachfrage des Stadtverordneten Eberhard Kremer erläutert Stadtkämmerer Hans Orth, dass im Bereich der Friedhofgebühren ein einheitlicher Gebührensatz erhoben wird, der nicht ortsteilspezifisch differenziert werden kann. Der Bürgermeister hofft auf entsprechende Unterstützung bei der Pflege durch die Dorfvereine. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung berücksichtigt das Ergebnis aus den Einwohnerversammlungen. Beschluss Beschluss mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung: Das mit der Ursprungsvorlage zugesandte Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel wird zur Kenntnis genommen und die Umsetzung folgender Maßnahmen beschlossen: 1. Schließung von Friedhöfen und Friedhofsteilen 1.1 Schließung des Friedhofes Effelsberg - neu Der Friedhof Effelsberg – neu – (Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 365) wird entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 mit Ablauf des 31.12.2011 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung). 1.2 Teilschließung von Grabfeldern auf dem Friedhof Mutscheid Entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel - Mutscheid - (Gemarkung Mutscheid, Flur 20, Flurstück 199) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 8 bis 10 sowie 15 und 16 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt. Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in den Grabfeldern 8 bis 10 sowie 15 und 16 abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung). 1.3 Schließung von Grabfeldern bzw. Teilen von Grabfeldern auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Kernstadt) Entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Gemarkung Münstereifel, Flur 2, Flurstück 487) a) vom Grabfeld 20 die Grabstellen 84 bis 91 und das gesamte Grabfeld 21 mit Ablauf des 31.12.2011 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung), b) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen des Grabfeldes 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt, c) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 18 bis 20 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt. Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte im Grabfeld 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A, und in den Grabfeldern 18 bis 20 abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung). 2. Aufgabe und Verwertung von nicht mehr benötigten Vorratsflächen für Friedhofsneuanlagen und -erweiterungen Die für Bestattungszwecke erworbenen Vorratflächen Iversheim (Flurstück 117 in Flur 7 der Gemarkung Iversheim) und Kalkar (Flurstück 85 in Flur 1 der Gemarkung Kalkar) werden aus der derzeit bestehenden Zweckbindung herausgelöst und einer anderweitigen Verwendung (ggf. durch Verkauf) zugeführt. 3. Aufgabe des Projektes zur Aufstockung der Urnenmauer auf dem Friedhof Bad Münstereifel Wegen der enormen Überkapazitäten an Grabstellen - insbesondere auf dem Friedhof Bad Münstereifel - wird von der Schaffung weiterer Bestattungskapazitäten in Urnenwänden abgesehen. 4. Überplanung und Neugestaltung von Friedhofsteilflächen Der Vorschlag zur Schaffung von attraktiv angelegten pflegefreien Urnengrabanlagen auf den Friedhöfen Bad Münstereifel und Mutscheid ist aufzugreifen und dem Bau- und Feuerwehrausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.05.2011 Seite 2