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Beschlusstext (Interkommunale Zusammenarbeit; gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
30.01.13, 18:23
Aktualisiert
30.01.13, 18:23
Beschlusstext (Interkommunale Zusammenarbeit;
gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen)

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Bad Münstereifel, 30.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 24.05.2011 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 503-IX Interkommunale Zusammenarbeit; gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen Auf Rückfrage des Rates stellt die Verwaltung noch einmal klar, dass keine Haftung der Stadt Mechernich für fahrlässiges und grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter besteht (§ 8 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung). Auch die Aufgaben des Beirates (§ 4) wurden aufgrund einer Rückfrage des Stadtverordneten Matthias Hürten von der Verwaltung noch einmal erläutert. Der Beirat wird im Innenverhältnis zwischen der Stadt Mechernich und der Stadt Bad Münstereifel tätig. Das Außenverhältnis wird hiervon nicht betroffen. Das liegt in der Zuständigkeit der Stadt Mechernich und somit in der Verantwortung des Rates der Stadt Mechernich. Rat und Verwaltung waren sich einig, dass das zu erstellende Leistungsverzeichnis sehr sorgfältig durchdacht sein muss. Der historische Stadtkern von Bad Münstereifel bringt Besonderheiten mit sich, die andere Kommunen nicht haben. Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass das Leistungsverzeichnis dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Das Einsammeln von Papier durch städt. Vereine o.a. soll auch zukünftig möglich sein. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde die Entscheidung über die öffentlich rechtliche Vereinbarung und das Aufstellen des Leistungsverzeichnisses von einander getrennt betrachtet und auch getrennt beschlossen. Die Verwaltung stellt abschließend noch einmal klar, dass das operative Geschäft bei der Stadt Bad Münstereifel bleibt. Hauptmotiv dieser interkommunalen Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Ausschreibung, von der sich die beteiligten Kommunen Kosteneinsparungen versprechen. Der Bürgermeister erklärt, dass im Übrigen die Abgrenzung der Gebietslose noch nicht endgültig ist. Beschluss Beschluss mit 26 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 2 (= Anlage 1 der Originalniederschrift) beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 1, 1. Alternative, des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, abzuschließen. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das zu erstellende Leistungsverzeichnis dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.