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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
22 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker 2020/10 De/DJ Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 67/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 22.05.1997 03.06.1997 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad" I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen , etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises "Personalausgaben" gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000 DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. 2 Nr. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Datei:SVÜA96.wks Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungsund Vermögenshaushalts bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes der Eigenbetriebe Gemeinde Kreuzau/ Vermögenshaushalt 1. 1.210.9403.7 Bau einer Pausenhalle an der Grundschule Kreuzau Wasserwerk Concordia/Vermögensplan 2. 3.001.9030.8 Niederbringung von Pegelbrunnen 35.000 DM 3.913,70 DM 0 DM 4.589,74 DM b) Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau/Vermögenshaushalt 3. 1.881.9320.0 Erwerb von Grundstücken 4. 1.900.9821.4 Umlage an das Jugendamt Summe 10.000 DM 183.555,62 DM 260.761 DM 46.403,00 DM 229.958,62 DM II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Erfreulicherweise ergeben sich bei der Gemeinde bisher nur drei Überschreitungen im Vermögenshaushalt, die zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu genehmigen sind. Bei der unter Nr. 1 aufgeführten Haushaltsstelle kam es zu einer Überschreitung, weil der ursprünglich im Nachtragsplan 1997 zusätzlich bereitgestellte Betrag von 7.000 DM nicht als Haushaltsrest gebildet und übertragen werden konnte, da der Kreis Düren den Nachtrag nicht genehmigte. Bei der Überschreitung unter Nr. 3 handelt es sich um den Rückerwerb eines Gewerbegrundstücks in Stockheim, welches jedoch zu einem höheren Preis wieder veräußert wurde und zu entsprechenden Mehreinnahmen führte. 3 Bei der Umlage an das Jugendamt kam es zu einer Überschreitung auf Grund einer zwischenzeitig durchgeführten Erhöhung des Umlagesatzes. Bei Verabschiedung des Haushalts 1997 war dieser der Gemeinde noch nicht bekannt. In Höhe der vorgekommenen Überschreitungen bestehen entsprechende Mehreinnahmen. Bei der im Wirtschaftsplan Concordia vorgekommenen Überschreitung (lfd. Nr. 2) handelt es sich um Kosten für die Einmessung der vier Grundwassermeßpegel durch einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur. Dieser Überschreitung stehen ebenfalls Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gegenüber. III. Beschlußvorschlag: Der Hauptausschuß empfiehlt wie folgt zu beschließen: "Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplan-mäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Nr. Nr. Haushaltsansatz Höhe der Bezeichnung der Haushaltsstelle Überschreitung DM DM Datei: SVÜA96.wks b) Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau/Vermögenshaushalt 3. 1.881.9320.0 Erwerb von Grundstücken 4. 1.900.9821.4 Umlage an das Jugendamt Summe Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 10.000 DM 183.555,62 DM 260.761 DM 46.403,00 DM 229.958,62 DM