Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker 2020/10 De/DJ
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
67/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
22.05.1997
03.06.1997
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und
"Freizeitbad"
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von
erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe
über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig
anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im
Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM
sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen,
Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen , etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises "Personalausgaben" gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000 DM.
In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur
Genehmigung vorgelegt.
2
Nr.
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Datei:SVÜA96.wks
Haushaltsansatz
DM
Höhe der
Überschreitung
DM
a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungsund Vermögenshaushalts bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes der Eigenbetriebe
Gemeinde Kreuzau/ Vermögenshaushalt
1. 1.210.9403.7
Bau einer Pausenhalle an der Grundschule Kreuzau
Wasserwerk Concordia/Vermögensplan
2. 3.001.9030.8
Niederbringung von Pegelbrunnen
35.000 DM
3.913,70 DM
0 DM
4.589,74 DM
b) Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau/Vermögenshaushalt
3. 1.881.9320.0
Erwerb von Grundstücken
4. 1.900.9821.4
Umlage an das Jugendamt
Summe
10.000 DM
183.555,62 DM
260.761 DM
46.403,00 DM
229.958,62 DM
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Erfreulicherweise ergeben sich bei der Gemeinde bisher nur drei Überschreitungen im Vermögenshaushalt, die zur
Kenntnis zu nehmen bzw. zu genehmigen sind.
Bei der unter Nr. 1 aufgeführten Haushaltsstelle kam es zu einer Überschreitung, weil der ursprünglich im
Nachtragsplan 1997 zusätzlich bereitgestellte Betrag von 7.000 DM nicht als Haushaltsrest gebildet und übertragen
werden konnte, da der Kreis Düren den Nachtrag nicht genehmigte.
Bei der Überschreitung unter Nr. 3 handelt es sich um den Rückerwerb eines Gewerbegrundstücks in Stockheim,
welches jedoch zu einem höheren Preis wieder veräußert wurde und zu entsprechenden Mehreinnahmen führte.
3
Bei der Umlage an das Jugendamt kam es zu einer
Überschreitung auf Grund einer zwischenzeitig
durchgeführten Erhöhung des Umlagesatzes. Bei Verabschiedung des Haushalts 1997 war dieser der Gemeinde noch
nicht bekannt.
In Höhe der vorgekommenen Überschreitungen bestehen entsprechende Mehreinnahmen.
Bei der im Wirtschaftsplan Concordia vorgekommenen Überschreitung (lfd. Nr. 2) handelt es sich um Kosten für die
Einmessung der vier Grundwassermeßpegel durch einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur.
Dieser Überschreitung stehen ebenfalls Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gegenüber.
III. Beschlußvorschlag:
Der Hauptausschuß empfiehlt wie folgt zu beschließen:
"Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplan-mäßigen Ausgaben,
soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
Nr.
Nr.
Haushaltsansatz
Höhe der
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Überschreitung
DM
DM
Datei: SVÜA96.wks
b) Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau/Vermögenshaushalt
3. 1.881.9320.0
Erwerb von Grundstücken
4. 1.900.9821.4
Umlage an das Jugendamt
Summe
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
10.000 DM
183.555,62 DM
260.761 DM
46.403,00 DM
229.958,62 DM