Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 106/2016
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.02.2016
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaftrschaft
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
02.03.2016
vorberatend
08.03.2016
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in in der VHS
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
16.100
040271010
Personalkosten
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
bei Weiterbeschäftigung über
2016
Ja
X Nein
2016 hinaus 21.400€ jährlich
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die befristete Einstellung eines/r Sachbearbeiters/in mit 19,5 Wochenarbeitsstunden nach EG
5 ab dem 01.04.2016, zunächst befristet bis zum 31.12.2016, wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Die Personalkosten in Höhe von 16.100€ müssen zusätzlich im Personalkostenbudget 2016 zur
Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Die steigenden Flüchtlingszahlen und die gesetzlichen Änderungen (Asylbeschleunigungsgesetz),
denen zufolge auch Flüchtlingen mit Bleibeperspektive der Zugang zu Integrationskursen gewährt
wird, machen eine erhebliche Ausweitung des Programms an Integrationskursen erforderlich. Die
VHS ist in Erftstadt die einzige Bildungseinrichtung, die diese Kurse anbietet und eine Zulassung
als Integrationskursträger hat.
Damit der Bedarf an Deutschkursen gedeckt werden kann, und damit die für die Abwicklung erforderlichen Formalitäten erledigt werden können, braucht die VHS eine zusätzliche Verwaltungskraft.
Die Fördergelder, die dadurch gesichert werden können, decken nicht nur die Honorarkosten für
die Lehrkraft, sondern auch die Kosten für die zu beschäftigende Verwaltungskraft.
Das Bundesamt für Migration vergütet ab dem 1.3.2016 eine UStd. pro Teilnehmer mit 3,10 €, bei
20 Teilnehmenden erhält die VHS also 62 € pro erteilter Unterrichtsstunde. Für Honorar, Fahrtkosten, Lehrmaterial fallen maximal 32 € an, so dass 30 € bleiben, um die oben genannte Stelle zu
finanzieren. Um die Unkosten für diese zu decken, müsste die VHS zusätzlich zu dem ohnehin
geplanten Programm 537 Ustd. (berechnete Personalkosten 16.100€ geteilt durch 30 €, 537
Ustd.) zusätzlich planen und umsetzen. Diese Anzahl an zusätzlichen Ustd. ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits geplant, erforderlich sein werden bis zum Jahresende voraussichtlich deutlich mehr
Unterrichtsstunden.
Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein entscheidender Baustein für die Integration der Migranten. Die Einrichtung der Teilzeitstelle an der VHS ist daher dringend geboten.
(Erner)
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