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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in in der VHS)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in in der VHS) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in in der VHS)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 106/2016 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.02.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaftrschaft Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 02.03.2016 vorberatend 08.03.2016 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in in der VHS Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 16.100 040271010 Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: bei Weiterbeschäftigung über 2016 Ja X Nein 2016 hinaus 21.400€ jährlich Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die befristete Einstellung eines/r Sachbearbeiters/in mit 19,5 Wochenarbeitsstunden nach EG 5 ab dem 01.04.2016, zunächst befristet bis zum 31.12.2016, wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Personalkosten in Höhe von 16.100€ müssen zusätzlich im Personalkostenbudget 2016 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die steigenden Flüchtlingszahlen und die gesetzlichen Änderungen (Asylbeschleunigungsgesetz), denen zufolge auch Flüchtlingen mit Bleibeperspektive der Zugang zu Integrationskursen gewährt wird, machen eine erhebliche Ausweitung des Programms an Integrationskursen erforderlich. Die VHS ist in Erftstadt die einzige Bildungseinrichtung, die diese Kurse anbietet und eine Zulassung als Integrationskursträger hat. Damit der Bedarf an Deutschkursen gedeckt werden kann, und damit die für die Abwicklung erforderlichen Formalitäten erledigt werden können, braucht die VHS eine zusätzliche Verwaltungskraft. Die Fördergelder, die dadurch gesichert werden können, decken nicht nur die Honorarkosten für die Lehrkraft, sondern auch die Kosten für die zu beschäftigende Verwaltungskraft. Das Bundesamt für Migration vergütet ab dem 1.3.2016 eine UStd. pro Teilnehmer mit 3,10 €, bei 20 Teilnehmenden erhält die VHS also 62 € pro erteilter Unterrichtsstunde. Für Honorar, Fahrtkosten, Lehrmaterial fallen maximal 32 € an, so dass 30 € bleiben, um die oben genannte Stelle zu finanzieren. Um die Unkosten für diese zu decken, müsste die VHS zusätzlich zu dem ohnehin geplanten Programm 537 Ustd. (berechnete Personalkosten 16.100€ geteilt durch 30 €, 537 Ustd.) zusätzlich planen und umsetzen. Diese Anzahl an zusätzlichen Ustd. ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits geplant, erforderlich sein werden bis zum Jahresende voraussichtlich deutlich mehr Unterrichtsstunden. Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein entscheidender Baustein für die Integration der Migranten. Die Einrichtung der Teilzeitstelle an der VHS ist daher dringend geboten. (Erner) -2-