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Antrag (Antrag bzgl. Fortsetzung des Verfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule und Aussetzung der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 140/2016 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 15.02.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 16.03.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Fortsetzung des Verfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule und Aussetzung der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 u. a. den Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in der Fassung von Mai 2015 Teil I beschlossen In Ausführung dieses Beschlusses wurde das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei den benachbarten Schulträgern und den Schulkonferenzen der hiesigen Schulen durchgeführt. Der Schulausschuss der Stadt Erftstadt hat dem Rat am 28.01.2016 empfohlen, der Endfassung dieses Schulentwicklungsplans zuzustimmen. Der gemeinsame Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler würde es erforderlich machen, das Beratungsverfahren des Schulentwicklungsplans abzubrechen. Um das Verfahren zur Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt erneut aufnehmen zu können, wäre eine entsprechend modifizierte Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. Auch ein erneutes Beteiligungsverfahren wäre durchzuführen. Inwieweit im Vorfeld dazu eine weitere Elternbefragung zur Abklärung des tatsächlichen Bedürfnisses durchgeführt werden sollte, müsste ebenso entschieden werden, wie die damit in engem Zusammenhang stehende Frage des zukünftigen Standortes. Im Rahmen der o. g. Beschlussfassung wurde zudem festgehalten, in den beiden Schulzentren keine weitere Schule einzurichten; insofern wäre vor weiteren Prüfungen zum Thema Neubau eine entsprechende Beschlussfassung, inkl. Klärung der Standortfrage erforderlich. Ausweislich der Betrachtungen der Gemeindeprüfungsanstalt und der vorliegenden Fassung des Schulentwicklungsplans verfügt die Stadt Erftstadt tlw. über großzügige Flächenüberhänge im Schulbereich. Investitionen, die beim Neubau einer Schule selbstverständlich anstehen werden, müssen vorab auf ihre Haushaltsverträglichkeit - ggf. in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht - geprüft werden. In Vertretung (Lüngen) -2-