Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 140/2016
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 15.02.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
16.03.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Fortsetzung des Verfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule und
Aussetzung der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 u. a. den Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in der Fassung von Mai 2015 Teil I beschlossen In Ausführung dieses Beschlusses wurde das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei den benachbarten
Schulträgern und den Schulkonferenzen der hiesigen Schulen durchgeführt. Der Schulausschuss
der Stadt Erftstadt hat dem Rat am 28.01.2016 empfohlen, der Endfassung dieses Schulentwicklungsplans zuzustimmen.
Der gemeinsame Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler würde es erforderlich
machen, das Beratungsverfahren des Schulentwicklungsplans abzubrechen. Um das Verfahren
zur Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt erneut aufnehmen zu können, wäre eine entsprechend modifizierte Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. Auch ein erneutes Beteiligungsverfahren wäre durchzuführen.
Inwieweit im Vorfeld dazu eine weitere Elternbefragung zur Abklärung des tatsächlichen Bedürfnisses durchgeführt werden sollte, müsste ebenso entschieden werden, wie die damit in engem
Zusammenhang stehende Frage des zukünftigen Standortes.
Im Rahmen der o. g. Beschlussfassung wurde zudem festgehalten, in den beiden Schulzentren
keine weitere Schule einzurichten; insofern wäre vor weiteren Prüfungen zum Thema Neubau eine
entsprechende Beschlussfassung, inkl. Klärung der Standortfrage erforderlich.
Ausweislich der Betrachtungen der Gemeindeprüfungsanstalt und der vorliegenden Fassung des
Schulentwicklungsplans verfügt die Stadt Erftstadt tlw. über großzügige Flächenüberhänge im
Schulbereich. Investitionen, die beim Neubau einer Schule selbstverständlich anstehen werden,
müssen vorab auf ihre Haushaltsverträglichkeit - ggf. in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht - geprüft werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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