Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 06.06.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 15.04.2008
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1245
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhaus"
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhaus“ aufzustellen. Die
Änderung erstreckt sich auf einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1,
Flurstück 4928. Der Planbereich umfasst das bisher als Kneipp-Kurhaus genutzte Gebäude in Bad
Münstereifel, Nöthener Straße 10.
2. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Gelange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen werden die in der Anlage (= Anlage 4 zur Originalnederschrift) aufgeführten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
3. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBL I.S.2414), geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für
die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBL. I.S. 3316) i.V.m dem § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhaus“ in der nach Offenlage geänderten Form nebst
Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderung des Bebauungsplanes
herbeizuführen.
5.Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Beratungsergebnis: