Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 15.03.2007
Vorlagen-Nr.: 36/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
28.03.2007
24.04.2007
08.05.2007
Kosten der Schülerbeförderung
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen bekannt ist, wurde mit den Vorlagen Nr. 36/2006 vom 01.06.2006 sowie der 1. Ergänzung hierzu vom 20.06.2006 zur Einführung des „SchoolPlus-Tickets“ im Kreis Düren ausführlich
berichtet. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 20.06.2006 der Einführung dieses Tickets mit
Beginn des Schuljahres 2006/07 auch für den Bereich der Gemeinde Kreuzau, und zwar zunächst
für die Dauer eines Jahres, zugestimmt, gleichzeitig aber sein Befremden über das Vorgehen des
AVV, insbesondere im Hinblick auf den knappen Zeitrahmen zur Realisierung des Vorhabens, zum
Ausdruck gebracht. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit diesem Beschluss beauftragt, alternative Beförderungsmöglichkeiten zu prüfen.
Als Alternative für die bisherige Schülerbeförderung kann im Grundsatz nur die Erweiterung des
für einige Ortsteile bzw. Schulsysteme bereits bestehenden Schülerspezialverkehrs (SSV) in Frage kommen.
Hierzu wurden entsprechende Ermittlungen angestellt. Das Ergebnis, wozu ich auf die beigefügte
Anlage 1 verweise, zeigt deutlich, dass eine komplette Umstellung auf den SSV erheblich teurer
würde als die bisherige Regelung. Zu dieser Aufstellung wird ergänzend ausgeführt, dass die Spalte „Erläuterungen“ unter der Rubrik „Umstellung auf SSV“, die Ortsteile erfasst, die auch bei einer
Umstellung weiterhin auf den ÖPNV unbedingt angewiesen wären.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang auch, dass die Schulträger verpflichtet sind, die jeweils wirtschaftlichste Beförderungsart zu wählen und im Grundsatz die Schüler/-innen auf den ÖPNV, zu verweisen haben.
Zur Klärung der Frage, ob wirtschaftlichere Beförderungsmöglichkeiten bestehen, wurde auch die
„Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH, Düsseldorf“ (eine Tochtergesellschaft des
StGB) eingeschaltet, die ebenfalls eine entsprechende Schlussfolgerung gezogen hat. Der Ausdruck des Schreibens ist als Anlage 2 ebenfalls zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Wie hieraus ersichtlich, werden nicht nur die erhöhten Kosten bei einer kompletten Umstellung auf
SSV, sondern auch Probleme, so z. B. die Schwächung des ÖPNV mit den damit verbundenen
Nachteilen, die Vorschrift einer Ausschreibung u.ä., herangezogen.
Aus den beigefügten Anlagen ist nach Auffassung der Verwaltung die Schlussfolgerung zu ziehen,
es im Grundsatz bei der Schülerbeförderung so zu belassen, wie sie derzeit von der Gemeinde
erfolgt und auch sukzessive auf ihre Wirtschaftlichkeit hin, so letztlich im Jahre 2005, überprüft
wird.
Im gleichen Zusammenhang wird auch auf die Vorlage-Nr. 32/2007 hinsichtlich eines „Antrages
der SPD-Fraktion auf Einführung einer neuen Schülerfahrkarte“ hingewiesen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die bisherigen Regelungen zur Schülerbeförderung in der Gemeinde Kreuzau werden bis
auf Weiteres beibehalten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-2-