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Allgemeine Vorlage (Kosten der Schülerbeförderung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kosten der Schülerbeförderung) Allgemeine Vorlage (Kosten der Schülerbeförderung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 15.03.2007 Vorlagen-Nr.: 36/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 28.03.2007 24.04.2007 08.05.2007 Kosten der Schülerbeförderung I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen bekannt ist, wurde mit den Vorlagen Nr. 36/2006 vom 01.06.2006 sowie der 1. Ergänzung hierzu vom 20.06.2006 zur Einführung des „SchoolPlus-Tickets“ im Kreis Düren ausführlich berichtet. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 20.06.2006 der Einführung dieses Tickets mit Beginn des Schuljahres 2006/07 auch für den Bereich der Gemeinde Kreuzau, und zwar zunächst für die Dauer eines Jahres, zugestimmt, gleichzeitig aber sein Befremden über das Vorgehen des AVV, insbesondere im Hinblick auf den knappen Zeitrahmen zur Realisierung des Vorhabens, zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit diesem Beschluss beauftragt, alternative Beförderungsmöglichkeiten zu prüfen. Als Alternative für die bisherige Schülerbeförderung kann im Grundsatz nur die Erweiterung des für einige Ortsteile bzw. Schulsysteme bereits bestehenden Schülerspezialverkehrs (SSV) in Frage kommen. Hierzu wurden entsprechende Ermittlungen angestellt. Das Ergebnis, wozu ich auf die beigefügte Anlage 1 verweise, zeigt deutlich, dass eine komplette Umstellung auf den SSV erheblich teurer würde als die bisherige Regelung. Zu dieser Aufstellung wird ergänzend ausgeführt, dass die Spalte „Erläuterungen“ unter der Rubrik „Umstellung auf SSV“, die Ortsteile erfasst, die auch bei einer Umstellung weiterhin auf den ÖPNV unbedingt angewiesen wären. Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang auch, dass die Schulträger verpflichtet sind, die jeweils wirtschaftlichste Beförderungsart zu wählen und im Grundsatz die Schüler/-innen auf den ÖPNV, zu verweisen haben. Zur Klärung der Frage, ob wirtschaftlichere Beförderungsmöglichkeiten bestehen, wurde auch die „Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH, Düsseldorf“ (eine Tochtergesellschaft des StGB) eingeschaltet, die ebenfalls eine entsprechende Schlussfolgerung gezogen hat. Der Ausdruck des Schreibens ist als Anlage 2 ebenfalls zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Wie hieraus ersichtlich, werden nicht nur die erhöhten Kosten bei einer kompletten Umstellung auf SSV, sondern auch Probleme, so z. B. die Schwächung des ÖPNV mit den damit verbundenen Nachteilen, die Vorschrift einer Ausschreibung u.ä., herangezogen. Aus den beigefügten Anlagen ist nach Auffassung der Verwaltung die Schlussfolgerung zu ziehen, es im Grundsatz bei der Schülerbeförderung so zu belassen, wie sie derzeit von der Gemeinde erfolgt und auch sukzessive auf ihre Wirtschaftlichkeit hin, so letztlich im Jahre 2005, überprüft wird. Im gleichen Zusammenhang wird auch auf die Vorlage-Nr. 32/2007 hinsichtlich eines „Antrages der SPD-Fraktion auf Einführung einer neuen Schülerfahrkarte“ hingewiesen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die bisherigen Regelungen zur Schülerbeförderung in der Gemeinde Kreuzau werden bis auf Weiteres beibehalten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-