Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
18.01.13, 18:27
Aktualisiert
18.01.13, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 18.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Rates
vom Mittwoch, den 21.03.2012
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 759-IX
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,
Beschluss mit 28 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung:
Die Abwägungsbeschlüsse der Ursprungs-RD 759-IX (= Anlage I der Originalniederschrift)
erfolgen mit folgender Ausnahme einstimmig:
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Nr. 05 und 07: Abwägungsbeschluss
mit 29 Ja- zu 1 Nein-Stimme.
Die Abwägungsbeschlüsse der RD 759-IX/Z-1 – A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (= Anlage II der Originalniederschrift) erfolgen mit folgenden Ausnahmen einstimmig:
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Nr. 02.2, 02.3, 06.1, 08.1:
Abwägungsbeschluss mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Stellungnahme der Erftverbandes
vom 29.12.2011:
Abwägungsbeschluss mit 28 Ja- und 2 Nein-Stimmen.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Nr.: 07.5, 07.11, 07.12:
Abwägungsbeschluss mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Abwägungsbeschlüsse der RD 759-IX/Z-1 – B. Öffentlichkeit (= Anlage 2 der Niederschrift) erfolgen mit folgender Ausnahme einstimmig:
Öffentlichkeit – Nr. 03.4:
Abwägungsbeschluss mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung.
Beschluss mit 28 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung:
1.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB werden die Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
3.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBL I.S.2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr.
80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" in der vorliegenden
Form nebst Textteil und Begründung als BPlan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
als Satzung (= Anlage A der Originalniederschrift) beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" herbeizuführen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.03.2012
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