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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
18.01.13, 18:27
Aktualisiert
18.01.13, 18:27
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,) Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,)

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Bad Münstereifel, 18.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates vom Mittwoch, den 21.03.2012 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 759-IX Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss, Beschluss mit 28 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung: Die Abwägungsbeschlüsse der Ursprungs-RD 759-IX (= Anlage I der Originalniederschrift) erfolgen mit folgender Ausnahme einstimmig: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Nr. 05 und 07: Abwägungsbeschluss mit 29 Ja- zu 1 Nein-Stimme. Die Abwägungsbeschlüsse der RD 759-IX/Z-1 – A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (= Anlage II der Originalniederschrift) erfolgen mit folgenden Ausnahmen einstimmig: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Nr. 02.2, 02.3, 06.1, 08.1: Abwägungsbeschluss mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Stellungnahme der Erftverbandes vom 29.12.2011: Abwägungsbeschluss mit 28 Ja- und 2 Nein-Stimmen. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Nr.: 07.5, 07.11, 07.12: Abwägungsbeschluss mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Abwägungsbeschlüsse der RD 759-IX/Z-1 – B. Öffentlichkeit (= Anlage 2 der Niederschrift) erfolgen mit folgender Ausnahme einstimmig: Öffentlichkeit – Nr. 03.4: Abwägungsbeschluss mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung. Beschluss mit 28 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung: 1. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. 3. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I.S.2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als BPlan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Satzung (= Anlage A der Originalniederschrift) beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" herbeizuführen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.03.2012 Seite 2