Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schmidt/Bechtle - Entsorgungsgesellschaft (Stellungnahme))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Schmidt/Bechtle - Entsorgungsgesellschaft (Stellungnahme)) Beschlussvorlage (Schmidt/Bechtle - Entsorgungsgesellschaft (Stellungnahme)) Beschlussvorlage (Schmidt/Bechtle - Entsorgungsgesellschaft (Stellungnahme)) Beschlussvorlage (Schmidt/Bechtle - Entsorgungsgesellschaft (Stellungnahme)) Beschlussvorlage (Schmidt/Bechtle - Entsorgungsgesellschaft (Stellungnahme))

öffnen download melden Dateigröße: 175 kB

Inhalt der Datei

Gründung einer Entsorgungsgesellschaft in der Stadt Erftstadt Stellungnahme zum Antrag vom 14.01.2015 Anlass Mit Antrag vom 14.01.2015 w u r d e die Verwaltung gebeten die Möglichkeiten zur Gründung einer eigenen Entsorgungsgesellschaft (ggf. in Kooperation mit einem privaten Partner) zu prüfen. Hierbei sollen nach Möglichkeit auch Beispiele aus anderen Kommunen vor- gestellt werden. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Frechen hat in einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sein Modell vorgestellt. Ausgangslage Die Aufgaben einer entsprechenden „Entsorgungsgesellschaft“ würden gemäß den Antrag wohl zunächst in den aktuell ausgeschriebenen Entsorgungsdienstleistungen liegen. Diese umfassen derzeit im Wesentlichen: Los 1 Behältergestellung für die Restabfall- und Bioabfallsammlung (inkl. Nebenleistungen) • Behältergestellung durch den Auftragnehmer • Durchführung des Behälteränderungsdienstes Sammlung und Transport von Restabfall • Leerung der Restabfallbehälter im zweiwöchentlichen Rhythmus • Transport des Restabfalls zur Anlieferstelle Sammlung und Transport von Bioabfall • Leerung der Bioabfallbehälter in folgenden Rhythmen: - von Mai bis November: wöchentlich - von Dezember bis April: zweiwöchentlich • Transport des Bioabfalls zur Anlieferstelle Sammlung und Transport von Sperrmüll Sammlung und Transport von Elektrogroßgeräten Sammlung und Transport von Grünabfall Sammlung und Transport von Weihnachtsbäumen Los 2 Behältergestellung für die Altpapiersammlung • Behältergestellung durch den Auftragnehmer • Durchführung des Behälteränderungsdienstes Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier • Leerung der Altpapierbehälter im vierwöchentlichen Rhythmus • Transport des Altpapiers zu einer Umschlaganlage des Auftragnehmers • Umschlag des Altpapiers und Übergabe an den Auftragnehmer des Loses 3 2 Los 3 Übernahme, Transport und Verwertung des „kommunalen“ Altpapiers Los 4 Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten) • Durchführung der mobilen Schadstoff- und Elektrokleingerätesammlung • Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle Los 5 Betrieb einer Abfallannahmestelle in der Stadt Erftstadt • Einrichtung, Vorhaltung und Betrieb einer Abfallannahmestelle im Stadtgebiet • Containergestellung • Transport der Abfälle zur Anlieferstelle Hierbei ist zu zunächst zu berücksichtigen, dass für die Leistungen der Lose 3 und 4 eine eigene (ausschließlich kommunale) Leistungserbringung auszuschließen ist, so dass diese Lose auch künftig auszuschreiben wären. Für die verbleibenden Leistungen wurde bereits im Vorfeld der aktuellen Ausschreibung darauf hingewiesen, dass eine eigene (kommunale) Leistungserbringung für die verbleibenden Lose in der Regel nur dann wirtschaftlich möglich ist, wenn es sich um Abfuhrgebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern handelt. Gründe hierfür sind: - Sicherstellung einer kontinuierlichen Fahrzeugauslastung über das Gesamtjahr Notwendigkeit zur Vorhaltung von Reservefahrzeugen/Ersatzpersonal Fixkosten für einen notwendigen Betriebshof Fix- und Personalkosten für Verwaltung/Einsatzplanung/Beschaffung Eine Ausnahme bilden hierbei ggf. nur die Einrichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes/Abfallannahmestelle (Leistung des Loses 5). Allerdings ist in diesem Zusammenhang aktuell Folgendes zu beachten: - Die Einschätzung, ob eine wirtschaftliche Leistungserbringung durch die Kommune oder eine kommunale Gesellschaft möglich ist, ergibt sich immer erst im Vergleich zu den zu Angebotspreisen privater Bieter. Hier ist aktuell festzustellen, dass bei Entsorgungsdienstleistungen derzeit der Bieterkreis stark eingeschränkt ist und in der Folge starke Kostenerhöhungen für Entsorgungsdienstleitungen festzustellen sind (20 – 40 % Kostensteigerungen gegenüber Altverträgen). Die Kostendifferenz zwischen eigener Leistungserbringung und Ausschreibung wird somit tendenziell geringer. - Die Wirtschaftlichkeit einer eigenen Leistungserbringung hängt zudem immer von den konkreten Rahmenbedingungen ab (Welche Leistungen sollen tatsächlich selbst über3 nommen werden? Welche Synergieeffekte können genutzt werden? Welche bereits vorhandenen Infrastruktureinrichtungen können ggf. genutzt werden?) Die genaue Prüfung der entsprechenden Rahmenbedingung erfordert eine erhebliche Vorlaufzeit. Aufgrund der Restlaufzeit des aktuell ausgeschriebenen Entsorgungsvertrages bis zum 31.12.2020 ist derzeit ein ausreichendes Zeitfenster gegeben, um Alternativen zum bisherigen Modell einer ausschließlichen Drittbeauftragung zu untersuchen. Handlungsmöglichkeiten Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage ist es empfehlenswert, auch in kleineren Kommunen (ca. 30.000 – 80.000 Einwohner) Überlegungen anzustellen, ob künftig eine (Re-)Kommunalisierung von Entsorgungsdienstleitungen vorteilhaft sein kann. In einem ersten Schritt wären in diesem Zusammenhang für die Stadt Erftstadt zunächst folgende Rahmenbedingungen zu prüfen bzw. festzulegen: - Gibt es Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit (gemeinsame Ausschreibungen, gemeinsame Nutzung eines Betriebshofes, gemeinsame Gründung einer Entsorgungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes). In einer Reihe von Kreisen in NRW haben sich bereits Kommunen zu einer entsprechenden Zusammenarbeit entschlossen. Die Vorbereitungszeit entsprechender Kooperation liegt jedoch i. d. R. bei mehreren Jahren, so dass entsprechende Vorgespräche kurzfristig begonnen werden sollten. - Sollen ggf. nur Teile der derzeit ausgeschriebenen Entsorgungsdienstleistungen selbst übernommen werden (z. B. Sammlung von Restmüll oder Sperrmüll/Grünschnitt, Behälteränderungsdienst, Betrieb eines Wertstoffhofes). Dies hätte ggf. Vorteile für die kontinuierliche Fahrzeugauslastung im Gesamtjahr. Die kontinuierliche Fahrzeugauslastung ist z. B. aufgrund des wechselnden Abfuhrrhythmus im Bereich der Biomüllabfuhr schwieriger. - Kann die Gesamtwirtschaftlichkeit einer entsprechenden Gesellschaft (oder eines Eigenbetriebs) durch die Zusammenfassung mit weiteren städtischen Aufgaben verbessert werden? Denkbar ist in diesem Zusammenhang z. B. die teilweise Übernahme von derzeit ausgeschriebenen Leistungen des Eigenbetriebs Straßen im Bereich der Grünflächenpflege, Friedhofspflege/Durchführung von Bestattungen, Winterdienst in Grünanlagen). Die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten möglicher Varianten ist zu untersuchen. Hierzu zählen z. B. folgende Aspekte: - Art und Umfang einer ggf. angestrebten/möglichen interkommunalen Zusammenarbeit (inkl. Kontaktaufnahme mit Nachbarkommunen) 4 - Ermittlung des sinnvollen Leistungsspektrums einer entsprechenden Einrichtung - Abschätzung von Investitionskosten, Personalkosten und Betriebskosten - Ermittlung und Bewertung möglicher Organisationsformen (z. B. GmbH, Gründung eines neuen Eigenbetriebs, Aufgabenerweiterung z. B. des Eigenbetriebs Straßen, Eingliederung der Leistungen in die Stadtwerke, Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts oder Bildung eines Zweckverbandes bei interkommunaler Zusammenarbeit). Hier können z. B. auch (wie im Antrag gefordert) Beispiele aus anderen Kommunen vorgestellt werden. 5