Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 17.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.03.2012
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 647-IX
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
Beschluss
Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 2 der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig.
Beschluss mit 26 Ja- und 5 Nein-Stimmen:
1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ als Satzung (= Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen.