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Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel hier: Feststellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel
hier: Feststellung) Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel
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Bad Münstereifel, 17.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.03.2012 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 735-IX Erlass der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel hier: Feststellung Einstimmiger Beschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2012 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1.a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 2.623.500 € 2.623.500 € 1.108.000 € 1.108.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2012 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 405.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 437.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1.a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.162.000 € 6.162.000 € 5,751.000 € 5.751.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2012 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.694.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.020.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000 € festgesetzt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.03.2012 Seite 2