Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung der Wohnanschrift im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durch die örtlichen Meldebehörden; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Euskirchen (Ausländerbehörde))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Beschlusstext (Änderung der Wohnanschrift im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durch die örtlichen Meldebehörden;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Euskirchen (Ausländerbehörde))

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 17.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.03.2012 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 768-IX Änderung der Wohnanschrift im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durch die örtlichen Meldebehörden; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Euskirchen (Ausländerbehörde) Einstimmiger Beschluss: Der Rat beauftragt den Bürgermeister eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Bad Münstereifel mit dem Kreis Euskirchen zu treffen, durch die die Meldebehörde der Stadt neben der Kreisordnungsbehörde zuständige Behörde i. S. d. § 78 Abs. 7 Satz 2 AufenthG wird, um notwendige Änderungen der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium eines Dokumentes nach § 78 AufenthG gespeicherten Anschrift und der auf das Dokument aufzubringenden Anschrift vorzunehmen. Grundlage der Vereinbarung sind die Vorschriften der §§ 23 ff. GKG NRW sowie die vereinbarte Kostenneutralität für die Stadt Bad Münstereifel.