Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 17.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.03.2012
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 768-IX
Änderung der Wohnanschrift im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durch die örtlichen Meldebehörden;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Euskirchen (Ausländerbehörde)
Einstimmiger Beschluss:
Der Rat beauftragt den Bürgermeister eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Bad Münstereifel mit dem Kreis Euskirchen zu treffen, durch die die Meldebehörde der Stadt neben der Kreisordnungsbehörde zuständige Behörde i. S. d. § 78 Abs. 7 Satz 2 AufenthG wird, um notwendige
Änderungen der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium eines Dokumentes nach §
78 AufenthG gespeicherten Anschrift und der auf das Dokument aufzubringenden Anschrift vorzunehmen. Grundlage der Vereinbarung sind die Vorschriften der §§ 23 ff. GKG NRW sowie die vereinbarte Kostenneutralität für die Stadt Bad Münstereifel.