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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 84 " Bad Münstereifel, Goldenes Tal/ Eifelbadparkplatz - öffentliche Parkflächen" Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
11.03.13, 18:20
Aktualisiert
11.03.13, 18:20
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 84 " Bad Münstereifel, Goldenes Tal/ Eifelbadparkplatz - öffentliche Parkflächen"
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 11.03.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 29.01.2013 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 979-IX Bebauungsplan Nr. 84 " Bad Münstereifel, Goldenes Tal/ Eifelbadparkplatz - öffentliche Parkflächen" Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Einstimmiger Beschluss: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 84 „ Bad Münstereifel, Goldenes Tal/ Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“ aufzustellen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 liegt südlich der Kernstadt von Bad Münstereifel südlich des Sittardweges und nördlich des Eifelbades. Das Gebiet stellt sich zum Teil als Parkplatz und zum Teil als Wiesenfläche dar. Konkret liegen folgende Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „Öffentliche Parkflächen Goldenes Tal / Eifelbad“: - Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstück 379 und Nr. 142 (Eifelbad-Parkplatz) - Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstück 401 (teilweise) sowie Nr. 380 (Dr.-Greve-Straße) Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden uns sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.