Daten
Kommune
Jülich
Größe
143 kB
Datum
09.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 22.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 375/2014 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
09.02.2015
Stadtrat
19.02.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Antrag des Integrationsrates der Stadt Jülich zur Förderung der Beschäftigung und der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten sowie zur Stärkung der Interkulturellen Kompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Bericht gem. Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 20.10.2014
Begründung:
Bereits im Nationalen Integrationsplan aus dem Jahre 2007 haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände verpflichtet, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Auf Seite 31 ff. des Nationalen Integrationsplans wird der Beitrag der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände konkretisiert. Zur Interkulturellen Öffnung der
Verwaltung heißt es dort:
,,Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich / ihren Mitgliedsverbänden, u.a. den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Verwaltungen zu erhöhen, Mitarbeiter in der Weise fortzubilden, dass dem Ziel der Kundenfreundlichkeit
und dem Bedarf an interkultureller Kompetenz in der Verwaltung noch wirkungsvoller Rechnung
getragen werden kann." (S.32)
Es gibt zahlreiche Gründe für eine Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst. Dazu gehören:
- Selbstverpflichtung der öffentlichen Arbeitgeber aus dem Nationalen Integrationsplan
- Demografische Entwicklung
- Fachkräftemangel
- Steigerung von Effizienz und Qualität der Dienstleistungen der Verwaltung durch
verbesserte Kundenorientierung und Zugang zu allen Kundengruppen
- Positive Außendarstellung
- Sozialpolitische Gerechtigkeit
- Spezifische Potenziale und Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund
Das Ziel, mehr Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen, kann erreicht werden, indem das
Interesse am öffentlichen Dienst bei Migrantinnen und Migranten gesteigert wird sie nehmen den
Öffentlichen Dienst z.T. noch nicht als möglichen Arbeitgeber wahr -, Hemmnisse bei der Auswahl
und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Zuwanderungsgeschichte abgebaut und die
Beschäftigten im Öffentlichen Dienst für interkulturelle Vielfalt sensibilisiert werden.
Eignung, Leistung und Befähigung bleiben dabei weiterhin handlungsleitende Zugangs- und Auswahlkriterien. So erfolgt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber bzw. der Auszubildenden
im öffentlichen Dienst, ergo bei der Stadt Jülich nach dem Grundsatz der Bestenauslese, welche
sich nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung richtet. Damit wird dem
Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 3 GG) Rechnung getragen und allen Bewerbern
grundsätzlich ein gleicher Zugang zu einer Stelle bzw. einem Ausbildungsplatz gewährt. Des Weiteren ist der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung gleichberechtigt im engeren Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sichergestellt.
Migrantinnen und Migranten können nach den Bestimmungen des Beamtenstatusgesetzes im Beamtenverhältnis beschäftigt werden:
,, ... In das Beamtenverhältnis darf demnach nur berufen werden, wer
1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (zur Zeit:
Island, Norwegen und Lichtenstein) oder
c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden
Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (zur Zeit: Schweiz),
besitzt,
2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes einzutreten, und
3. die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.
(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden.
(3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können nur zugelassen werden, wenn
l. für die Gewinnung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Interesse besteht
oder
2. bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und anderen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in das Beamtenverhältnis
andere wichtige Gründe vorliegen. ..."
Die Stadt Jülich ermöglicht aber bereits seit zwei Jahren den entsprechenden Zugang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bachelor Studiengänge Kommunalverwaltung) in
einer vergleichbaren Ausbildung im Angestelltenbereich.
Grundsätzlich müssen sich alle Auszubildenden im Auswahlverfahren einem objektiven Verfahren
über das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen unterziehen. Getestet werden dabei die
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Bereiche ,,Auffassen und Lernen", ,,Aktives Zuhören", ,, Logik und Genauigkeit", .,Orthografieund Interpunktionskenntnisse", ,,rechnerisch-gegenständliches Denken", ,.Sprachliches Verständnis
und Ausdruck" sowie ,,Arbeitstempo".
Von den aktuellen 9 Auszubildenden besitzen alle die deutsche Staatsangehörigkeit. Über eine auszubildende Person ist bekannt, dass sie über Migrationshintergrund verfügt. Des Weiteren wurden
in der Vergangenheit bereits mehrere Personen mit Migrationshintergrund bei der Stadt Jülich ausgebildet.
Auf dem Berufsinfomarkt, bei der Projektwoche ,,Berufsbilder und Bewerbung" des Berufskolleg
Jülich und durch den „Schüler-Azubi-Tag" wird neben den Stellenausschreibungen für Ausbildungsberufe der Stadt Jülich geworben.
Grundsätzlich werden aber bisher keine Daten zur Ermittlung eines Migrationshintergrundes erhoben. Im Rahmen der bevorstehenden Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung sollen hierzu Fragen gestellt werden.
Bei der Stadt Jülich beschäftigt sind 6 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Für ein zukunftsweisendes Konzept zur Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Stadtverwaltung Jülich lassen sich verschiedene Maßnahmen für das Personalmanagement / die Organisationsentwicklung ableiten. Beispielhaft sind zu nennen:
- Sensibilisierung von Führungskräften und Personalverantwortlichen - Interkulturelle Orientierung
- Verbindlichkeit durch Leitbild und Selbstverpflichtungserklärung
- Interkulturelle Schulungen
- Aufzeigen positiver Beispiele
- Berufsperspektive Verwaltung attraktiver machen (Wir wollen Vielfalt!)
- Kontaktpflege mit Migrantenselbstorganisationen (MSO's)
- Überprüfung der Stellenprofile (z.B. Interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse
aufnehmen)
- Veränderte Formen der Kundenansprache
- Regelmäßige Schulungen für Beschäftigte
- Interkulturelle Workshops bereits in der Ausbildung
- Anonymisierte Bewerbungen
- Überprüfung von Verwaltungsabläufen
Zudem müssten bestehende Maßnahmen auf mögliche ergänzende hin geprüft und ausgebaut werden. Da die Mehrsprachigkeit und Kenntnisse anderer Sprachen und Kulturen bereits bei Bewerbungen als wichtige Zusatzqualifikation anzusehen sind, könnten die Stellenbesetzungsverfahren
geeignete Ansatzpunkte für die Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen bilden. Die Förderung von
Migranten/ Innen soll künftig als fester Bestandteil im Ausbildungskonzept und Stellenbesetzungsverfahren erfasst sein.
Als sofortige Maßnahme wurden Stellenausschreibungen insofern angepasst, dass Bewerberinnen
und Bewerber mit Migrationshintergrund durch ergänzenden Hinweis besonders angesprochen und
aufgefordert werden sich zu bewerben.
Angebote zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Verwaltung könnten über Dritte angeboten werden.
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Die derzeitigen Personalkapazitäten im Amt 10/11-Personal (eine längerfristige Erkrankung, ein
etwaiger Personalwechsel zum 01.04.2015, der räumliche Umzug, die Einführung der digitalen Akte) sowie die stetig steigenden Anforderungen (mehr Bedarf im Betriebliches Eingliederungs- und
Gesundheitsmanagement sowie bei der Arbeitssicherheit, weitere Flexibilisierung von Arbeitsmodellen, steigende Personalfluktuation, interne ,,Rochaden", begrenztes Personalbudget, komplizierter werdende Tarifstrukturen usw.) lassen die Erarbeitung eines Konzeptes zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zu.
Das Amt 10/11-Personal wird aber unter Hinzuziehung der zu beteiligenden Stellen das Gespräch
mit Vertreterinnen und Vertretern des Integrationsrates suchen, um kurzfristig umsetzbare, wenig
aufwendige und möglichst kostenneutrale Maßnahmen zu ermitteln und ggf. die Aufgaben und deren Umsetzung auf mehrere Schultern zu verteilen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
x
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
ja
nein
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
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x
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