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Beschlusstext (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
11.03.13, 18:20
Aktualisiert
11.03.13, 18:20
Beschlusstext (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 11.03.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 29.01.2013 Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 986-IX Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss Empfehlungsbeschluss bei 1 Enthalung: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. Gültigen Fassung wird die Erweiterungssatzung für den Bereich Bad Münstereifel „Ginsterweg“ beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erweiterungssatzung nach Vorlage aller erforderlichen vertraglichen Regelungen hinsichtlich Erschließung, Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen (ökologischer Ausgleich) und Ersatz Waldflächen öffentlich bekannt zu machen