Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-283/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
07.06.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Vrbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließt das
Haushaltsbudget des Fachbereichs III – Facility Management – für den Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Form.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß Ziffer 8.1 Buchstabe e) der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Bedburg vom 09.11.2004“ obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg die Vorbereitung des Haushaltsbudgets für den
Fachbereich III.
Weiterhin obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
nach Ziffer 8.2 Buchstabe c der zitierten Zuständigkeitsregelung die Festlegung des
Haushaltsbudgets für den Fachbereich III.
Es wird darauf hingewieden, dass nach Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs III im
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen nochmals eine Beratung
im Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement hierzu erfolgen wird. Der hierfür
vorgesehene Termin lt. Sitzungsterminplan ist der 05. Juli 2005.
Erläuterung zur Budgetplanung des Fachbereichs III – Facility Management - :
Das Budget des Fachbereichs III – Facility Management – umfasst im wesentlichen die
Bewirtschaftung der städtischen Gebäude. Hierbei sind zum Teil Faktoren von Bedeutung, die nur
schwer beeinflusst oder überhaupt nicht beeinflusst werden können. Zu diesen Faktoren gehören
die ständig steigenden Energiepreise, was zur Folge hat, dass trotz Einsparungen in den
Verbräuchen die insgesamt aufzuwendenden Mittel gestiegen sind bzw. steigen.
Die Verschärfung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. steigende, kostspielige Anforderungen in
Sachen Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung, Kosten für die gesetzliche
Schülerunfallversicherung, um nur einiges zu nennen) und vertragliche Verpflichtungen (z. B.
Mietvertrag über das Schloss Bedburg, welcher bis zum 31.10.2008 bindend ist) schränken den
finanziellen Handlungsspielraum nicht unerheblich ein.
Die einzelnen Produkte mit den zugeordneten Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2006 sind
im Produktbuch des Fachbereichs III, welches als Anlage beigefügt ist, aufgeführt.
Weiterhin sind als Anlage – getrennt nach Produkten – Erläuterungen zu diversen, aus hiesiger
Sicht erläuterungsbedürftigen Ansätzen beigefügt.
Folgende Aspekte sind darüber hinaus hervorhebenswert:
110 310 330 Bewirtschaftung der Schulgebäude
Hier werden sich ab Mitte 2006 (01.07.2006) gravierende Änderungen ergeben, da das
Schulzentrum ab diesem Zeitpunkt durch einen privaten Investor betrieben wird.
110 310 380 Bewirtschaftung der Gebäude der Bäder /
420 310 310 Betrieb der städtischen Bäder:
Da eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbades nicht erfolgen wird, wurden die Mittel in diesem
Bereich entsprechend gekürzt.
Es wird ab dem Jahr 2008 mit der Verwirklichung des Bäderkonzeptes / Betrieb eines Bades durch
einen privaten Investor gerechntet. Der angesetzte Betreiberzuschuss ist nicht verbindlich bzw.
kann noch nicht genau beziffert werden, da dies sich erst bei einer stärkeren Konkretisierung des
Bäderkonzeptes ergeben wird.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
110 310 390 Bewirtschaftung gemischtgenutzter Gebäude
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.05.2005 auf Empfehlung des
Hauptausschusses der Stadt Bedburg die Verwaltung beauftragen, den Mietvertrag über ein von
der Stadt Bedburg angemietetes Gebäude umgehend zu kündigen. Die Kündigung wirkt
entsprechend dem bestehenden Vertrag erst zum 01.11.2008. Hier fallen ab diesem Zeitpunkt
auch die Mieteinnahmen für die Stadt Bedburg bezüglich der untervermieteten Wohnungen in dem
Gebäude weg.
50181 Bedburg, den 31.05.2005
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister