Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III) Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III) Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-283/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 07.06.2005 Bemerkungen: Betreff: Vrbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließt das Haushaltsbudget des Fachbereichs III – Facility Management – für den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Form. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß Ziffer 8.1 Buchstabe e) der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 09.11.2004“ obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg die Vorbereitung des Haushaltsbudgets für den Fachbereich III. Weiterhin obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen nach Ziffer 8.2 Buchstabe c der zitierten Zuständigkeitsregelung die Festlegung des Haushaltsbudgets für den Fachbereich III. Es wird darauf hingewieden, dass nach Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs III im Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen nochmals eine Beratung im Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement hierzu erfolgen wird. Der hierfür vorgesehene Termin lt. Sitzungsterminplan ist der 05. Juli 2005. Erläuterung zur Budgetplanung des Fachbereichs III – Facility Management - : Das Budget des Fachbereichs III – Facility Management – umfasst im wesentlichen die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude. Hierbei sind zum Teil Faktoren von Bedeutung, die nur schwer beeinflusst oder überhaupt nicht beeinflusst werden können. Zu diesen Faktoren gehören die ständig steigenden Energiepreise, was zur Folge hat, dass trotz Einsparungen in den Verbräuchen die insgesamt aufzuwendenden Mittel gestiegen sind bzw. steigen. Die Verschärfung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. steigende, kostspielige Anforderungen in Sachen Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung, Kosten für die gesetzliche Schülerunfallversicherung, um nur einiges zu nennen) und vertragliche Verpflichtungen (z. B. Mietvertrag über das Schloss Bedburg, welcher bis zum 31.10.2008 bindend ist) schränken den finanziellen Handlungsspielraum nicht unerheblich ein. Die einzelnen Produkte mit den zugeordneten Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2006 sind im Produktbuch des Fachbereichs III, welches als Anlage beigefügt ist, aufgeführt. Weiterhin sind als Anlage – getrennt nach Produkten – Erläuterungen zu diversen, aus hiesiger Sicht erläuterungsbedürftigen Ansätzen beigefügt. Folgende Aspekte sind darüber hinaus hervorhebenswert: 110 310 330 Bewirtschaftung der Schulgebäude Hier werden sich ab Mitte 2006 (01.07.2006) gravierende Änderungen ergeben, da das Schulzentrum ab diesem Zeitpunkt durch einen privaten Investor betrieben wird. 110 310 380 Bewirtschaftung der Gebäude der Bäder / 420 310 310 Betrieb der städtischen Bäder: Da eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbades nicht erfolgen wird, wurden die Mittel in diesem Bereich entsprechend gekürzt. Es wird ab dem Jahr 2008 mit der Verwirklichung des Bäderkonzeptes / Betrieb eines Bades durch einen privaten Investor gerechntet. Der angesetzte Betreiberzuschuss ist nicht verbindlich bzw. kann noch nicht genau beziffert werden, da dies sich erst bei einer stärkeren Konkretisierung des Bäderkonzeptes ergeben wird. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 110 310 390 Bewirtschaftung gemischtgenutzter Gebäude Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.05.2005 auf Empfehlung des Hauptausschusses der Stadt Bedburg die Verwaltung beauftragen, den Mietvertrag über ein von der Stadt Bedburg angemietetes Gebäude umgehend zu kündigen. Die Kündigung wirkt entsprechend dem bestehenden Vertrag erst zum 01.11.2008. Hier fallen ab diesem Zeitpunkt auch die Mieteinnahmen für die Stadt Bedburg bezüglich der untervermieteten Wohnungen in dem Gebäude weg. 50181 Bedburg, den 31.05.2005 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister