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Allgemeine Vorlage (Übergabe der Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übergabe der Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Übergabe der Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 03.01.2007 Vorlagen-Nr.: 11/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.01.2007 13.02.2007 Übergabe der Waldspielgruppe der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Ich verweise zunächst auf meine Vorlage 34/2006 und die Beschlussfassung des Rates vom 20.06.2006. Nach diesem Beschluss ist die Gemeinde Kreuzau weiterhin bereit, die Trägerschaft für die Waldspielgruppe bzw. eine Waldkindergartengruppe unter der Voraussetzung zu übernehmen, dass die bisherigen Konditionen beibehalten werden und der Gemeinde Kreuzau keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die vom Kreisjugendamt vorgeschlagene Regelung, die Waldspielgruppe organisatorisch dem Kindergarten Thum zuzuordnen, wurde abgelehnt. Die Entscheidung hat den Kreis allerdings vor die Problematik gestellt, dass er für einen kommunalen Träger den Eigenanteil für eine Kindergarten-Regelgruppe übernehmen müsste. Diesen Präzedenzfall wollte der Kreis unter allen Umständen vermeiden. Trägeranteile übernimmt er bisher nur für einige freie Träger der Jugendhilfe. Insofern hat das Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kreuzau inzwischen eine andere Lösung gesucht. Als Träger der Waldkindergartengruppe hat sich der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) zur Verfügung gestellt. Praktisch bedeutet dies, dass ab dem 01.08.2007 die Waldspielgruppe in eine Kindergartengruppe umgewandelt und in der Trägerschaft des SkF geführt wird. Da das Vertragsverhältnis der Gemeinde Kreuzau mit dem Kreis Düren am 31.07.2007 ausläuft, bedarf es hierzu keiner weiteren Beschlussfassung des Rates. Gleiches gilt für die Arbeitsverhältnisse der Erzieherinnen, die bis zum 31.07.2007 befristet sind. Lediglich einige organisatorische Dinge, wie die Übernahme des Personals durch den SkF, die Bereitstellung des Geländes im Stockheimer Wald, sind zu regeln, wobei ich vorschlage, den bisherigen Standplatz des Bauwagens/Aufenthaltswagens dem künftigen freien Träger kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die jetzt gefundene Regelung stellt für Alle die bestmögliche finanzielle Lösung dar, weil mit der Umwandlung in eine Regelgruppe auch Landeszuschüsse zu den Betriebskosten gezahlt werden. Für die Eltern ist der weitere Betrieb der Einrichtung gesichert, die sich besonderer Beliebtheit erfreut. Da der neue Träger schnellstmöglich Planungssicherheit und Klarheit über die Gegebenheiten haben muss, kann aus zeitlichen Gründen eine Beratung im Sozialausschuss, der erst für den 20.03.2007 terminiert ist, nicht mehr erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeinde Kreuzau übergibt die Trägerschaft der Waldkindergartengruppe ab dem 01.08.2007 an den Sozialdienst katholischer Frauen Düren (SkF). 2. Der kostenfreien Nutzung des Waldgrundstückes in Kreuzau-Stockheim zur Aufstellung des Bauwagens wird zugestimmt. 3. Die Eigentumsrechte am Bauwagen incl. Einrichtung und Zubehör sowie aller anderen Materialien der Waldspielgruppe werden an den neuen Träger übertragen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-