Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
26.04.13, 18:14
Aktualisiert
26.04.13, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 26.04.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 22. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 19.03.2013
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung:
Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit.
Wegen der Dringlichkeit des Beratungspunktes wird die Tagesordnung wie folgt erweitert bzw.
verändert:
T a g e s o r d n u n g:
TOP
I.
4.
Bezeichnung
E r l ä u t e r u n g e n:
Nr. der
Ratsdrucksache
sind
beigefügt
werden Werden/wurden zuletzt
nachge- versandt für folgenden
reicht
Ausschuß
Öffentliche Sitzung
Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten
1029- X
IX
Die Ratsdrucksache 1030-IX „Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes“ (neuer TOP 6) wurde in eine Beschlussvorlage umgewandelt. Die Genehmigung der Dringlichkeit entfällt somit.
Die Ratsdrucksache 973-IX/Z-1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 – Ergänzungsstandort
Nahversorgung Teil a“ (bisher TOP 10) wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Außerdem wird aus der Ratsdrucksache 1004-IX (TOP 1 im nichtöffentlichen Teil) der Antrag der
SPD-Fraktion vom 21.01.2013 unter dem neuen TOP 5 der öffentlichen Sitzung behandelt.
Die Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.