Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 105/2016
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.02.2016
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaftrschaft
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
02.03.2016
vorberatend
08.03.2016
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstop für eine/n hauptamtlich pädagogische/n Mitarbeiter/in in der VHS Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
68.800
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
040271010
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Nachbesetzung der Stelle einer ausscheidenden hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiterin
wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist nach EG 13 bewertet und
derzeit mit 30,39 Wochenstunden besetzt.
Begründung:
Eine hauptamtlich pädagogische Mitarbeiterin der VHS Erftstadt, die für den Fachbereich „Deutsch
als Fremdsprache“ zuständig ist, scheidet altersbedingt zum Jahresende 2016 aus.
Seit 2005 ist die VHS vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassener Sprachkursträger und akkreditiertes Prüfungszentrum für den Deutschtest für Zuwanderer und den Einbürge-
rungstest. Andere Anbieter von Integrationskursen gibt es in Erftstadt nicht. Der Bedarf an
Deutschkursen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (2005: 1700 UStd., 2010: 2700
Ustd., 2015: 3700 Ustd.), aufgrund der erhöhten Zuweisungen von Flüchtlingen und neuer gesetzlicher Regelungen, denen zufolge Migranten mit Bleibeperspektive frühzeitig einen Zugang zu den
Integrationskursen zugestanden wird, ist damit zu rechnen, dass die VHS ihr Angebot an Deutschkursen weiter ausweiten muss. Vor diesem Hintergrund ist die lückenlose Wiederbesetzung der
Stelle dringend erforderlich.
Die Bewertung der Stelle nach EG 13 ist erforderlich, da die Tätigkeit einen Hochschulabschluss
und eine zusätzliche Qualifikation für den Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ voraussetzt. Das
Bundesamt für Migration verlangt diese Qualifikation für die Beratungsarbeit, außerdem müssen
die Lehrkräfte, die in Integrationskursen unterrichten und denen der/die Stelleninhaber/in vorgesetzt ist, diese Qualifikation haben.
Den hohen Anforderungen, die das BAMF an die Kurse stellt, entspricht eine finanzielle Förderung,
die der VHS mehr Einnahmen einbringt als das in den übrigen Kursbereichen üblich ist. In 2015
wurden im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ 162.520 € an Fördergeldern eingenommen, dem
entsprachen Ausgaben für Honorare in Höhe von 87.596 €, so dass die Fördergelder also nicht nur
die Honorarkosten deckten, sondern mit 74.924 € auch zur Deckung der fixen Ausgaben (Personal, Räume, Geschäftsausgaben, Sachkosten) beitrugen. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist daher
eine lückenlose Wiederbesetzung der Stelle anzuraten.
Die Stelle soll bereits jetzt ausgeschrieben werden, da Bewerber/innen mit erwünschter Berufserfahrung ggfls. lange Kündigungsfristen in bestehenden Arbeitsverhältnissen haben. Eine nahtlose
Besetzung soll damit gewährleistet werden.
(Erner)
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