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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstop für eine/n hauptamtlich pädagogische/n Mitarbeiter/in in der VHS Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstop für eine/n hauptamtlich pädagogische/n Mitarbeiter/in in der VHS Erftstadt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstop für eine/n hauptamtlich pädagogische/n Mitarbeiter/in in der VHS Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 105/2016 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.02.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaftrschaft Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 02.03.2016 vorberatend 08.03.2016 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstop für eine/n hauptamtlich pädagogische/n Mitarbeiter/in in der VHS Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 68.800 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 040271010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Nachbesetzung der Stelle einer ausscheidenden hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiterin wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist nach EG 13 bewertet und derzeit mit 30,39 Wochenstunden besetzt. Begründung: Eine hauptamtlich pädagogische Mitarbeiterin der VHS Erftstadt, die für den Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“ zuständig ist, scheidet altersbedingt zum Jahresende 2016 aus. Seit 2005 ist die VHS vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassener Sprachkursträger und akkreditiertes Prüfungszentrum für den Deutschtest für Zuwanderer und den Einbürge- rungstest. Andere Anbieter von Integrationskursen gibt es in Erftstadt nicht. Der Bedarf an Deutschkursen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (2005: 1700 UStd., 2010: 2700 Ustd., 2015: 3700 Ustd.), aufgrund der erhöhten Zuweisungen von Flüchtlingen und neuer gesetzlicher Regelungen, denen zufolge Migranten mit Bleibeperspektive frühzeitig einen Zugang zu den Integrationskursen zugestanden wird, ist damit zu rechnen, dass die VHS ihr Angebot an Deutschkursen weiter ausweiten muss. Vor diesem Hintergrund ist die lückenlose Wiederbesetzung der Stelle dringend erforderlich. Die Bewertung der Stelle nach EG 13 ist erforderlich, da die Tätigkeit einen Hochschulabschluss und eine zusätzliche Qualifikation für den Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ voraussetzt. Das Bundesamt für Migration verlangt diese Qualifikation für die Beratungsarbeit, außerdem müssen die Lehrkräfte, die in Integrationskursen unterrichten und denen der/die Stelleninhaber/in vorgesetzt ist, diese Qualifikation haben. Den hohen Anforderungen, die das BAMF an die Kurse stellt, entspricht eine finanzielle Förderung, die der VHS mehr Einnahmen einbringt als das in den übrigen Kursbereichen üblich ist. In 2015 wurden im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ 162.520 € an Fördergeldern eingenommen, dem entsprachen Ausgaben für Honorare in Höhe von 87.596 €, so dass die Fördergelder also nicht nur die Honorarkosten deckten, sondern mit 74.924 € auch zur Deckung der fixen Ausgaben (Personal, Räume, Geschäftsausgaben, Sachkosten) beitrugen. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist daher eine lückenlose Wiederbesetzung der Stelle anzuraten. Die Stelle soll bereits jetzt ausgeschrieben werden, da Bewerber/innen mit erwünschter Berufserfahrung ggfls. lange Kündigungsfristen in bestehenden Arbeitsverhältnissen haben. Eine nahtlose Besetzung soll damit gewährleistet werden. (Erner) -2-