Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-413/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
16.09.2004
Rat der Stadt Bedburg
21.09.2004
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung
-Teilgebiet an der Vetschauer Straße/Rückwärtige Bebauung Rupperburga)Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und wie in der beigefügten Anlage zu entscheiden
und über die Stellungnahme einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4 Änderung unter Berücksichtigung
der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a) zu fassen und den Plan auf die Dauer
eines Monats nebst Begründung und Anlagen öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41/Bedburg gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans, liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 10, Nr. 217
und betrifft das Gebiet an der Vetschauer Straße in Bedburg zwischen Friedhofstraße und dem
„Sportplatz“ Am Sandberg.
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den
Übersichtsplan verwiesen.
Wesentliches Planungsziel der vorgenannten Bauleitplanung ist, die Änderung von zwei- in
dreigeschossige Bebauung, wobei das dritte Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden
darf. Ferner die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich der Vetschauer
Straße in nordöstliche Richtung.
Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am
14.04.2004 über die beabsichtigte Planaufstellung informiert. Dabei wurde ihnen Gelegenheit zur
Stellungnahme vom 16.04. bis 30.04.2004 gegeben.
Die Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 03.08.2004 über die Planänderung
informiert und um Stellungnahme zum Verfahren bis zum 06.09.2004 gebeten. Während dieser
Beteiligungsverfahren sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen vorgetragen
worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Allg. Vertreter und
Erster Beigeordneter