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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung -Teilgebiet an der Vetschauer Straße/Rückwärtige Bebauung Rupperburg- a)Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung
-Teilgebiet an der Vetschauer Straße/Rückwärtige Bebauung Rupperburg-
a)Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung
-Teilgebiet an der Vetschauer Straße/Rückwärtige Bebauung Rupperburg-
a)Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-413/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 16.09.2004 Rat der Stadt Bedburg 21.09.2004 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung -Teilgebiet an der Vetschauer Straße/Rückwärtige Bebauung Rupperburga)Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und wie in der beigefügten Anlage zu entscheiden und über die Stellungnahme einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4 Änderung unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a) zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung und Anlagen öffentlich auszulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41/Bedburg gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans, liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 10, Nr. 217 und betrifft das Gebiet an der Vetschauer Straße in Bedburg zwischen Friedhofstraße und dem „Sportplatz“ Am Sandberg. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den Übersichtsplan verwiesen. Wesentliches Planungsziel der vorgenannten Bauleitplanung ist, die Änderung von zwei- in dreigeschossige Bebauung, wobei das dritte Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf. Ferner die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich der Vetschauer Straße in nordöstliche Richtung. Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 14.04.2004 über die beabsichtigte Planaufstellung informiert. Dabei wurde ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vom 16.04. bis 30.04.2004 gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 03.08.2004 über die Planänderung informiert und um Stellungnahme zum Verfahren bis zum 06.09.2004 gebeten. Während dieser Beteiligungsverfahren sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen vorgetragen worden. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter