Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP6-413/2004
Anlage zur Vorlage WP6-413/2004
Anlage zu a) Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung
Lfd.
Nr.
Schreiben von, vom
1.
Infracor GmbH
An der im Betreff näher
Schreiben vom 6.8.04 bezeichneten Stelle verlaufen keine
von uns betreuten Fernleitungen.
Staatl. Umweltamt
Zu dem o. g. Bebauungsplan
Köln
werden keine Anregungen und
Schreiben vom 9.8.04 Hinweise vorgebracht.
Forstamt Bonn
Nach Prüfung der zugesendeten
Schreiben vom
Unterlagen stelle ich fest, dass aus
12.8.04
forsthoheitlicher Sicht keine
Waldflächen betroffen sind.
Eheleute Ober/Meul- Nach dem heutigen Telefonat mit
Ober
Herrn Klütsch möchten wir hiermit
unseren Einwand gegen die 4.
Änderung des o. g.
Bebauungsplanes vorbringen.
Wichtig ist uns folgender Punkt:
Begrenzung der zulässigen
Firsthöhe auf 9 m für die geplanten
Gebäude auf den Flurstücken 274 +
275.
Wie schon in unserem Schreiben
vom 22.7.98 und 15.8.99 erwähnt,
halten wir eine Begrenzung der
zulässigen Firsthöhe auf 9 m über
Erdgeschossfußboden für das
gesamte Baugebiet für erforderlich.
Kein einziges Haus überschreitet die
zulässige Firsthöhe von 9 m. Das
bedeutet weiterhin, dass keine
Parzelle mit einem „echten“ 2-
2.
3.
4.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss
Der Ausschuss für Planen und
Bauen empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ....
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
In Anlehnung an die Stellungnahme zum
Verfahren kann der Anregung entsprochen
werden um den Charakter des Baugebietes zu
erhalten.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der Anregung zu
entsprechen.
WP6-413/2004
5.
PLEdoc GmbH
Schreiben vom
12.8.04
Anlage zur Vorlage WP6-413/2004
geschossigen Wohnhaus
(Ausnahme das Mehrfamilienhaus
Flurstück 217, aber dies ist sowieso
ein Sonderbau!) bebaut ist. Im
Hinblick auf eine gleichartige
Bebauung halten wir es deshalb
auch für notwendig, dies ebenfalls
im 3. Bauabschnitt entsprechend zu
berücksichtigen, damit auch hierbei
der familienfreundliche
Einfamilienhauscharakter erhalten
bleibt.
Wir danken Ihnen für Ihre
Entfällt.
Benachrichtigung und teilen Ihnen
mit, dass die o. g. Maßnahmen die
Versorgungsanlagen der
nachstehend aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber nicht
berühren.
-E.ON Ruhrgas AG, Essen
-E.ON Ruhrgas Transport AG,
Essen
-Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Nürnberg
-GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH
& Co. KG, Straelen
-Gaswerk Philippsburg GmbH,
Essen
-Gasversorgung Ostbayern GmbH
(GASOP), Regensburg
-KGN Kommunalgas Nordbayern
GmbH, Bamberg
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP6-413/2004
6.
-Interroute, i-21 Germany GmbH,
Frankfurt am Main
-MEGAL GmbH, Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft, Essen
-Mittelrheinische Erdgastransport
Gesellschaft mbH (METG), Haan
-Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH & Co. KG (NETG), Haan
-Süddeutsche Erdgas Transport
Gesellschaft mbH (SETG), Haan
-Trans Europa Naturgas Pipeline
(TENP), Essen
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert
werden oder sollte der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen
wesentlich überschreiten, so bitten
wir, uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen
Bezirksregierung Köln Ihre
Anfrage
zur
Schreiben vom
Kampfmittelbeseitigung des o. g.
10.8.04
Plangebietes
ergab
nach
Auswertung der mir vorliegenden
Luftbilder
Hinweise
auf
das
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln,
da der Bereich im ehemaligen
Bombenabwurf-/Kampfgebiet liegt.
Aus diesem Grunde ist es mir z. Zt.
nicht möglich, für die in Rede
stehenden
Flächen
eine
Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen.
Zwecks
Kampfmittelüberprüfung
bitte ich bei Konkretisierung der in
Anlage zur Vorlage WP6-413/2004
Bereits in vorherigen Planänderungen wurden
Einzeluntersuchungen
durchgeführt.
Den
Belangen des Kampfmittelräumdienstes muss
daher Rechung getragen werden.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der Anregung zu
entsprechen.
WP6-413/2004
7.
RWE Rhein-Ruhr
Netzservice
Schreiben vom
10.8.04
Rede stehenden Maßnahmen um
erneute Beteiligung.
Hierfür
bitte
ich
für
die
gekennzeichneten
Flächen
folgendes zu veranlassen:
x Vorlage der Betretungserlaubnis
x
Freistellung
der
Fläche
(Bebauung/Bewuchs)
x
Bereitstellung
von
Versorgungsleitungsplänen
Sobald die o. a. Unterlagen
vorliegen bzw. die Voraussetzungen
geschaffen sind, kann mit der
Kampfmittelräumung
begonnen
werden
In Ihrem Schreiben vom 2.8.04
bitten Sie uns um Stellungnahme zu
obigem
Bebauungsplan.
Nach
Prüfung der uns zugesandten
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass
wir keine grundsätzlichen Bedenken
erheben. Zur Information über
unseren Leitungsbestand in obig
genanntem Bereich fügen wir in
Anlage zu diesem Schreiben
Auszüge
aus
unseren
Bestandsplanunterlagen bei. Durch
das Plangebiet werden unsere
Versorgungsleitungen z. T. berührt.
Wir bitten Sie, bei der weiteren
Planungen
die
Lage
unserer
Leitungen zu berücksichtigen, um
Kosten für Trassenanpassungen zu
vermeiden.
Bei
Nutzungsänderungen
der
Anlage zur Vorlage WP6-413/2004
Die in Anlage zum Schreiben vom 10.08.2004
werden dem Bebauungsplan beigefügt und die
Hinweise
in
den
Plan
entsprechend
aufgenommen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der Anregung zu
entsprechen.
WP6-413/2004
Flächen sollten auch rechtliche
Sicherungen
der
Trassen
berücksichtig
werden.
Bei
Leistungserhöhungen ist u. U. die
Anpassung
unserer
Netze
erforderlich.
Hier
sollte
frühestmöglich eine Absprache mit
uns stattfinden, um notwendige
Anpassungsmaßnahmen (wie z. B.
zusätzliche Ortsnetzstationen) zu
planen und erforderliche Flächen zu
berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der
Bebauung
ein
erhöhter
Leistungsbedarf an Energie oder
auch an Löschwasserressourcen zu
erwarten sein, bitten wir Sie uns
rechtzeitig mit einzubinden, damit
wir bei der Netzauslegung dem
Bedarf
entsprechend
berücksichtigen
können.
Unter
Umständen wäre auch der Raum für
eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie, bei der Planung von
Bepflanzungszonen
darauf
zu
achten,
dass
unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an
unsere Versorgungsleitungen bitten
wir Sie, die DVGW Richtlinie GW
125 „Bepflanzungen im Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“
Anlage zur Vorlage WP6-413/2004
WP6-413/2004
8.
IHK, Köln
Schreiben vom
10.8.04
Anlage zur Vorlage WP6-413/2004
zur berücksichtigen. Darüber hinaus
sind
notwendig
werdende
Schutzmaßnahmen
mit
uns
abzustimmen.
Veränderungen
an
unseren
Versorgungsnetzen sind in dem
betroffenen Bereich z. Zt. nicht
geplant.
Wir teilen mit, dass von Seiten der
Entfällt
Industrie- und Handelskammer zu
Köln keine Anregungen bezüglich
der Aufstellung o. g.
Bebauungsplanes bestehen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.