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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-413/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-413/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-413/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-413/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-413/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-413/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-413/2004)

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Inhalt der Datei

WP6-413/2004 Anlage zur Vorlage WP6-413/2004 Anlage zu a) Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung Lfd. Nr. Schreiben von, vom 1. Infracor GmbH An der im Betreff näher Schreiben vom 6.8.04 bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Staatl. Umweltamt Zu dem o. g. Bebauungsplan Köln werden keine Anregungen und Schreiben vom 9.8.04 Hinweise vorgebracht. Forstamt Bonn Nach Prüfung der zugesendeten Schreiben vom Unterlagen stelle ich fest, dass aus 12.8.04 forsthoheitlicher Sicht keine Waldflächen betroffen sind. Eheleute Ober/Meul- Nach dem heutigen Telefonat mit Ober Herrn Klütsch möchten wir hiermit unseren Einwand gegen die 4. Änderung des o. g. Bebauungsplanes vorbringen. Wichtig ist uns folgender Punkt: Begrenzung der zulässigen Firsthöhe auf 9 m für die geplanten Gebäude auf den Flurstücken 274 + 275. Wie schon in unserem Schreiben vom 22.7.98 und 15.8.99 erwähnt, halten wir eine Begrenzung der zulässigen Firsthöhe auf 9 m über Erdgeschossfußboden für das gesamte Baugebiet für erforderlich. Kein einziges Haus überschreitet die zulässige Firsthöhe von 9 m. Das bedeutet weiterhin, dass keine Parzelle mit einem „echten“ 2- 2. 3. 4. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschluss Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg .... Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. In Anlehnung an die Stellungnahme zum Verfahren kann der Anregung entsprochen werden um den Charakter des Baugebietes zu erhalten. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP6-413/2004 5. PLEdoc GmbH Schreiben vom 12.8.04 Anlage zur Vorlage WP6-413/2004 geschossigen Wohnhaus (Ausnahme das Mehrfamilienhaus Flurstück 217, aber dies ist sowieso ein Sonderbau!) bebaut ist. Im Hinblick auf eine gleichartige Bebauung halten wir es deshalb auch für notwendig, dies ebenfalls im 3. Bauabschnitt entsprechend zu berücksichtigen, damit auch hierbei der familienfreundliche Einfamilienhauscharakter erhalten bleibt. Wir danken Ihnen für Ihre Entfällt. Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o. g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. -E.ON Ruhrgas AG, Essen -E.ON Ruhrgas Transport AG, Essen -Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg -GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen -Gaswerk Philippsburg GmbH, Essen -Gasversorgung Ostbayern GmbH (GASOP), Regensburg -KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP6-413/2004 6. -Interroute, i-21 Germany GmbH, Frankfurt am Main -MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen -Mittelrheinische Erdgastransport Gesellschaft mbH (METG), Haan -Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan -Süddeutsche Erdgas Transport Gesellschaft mbH (SETG), Haan -Trans Europa Naturgas Pipeline (TENP), Essen Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen Bezirksregierung Köln Ihre Anfrage zur Schreiben vom Kampfmittelbeseitigung des o. g. 10.8.04 Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf-/Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir z. Zt. nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Konkretisierung der in Anlage zur Vorlage WP6-413/2004 Bereits in vorherigen Planänderungen wurden Einzeluntersuchungen durchgeführt. Den Belangen des Kampfmittelräumdienstes muss daher Rechung getragen werden. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP6-413/2004 7. RWE Rhein-Ruhr Netzservice Schreiben vom 10.8.04 Rede stehenden Maßnahmen um erneute Beteiligung. Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: x Vorlage der Betretungserlaubnis x Freistellung der Fläche (Bebauung/Bewuchs) x Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen Sobald die o. a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden In Ihrem Schreiben vom 2.8.04 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Wir bitten Sie, bei der weiteren Planungen die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Anlage zur Vorlage WP6-413/2004 Die in Anlage zum Schreiben vom 10.08.2004 werden dem Bebauungsplan beigefügt und die Hinweise in den Plan entsprechend aufgenommen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP6-413/2004 Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtig werden. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ Anlage zur Vorlage WP6-413/2004 WP6-413/2004 8. IHK, Köln Schreiben vom 10.8.04 Anlage zur Vorlage WP6-413/2004 zur berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant. Wir teilen mit, dass von Seiten der Entfällt Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Anregungen bezüglich der Aufstellung o. g. Bebauungsplanes bestehen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.