Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
16.03.16, 15:01
Aktualisiert
23.03.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 85/2016 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 2 BeschlAusf.: - 2 Datum: 11.03.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Termin
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Übertragung der Regelungen des Haushaltssicherungskonzeptes auf die
Eigenbetriebe
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die ursprüngliche Vorlage A85/2016 wurde im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am
08.03.2016 unterschiedlich diskutiert. Ziel der Vorlage war und wird es auch immer wieder sein,
dass die Kernverwaltung und die Sondervermögen der Stadt wieder enger, gemeinschaftlich und
zielorientiert zusammenarbeiten. Ein gutes Beispiel stellt unsere Personalverwaltung dar, die auch
für die Belange der Sondervermögen zuständig ist. Hier werden schon jetzt Synergien optimal genutzt.
Damit in der Zukunft alle Belange des „Konzerns Stadt“ berücksichtigt werden können und eine
praktische Umsetzung auch den/die größtmögliche/n Erfolg/Akzeptanz aufweist, wurde folgende
Übergangsregelung vorgeschlagen:
-
Alle bereits beschlossenen Maßnahmen aus der Vorlage 472/2015 incl. Ergänzungen dürfen umgesetzt werden.
-
Alle noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Wirtschaftsjahr 2015 dürfen auch im
Jahr 2016 begonnen bzw. fortgesetzt werden.
-
Alle bis zum Ende des Jahres 2017 nicht begonnen oder umgesetzten Maßnahmen müssen ab dem Jahr 2018 neu veranschlagt oder über eine Verpflichtungsermächtigung gem.
§ 13 GemHVO übertragen werden.
In Vertretung
(Knips)
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