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Beschlusstext (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007; hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
21.01.13, 13:40
Aktualisiert
21.01.13, 13:40
Beschlusstext (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007;
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 21.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom Dienstag, den 03.07.2012 Zu Punkt 6.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 822-IX Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007; hier: Sachstandsbericht Der Ausschussvorsitzende setzt die Geschäftsordnung außer Kraft. Durch die Verwaltung wird auf Nachfrage erläutert, dass die Erstellung des Gutachtens auf zwei Modulen basiert. Zum einen wird eine Personalanalyse und dann eine Analyse der Fahrtzeiten erfolgen. Diese Bestandsaufnahme dient als Grundlage für die Beratung in der Arbeitsgruppe. Dieser dritte entscheidende Schritt wird dann mit der Wehrführung gemeinsam in der Arbeitsgruppe durchgeführt. Das Ergebnis hieraus wird dem Ausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Durch die Beteiligung der Wehrführung in der Arbeitsgruppe ist sichergestellt, dass auch die einzelnen Löschgruppe der Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel beteiligt sind. Durch Herrn Büttner wird zugesagt, den Teil, der die Feuerwehr betrifft, aus dem Prüfbericht 2006 der Gemeindeprüfungsanstalt dieser Niederschrift beizufügen. Im weiteren Verlauf wird durch den Herrn Pellmann angesprochen, dass die Ausrüstung nicht überall auf dem neuesten Stand sein soll. Durch den Wehrleiter Herrn Brühl wird erläutert, dass es zwar wünschenswert sei, eine gewisse Bevorratung durchführen zu können, dieses jedoch nicht für alles möglich sei. Der entsprechende Bedarf an Ersatzbeschaffung wird durch die Löschgruppe über die Wehrleitung an das Ordnungsamt geleitet. Allerdings betragen die Lieferzeiten bei den Lieferanten teilweise bis zu einem Jahr. Der Ausschussvorsitzende setzt die Geschäftsordnung wieder in Kraft. Beschluss