Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
21.01.13, 13:40
Aktualisiert
21.01.13, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 21.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses
vom Dienstag, den 03.07.2012
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 851-IX
Fürsorgepflicht der Verwaltung bei Katastrophenfällen im Stadtgebiet
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2012
Im Rahmen einer ausgiebigen Diskussion wird eine umfangreiche Rufbereitschaft für die gesamte
Stadtverwaltung gefordert. Diese soll dann sich nicht nur auf die Stadtwerke beziehen, sondern
insbesondere auch auf die Bereiche des Ordnungsamtes. Durch die Verwaltung wird mitgeteilt,
dass die Rufbereitschaft nach PsychKG sich nur auf diese besonderen Fälle bezieht. Auch ist die
Einrichtung bzw. Ausweitung der Rufbereitschaft mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden, die
im Rahmen der nothaushaltsrechtlichen Situation auf eine Umsetzung überprüft werden müssten.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Vorschlag unterbreitet, dass die Verwaltung zum
nächsten Ausschuss im Form einer Mitteilungsvorlage die Handlungsempfehlungen bei „Katastrophenfällen“ für die Bürgerinnen und Bürger anhand von Szenarien darstellt. Diese Empfehlungen
sollen dann im Amtsblatt entsprechend veröffentlicht werden. Desweiteren soll die Situation einer
Rufbereitschaft in der Mitteilungsvorlage dargestellt werden.
Einstimmiger Beschluss:
Die von der Verwaltung zum vorgenannten Fraktionsantrag gemachten Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses die
Handlungsempfehlungen für „Katastrophenfälle“ für die Bürgerinnen und Bürger anhand von Szenarien darzustellen und anschließend im Amtsblatt zu veröffentlichen. Weiterhin ist die Situation
einer umfänglichen Rufbereitschaft darzustellen. Diese muss vor dem Hintergrund der verschärften
Nothaushaltsbestimmungen für den städtischen Haushalt aufwandsneutral erfolgen.