Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 18.12.2006
Vorlagen-Nr.: 8/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.01.2007
13.02.2007
Verwaltungskostenbeiträge für die Fischereigenossenschaft Kreuzau sowie für die
Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Prüfung durch die GPA NRW wurde empfohlen, die festgesetzten
Verwaltungskostenbeiträge der verschiedenen Bereiche einer Überprüfung zu unterziehen.
A .Fischereigenossenschaft
Die Fischereigenossenschaft des gemeinschaftlichen Fischereibezirks Kreuzau ist nach § 21
LFischG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet nach den Vorgaben des
Landesfischereigesetzes unter eigener Verantwortung alle Angelegenheiten, die sich aus dem
Fischereirecht ergeben.
Die Kassengeschäfte werden seit 1975 über die Gemeindekasse Kreuzau abgewickelt, hierfür wird
nach der letzten Festsetzung ab 01.01.1996 ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von
600,--DM (307,--€) gezahlt.
Der Arbeitsaufwand der Verwaltung stellt sich als gleich bleibend gering dar, sodass empfohlen
wird,
den bisherigen Vewaltungskostenbeitrag unverändert zu belassen. (Siehe auch
Ausführungen unter B.)
Insoweit würde sich der Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.2007 weiterhin auf 307 €
belaufen.
B. Jagdgenossenschaften
Die 7 Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kreuzau sind nach § 7 Abs. 1 LJG NRW ebenfalls
Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nach Vorgabe der jagdlichen und sonstigen
Vorschriften in eigener Verantwortung alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr
angehörenden Jagdgenossenschaften ergeben, verwalten.
Im Jahre 1980 haben alle 7 Jagdgenossenschaften mit der Gemeinde einen Vertrag über die
Führung der Kassengeschäfte abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um die notwendigen
Buchungen zur Abwicklung des Haushaltsplanes der Jagdgenossenschaften mit weniger als 50
Buchungen pro Jahr je Genossenschaft,
Gem. Beschluss des Rates vom 11.02.1980 wurde der Verwaltungskostenbeitrag ab dem
01.01.1980 auf einheitlich 5 % des jährlichen Jagdpachtaufkommens festgesetzt.
In Anbetracht der relativ geringen Verwaltungsleistungen, die sich auch im Hinblick auf den
verstärkten Einsatz der EDV eher noch reduziert haben, wird vorgeschlagen, den
Verwaltungskostenbeitrag in der bisherigen Höhe zu belassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für 2007 sind im Haushaltsplan folgende Verwaltungskostenbeiträge veranschlagt:
Fischereigenossenschaft Kreuzau
307,00 €
Jagdgenossenschaft Boich-Leversbach-Üdingen
125,00 €
Jagdgenossenschaft Drove
130,00 €
Jagdgenossenschaft Kreuzau
106,39 €
Jagdgenossenschaft Stockheim
160,87 €
Jagdgenossenschaft Thum
109,53 €
Jagdgenossenschaft Untermaubach-Bogheim
217,50 €
Jagdgenossenschaft Winden
140,61 €
990,00 €
III. Beschlussvorschlag:
„Die
Verwaltungskostenbeiträge
zur
Durchführung
der
Kassengeschäfte
für
Fischereigenossenschaft Kreuzau und die 7 Jagdgenossenschaften bleiben unverändert.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-
die