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Allgemeine Vorlage (Verwaltungskostenbeiträge für die Fischereigenossenschaft Kreuzau sowie für die Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwaltungskostenbeiträge für die Fischereigenossenschaft Kreuzau sowie  für die Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Verwaltungskostenbeiträge für die Fischereigenossenschaft Kreuzau sowie  für die Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 18.12.2006 Vorlagen-Nr.: 8/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.01.2007 13.02.2007 Verwaltungskostenbeiträge für die Fischereigenossenschaft Kreuzau sowie für die Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Prüfung durch die GPA NRW wurde empfohlen, die festgesetzten Verwaltungskostenbeiträge der verschiedenen Bereiche einer Überprüfung zu unterziehen. A .Fischereigenossenschaft Die Fischereigenossenschaft des gemeinschaftlichen Fischereibezirks Kreuzau ist nach § 21 LFischG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet nach den Vorgaben des Landesfischereigesetzes unter eigener Verantwortung alle Angelegenheiten, die sich aus dem Fischereirecht ergeben. Die Kassengeschäfte werden seit 1975 über die Gemeindekasse Kreuzau abgewickelt, hierfür wird nach der letzten Festsetzung ab 01.01.1996 ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 600,--DM (307,--€) gezahlt. Der Arbeitsaufwand der Verwaltung stellt sich als gleich bleibend gering dar, sodass empfohlen wird, den bisherigen Vewaltungskostenbeitrag unverändert zu belassen. (Siehe auch Ausführungen unter B.) Insoweit würde sich der Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.2007 weiterhin auf 307 € belaufen. B. Jagdgenossenschaften Die 7 Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kreuzau sind nach § 7 Abs. 1 LJG NRW ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nach Vorgabe der jagdlichen und sonstigen Vorschriften in eigener Verantwortung alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossenschaften ergeben, verwalten. Im Jahre 1980 haben alle 7 Jagdgenossenschaften mit der Gemeinde einen Vertrag über die Führung der Kassengeschäfte abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um die notwendigen Buchungen zur Abwicklung des Haushaltsplanes der Jagdgenossenschaften mit weniger als 50 Buchungen pro Jahr je Genossenschaft, Gem. Beschluss des Rates vom 11.02.1980 wurde der Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.1980 auf einheitlich 5 % des jährlichen Jagdpachtaufkommens festgesetzt. In Anbetracht der relativ geringen Verwaltungsleistungen, die sich auch im Hinblick auf den verstärkten Einsatz der EDV eher noch reduziert haben, wird vorgeschlagen, den Verwaltungskostenbeitrag in der bisherigen Höhe zu belassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für 2007 sind im Haushaltsplan folgende Verwaltungskostenbeiträge veranschlagt: Fischereigenossenschaft Kreuzau 307,00 € Jagdgenossenschaft Boich-Leversbach-Üdingen 125,00 € Jagdgenossenschaft Drove 130,00 € Jagdgenossenschaft Kreuzau 106,39 € Jagdgenossenschaft Stockheim 160,87 € Jagdgenossenschaft Thum 109,53 € Jagdgenossenschaft Untermaubach-Bogheim 217,50 € Jagdgenossenschaft Winden 140,61 € 990,00 € III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltungskostenbeiträge zur Durchführung der Kassengeschäfte für Fischereigenossenschaft Kreuzau und die 7 Jagdgenossenschaften bleiben unverändert.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- die