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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 19/2007 Haushaltssatzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 19/2007 Haushaltssatzung) Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 19/2007 Haushaltssatzung)

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Inhalt der Datei

- Entwurf HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2 0 0 7 Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ____________________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 26.533.648 € 42.934.783 € 6.127.915 € 6.127.915 € §2 Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1025.doc §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 241 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 426 v.H. §6 Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen. §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall, b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln. Kreuzau, den 26. Jan. 2007 Der Bürgermeister: - Ramm - D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1025.doc