Daten
Kommune
Jülich
Größe
36 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
19.02.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Amt 66 – Bauhof W. Kr
Jülich, den 22.01.2015
Begriffsdefinitionen: Spielplatz / Spielpunkt
In der aktuellen geltenden Norm DIN 18034:2012-09 wird nach folgenden Begriffen unterschieden:
1. Spielplatz: Fläche, die bauplanungsrechtlich zum Spielen ausgewiesen oder vertraglich
hierfür bestimmt ist.
2. Freiraum zum Spielen
Zum Spielen geeigneter Ort, der nicht bauplanungsrechtlich ausgewiesen ist
3. Naturnaher Bereich
Bereich mit einem hohen Anteil an natürlichen Spiel- und Erlebniselementen
4. Ausstattungselemente
Elemente, die nicht zum Spielen hergestellt bzw. nicht zum Spielen aufgestellt werden
Eine Unterscheidung nach Spielpunkt / Spielplatz ist in der DIN nicht vorgesehen.
Sicherheitsanforderungen
Einfriedungen gemäß DIN 18034 Absatz 5.2
Spielplätze sind gegenüber Straßen, Gleiskörpern , tiefen Wasserläufen, Abgründen und ähnlichen
Gefahrenquellen mit einer wirksamen Einfriedung ( z.B. dichte Hecken, Zäune) zu versehen.
Anmerkung: Bei Heckenpflanzungen als Einfriedung können in den ersten Jahren zusätzliche,
provisorische Schutzmaßnahmen notwendig sein.
Zäune, Schutzgitter und ähnliche Abgrenzungselemente sind so zu gestalten, dass sie nicht zum
Klettern verleiten und keine Gefährdung darstellen. Es dürfen keine spitzen, scharfkantigen oder
hervorspringenden Teile verwendet werden.
Ballspielbereiche sind mit Ballfang gegen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke abzuschirmen.