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Sitzungsvorlage (Birkenweg Kirchberg)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
36 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
19.02.15, 14:47
Sitzungsvorlage (Birkenweg Kirchberg)

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Inhalt der Datei

Amt 66 – Bauhof W. Kr Jülich, den 22.01.2015 Begriffsdefinitionen: Spielplatz / Spielpunkt In der aktuellen geltenden Norm DIN 18034:2012-09 wird nach folgenden Begriffen unterschieden: 1. Spielplatz: Fläche, die bauplanungsrechtlich zum Spielen ausgewiesen oder vertraglich hierfür bestimmt ist. 2. Freiraum zum Spielen Zum Spielen geeigneter Ort, der nicht bauplanungsrechtlich ausgewiesen ist 3. Naturnaher Bereich Bereich mit einem hohen Anteil an natürlichen Spiel- und Erlebniselementen 4. Ausstattungselemente Elemente, die nicht zum Spielen hergestellt bzw. nicht zum Spielen aufgestellt werden Eine Unterscheidung nach Spielpunkt / Spielplatz ist in der DIN nicht vorgesehen. Sicherheitsanforderungen Einfriedungen gemäß DIN 18034 Absatz 5.2 Spielplätze sind gegenüber Straßen, Gleiskörpern , tiefen Wasserläufen, Abgründen und ähnlichen Gefahrenquellen mit einer wirksamen Einfriedung ( z.B. dichte Hecken, Zäune) zu versehen. Anmerkung: Bei Heckenpflanzungen als Einfriedung können in den ersten Jahren zusätzliche, provisorische Schutzmaßnahmen notwendig sein. Zäune, Schutzgitter und ähnliche Abgrenzungselemente sind so zu gestalten, dass sie nicht zum Klettern verleiten und keine Gefährdung darstellen. Es dürfen keine spitzen, scharfkantigen oder hervorspringenden Teile verwendet werden. Ballspielbereiche sind mit Ballfang gegen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke abzuschirmen.