Daten
Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
09.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:59
Aktualisiert
26.02.15, 15:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Sh/Gc
Jülich, 24.02.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 136/2015
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.03.2015
TOP
Ergebnisse
Kanalsanierung- und erneuerung 2015 und 2016
Anlg.: /
SD.Net
Mitteilungstext:
Die im Folgenden aufgelisteten Kanäle werden im Jahr 2015 und 2016 saniert bzw. erneuert.
Stiftsherrenstraße (Baujahr 1953) Der Kanal wird zwischen der Großen Rurstraße und der Kölnstraße auf einer Strecke von 190 m mittels Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im dritten Quartal
2015.
Mühlenstraße (Baujahr 1960). Der Kanal wird auf einer Strecke von 180 m von der Aachener
Straße bis zum Wendehammer mittels Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im dritten Quartal
2015.
Marktstraße und Marktplatz (Baujahr 1950). Der Kanal muss auf dem Marktplatz auf einer Strecke von 25 m zwischen der Marktstraße und der Schlosskirche komplett ausgetauscht werden. Die
Marktstraße selbst kann in geschlossener Baugrube saniert werden. Bauzeit voraussichtlich im
zweiten und dritten Quartal 2015.
Aachener Straße (Baujahr 1920) Der Kanal muss auf einer Strecke von 160 m zwischen dem
Propst-Bechte-Platz und der Ellebachstraße ausgetauscht werden. Die Planung erfolgt 2015 und die
Bauausführung zu Beginn 2016.
An der Promenade (Baujahr 1953) Der Kanal muss auf einer Strecke von ca. 320 m zwischen der
Friedrich-Ebert-Straße und Kartäuser Straße ausgetauscht. Die Planung erfolgt 2015 und die Bauausführung 2016.
Kartäuserstraße (Baujahr 1953) Der Kanal muss auf einer Strecke von ca. 270 m zwischen der
Straße An der Promenade und der Adolf-Fischer-Straße ausgetauscht. Die Planung erfolgt 2015 und
die Bauausführung 2016.
Heinsbergerstraße (Baujahr 1959) Erneuerung der Kanalisation von 3 Stichwegen, abgehend von
der Heinsbergerstraße. Die Ausführung erfolgt im dritten Quartal 2015.
Im Zuge der Kanalinspektionen gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurde festgestellt, dass die Dichtheit der Kanäle nicht mehr gewährleistet ist und eine entsprechende Sanierung
bzw. Erneuerung zwingend erforderlich ist.
Die Maßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Jülich festgelegt und vom Rat
beschlossen.
Vor Baubeginn erfolgen Informationen in der Zeitung und Bürgerinformationen in Form von
Flyern.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung mündlich gegeben werden.
Die Kosten für die Kanalsanierung und -erneuerung sind gebührengedeckt.
Mitteilung 136/2015
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