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Sitzungsvorlage (Betr.: Antrag Nr. 04/2015 der UWG JÜL – Ausgleich der weggefallenen Mittel nach der Einstellung der Papiersammlung durch die Vereine)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
191 kB
Datum
09.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:59
Aktualisiert
26.02.15, 15:59
Sitzungsvorlage (Betr.: Antrag Nr. 04/2015 der UWG JÜL – Ausgleich der weggefallenen Mittel nach der Einstellung der Papiersammlung durch die Vereine) Sitzungsvorlage (Betr.: Antrag Nr. 04/2015 der UWG JÜL – Ausgleich der weggefallenen Mittel nach der Einstellung der Papiersammlung durch die Vereine) Sitzungsvorlage (Betr.: Antrag Nr. 04/2015 der UWG JÜL – Ausgleich der weggefallenen Mittel nach der Einstellung der Papiersammlung durch die Vereine) Sitzungsvorlage (Betr.: Antrag Nr. 04/2015 der UWG JÜL – Ausgleich der weggefallenen Mittel nach der Einstellung der Papiersammlung durch die Vereine)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 24.02.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 139/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 09.03.2015 TOP Ergebnisse Betr.: Antrag Nr. 04/2015 der UWG JÜL – Ausgleich der weggefallenen Mittel nach der Einstellung der Papiersammlung durch die Vereine Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Begründung: Bei der Einbringung des Antrages in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 05.02.2015 wurde durch den Ausschuss darauf hingewiesen, dass sich eine Prüfung durch die Verwaltung nicht nur auf die seinerzeit papiersammelnden Vereine beschränken soll sondern auch auf alle sonstigen Vereine. Zu den im Antrag aufgeführten Vorschlägen wird wie folgt Stellung genommen: A1. Verteilen des Stadtmagazins Gemäß Vertrag zwischen der Stadt Jülich und dem Rautenberg Media & Print Verlag KG erfolgen Verlagstätigkeit und Verteilung durch den Verlag. Seitens der Stadt Jülich wird hierfür eine anteilige Vergütung je Ausgabe gezahlt. Der größte Teil der Kosten wird über die Werbeeinnahmen finanziert. Die Verteilung erfolgt über die Regio Presse Vertrieb GmbH. Potentielle Austräger können sich direkt dorthin wenden. Entsprechende Aufrufe der Regio Presse Vertrieb GmbH erscheinen regelmäßig im Jülich Magazin. Sofern Beschwerden bezüglich der Verteilung des Jülich Magazins im Bürgermeisterbüro bekannt werden, werden diese an Regio Presse Vertrieb GmbH und an den Rautenberg Verlag weitergeleitet. Details zu den Austrägern sind bei der Stadt nicht bekannt. A2. Verteilen des städtischen Müllkalenders Für die Verteilung des derzeitigen Abfall- und Umweltkalenders der Stadt als Postwurfsendung betragen die Kosten der Post jährlich rd. 3.000,- €. Die Anzahl der mit der Post in alle Haushalte verteilten Kalender beträgt 18.000 Stück (einschl. rd. 300 Stück Postfächer im Postamt Jülich). Das größte Problem bei der Verteilung besteht (wie in anderem Zusammenhang bereits in Vorlage Nr. 345/2008 dargelegt) jedoch darin, dass eine Separierung einzelner Verteilungsbereiche zwischen Zustellbezirken der Post (hierüber erteilt die Post keine Auskünfte) und Verteilungsbereiche durch die Vereine (z.B. bisherige Papiersammlungsbereiche) nicht möglich ist. Insofern müssten der bzw. die Vereine alle Straßen und alle Briefkästen des gesamten Stadtgebietes (Innenstadt und alle Ortsteile) insgesamt flächendeckend Ende Dezember bedienen. Ungeachtet des durch die Vereine hierbei zu leistenden enormen logistischen Aufwandes muss insbesondere die gleiche zuverlässige Verteilung in alle Briefkästen wie durch die Post erfolgen, da ansonsten vermehrte Nachfragen und die Nachsendungen von Kalendern (1,45 €/Stück) Mehraufwand für die Verwaltung und Mehrkosten für die Gebührenzahler hervorrufen werden. Darüber hinaus ergeben sich bei einer solchen öffentlichen Auftragsvergabe an Vereine die im Weiteren (B) dargestellten Problemfelder zu einer gewerblichen Tätigkeit Dritter. B. Pflege und Unterhaltung öffentlicher/städtischer Anlagen und Einrichtungen Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zu unterscheiden zwischen einem ehrenamtlichen Engagement der Bürger, auf das im Wesentlichen der in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 29.01.2015 eingebrachte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage Nr. 32/2015) abzielt, und der hier im Vordergrund stehenden finanziellen Beteiligung der Vereine für die Übernahme bisher (oder auch zukünftig) durch die Stadt durchgeführter Tätigkeiten. Zur ehrenamtlichen Tätigkeit ist folgendes auszuführen. Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die freiwillig, also nicht im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstvertrages ausgeübt wird. Eine ehrenamtliche Tätigkeit setzt Unentgeltlichkeit voraus, es darf also keine echte Gegenleistung für die erbrachte Tätigkeit („Arbeitslohn“) gewährt werden. Sogenannte Aufwandsentschädigungen, wie die Erstattung von tatsächlichen Aufwendungen, z.B. für Fahrten oder Materialien, sind keine Vergütung im rechtlichen Sinne und können daher gezahlt werden. Bevor Aussagen über konkrete Maßnahmen getroffen werden, bedarf es einer grundsätzlichen Darstellung der mit einer finanziellen Beteiligung der Vereine durch Übernahme städtischer Aufgaben verbundenen Problemfelder. Bei der Betrachtung einer solchen finanziellen Beteiligung von Vereinen sind insbesondere die Bereiche Haushalt (freiwillige Ausgaben), Arbeitsrecht (Arbeitsplatzveränderung) und Vergaberecht (Tariftreue- und Vergabegesetz) zu betrachten. Sitzungsvorlage 139/2015 Seite 2 Hierbei ist zu unterscheiden zwischen durch die Stadt durchgeführte Tätigkeiten im freiwilligen Bereich und Bereich der Pflichtaufgaben. Zukünftige (neue) freiwillige Tätigkeiten werden, ebenso wie unmittelbares Sponsoring der Vereine, im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wohl nicht darstellbar sein. Zukünftige pflichtige Aufgaben hingegen müssten im HSK durch entsprechende Einsparungen dargestellt werden. Bestehende freiwillige Tätigkeiten (sofern es diese überhaupt geben sollte) und bestehende Pflichtaufgaben würden das HSK grundsätzlich nicht zusätzlich belasten. Bei allen Aufgaben (freiwillig oder pflichtig) hat die Stadt zu entscheiden, ob diese Aufgabe durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte auszuführen ist. Im Hinblick auf das HSK ist hierbei grundsätzlich auch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise erforderlich. Sofern es sich hierbei um eine bestehende Tätigkeit handelt, würde dies zum unmittelbaren Wegfall des Aufgabenbereiches eines bestehenden Arbeitsplatzes führen. Soweit die Tätigkeit jedoch durch einen Dritten ausgeführt werden soll, unterliegt dieses Vergabeverfahren einer Leistung (VOL) den für den öffentlichen Auftraggeber (Stadt) verbindlichen festgelegten restriktiven Regelungen des Tariftreue- und Vergaberechtes. Dies bedeutet für einen Verein, dass er sich nicht nur dem öffentlichen Wettbewerb stellen muss, sondern auch die Vorgaben des Vergaberechtes, des Steuer- und Versicherungsrechtes für diese gewerbliche Tätigkeit erfüllen muss. Inwieweit dies überhaupt für die Vereine in Frage kommt ist zweifelhaft. Insofern wird derzeit keine Möglichkeit für eine finanzielle Beteiligung von Vereinen aus Haushaltsmitteln durch die Übernahme von öffentlichen Leistungen der Stadt gesehen. C. Fifty/fifty-Modell und Contracting Bei der Einbringung des Antrages in der Sitzung am 05.02.2015 wurde von StV . L. Schmitz gebeten, auch mögliche Beteiligungen der Vereine unter Verweis auf das Fifty/fifty-Modell oder Contracting als finanzielle Instrumente zum sparsamen Umgang mit Ressourcen zu prüfen. Beim Fifty/fifty-Modell vereinbart die Kommune mit ihren Schulen, dass für den Fall, dass es den Schülern und Lehrern gelingt, die Energiekosten ihrer Schule zu reduzieren, die hierdurch erzielte Energiekosteneinsparung zur Hälfte an die Schule auszuzahlen. Im Rahmen des Klimaschutzprojektes für Kitas und Schulen wurde ein solches Bonussystem für alle Kitas und Schulen der Stadt Jülich gemäß Ratsbeschluss vom 06.12.2012 auch eingeführt. Beim Contracting finanziert ein Geldgeber die Investition für eine neue Energiespartechnik (z.B. für ein öffentliches Gebäude). Im Gegenzug erhält er für eine bestimmte Anzahl von Jahren die dafür eingesparten Energiekosten ausgezahlt. Nach Ablauf der Frist spart die öffentliche Einrichtung in die eigene Tasche. Inwieweit diese Modelle (Energiekosteneinsparung in einer öffentlichen Einrichtung durch einen Verein bzw. Energieeinsparinvestition durch einen Verein) jedoch zu einer finanziellen Beteiligung führen könnten ist nicht nachvollziehbar. Sitzungsvorlage 139/2015 Seite 3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 139/2015 Seite 4