Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
21.01.13, 13:40
Aktualisiert
21.01.13, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 21.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 02.10.2012
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 881-IX
5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel
vom 24.06.1997
Der Bürgermeister schlägt vor, die einzelnen Paragrafen chronologisch nacheinander durchzusprechen.
Zu § 1 Abs. 4
Der Stadtverordnete Harald Krauß beantragt, den neu einzufügenden Abs. 4 nicht in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Zwar solle es möglich sein Arbeitsgruppen und Kommissionen einzurichten, dies solle jedoch nicht explizit in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen werden.
Bei 1 Enthaltung wird dem Antrag einstimmig zugestimmt.
Zu § 2 Abs. 3
Der Stadtverordnete Harald Krauß beantragt, die untere Grenze bei den zu erlassenden Geldforderungen der Stadt bei 7.500 € zu belassen.
Die Verwaltung erklärt, dass dieser Wert irrtümlich in der bisherigen Zuständigkeitsordnung in dieser Höhe aufgenommen wurde. Er stimmt nicht mit der Wertgrenze für die Zuständigkeit des Bürgermeisters in § 13 der Hauptsatzung überein. Sofern dem Antrag von Herrn Krauß stattgegeben
werde, müsse auch der § 13 der Hauptsatzung geändert werden.
Die sich daran anschließende Diskussion zeigt, dass es diesbezüglich noch Beratungsbedarf in
den Fraktionen gibt. Der Bürgermeister schlägt daher vor, diesen Tagesordnungspunkt in die
nächste Sitzung des Rates zu vertagen.
Die Wortmeldung der Stadtverordneten Rita Zimmermann wird noch gehört.
Zu § 9 Abs. 2 Ziffer 9 und § 10 Abs. 1 Ziffer 4.2
Die Stadtverordnete Rita Zimmermann hält diese beiden Aufgabengebiete für so gravierend, dass
sie nicht in den Fachausschüssen sondern im Rat entschieden werden sollen.
Da bereits zuvor eine Vertagung des Tagesordnungspunktes beschlossen wurde, wird diese Anregung in die Beratung in der nächsten Ratssitzung einfließen.
Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung:
Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW nicht mit.
Dem Antrag von Herrn Krauß, den neu einzufügenden Abs. 4 nicht in die Zuständigkeitsordnung
aufzunehmen, wird zugestimmt.
Einstimmiger Beschluss:
Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW nicht mit.
Dieser Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung des Rates vertagt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.10.2012
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