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Beschlusstext (5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
21.01.13, 13:40
Aktualisiert
21.01.13, 13:40
Beschlusstext (5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997) Beschlusstext (5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997)

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Bad Münstereifel, 21.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 02.10.2012 Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 881-IX 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997 Der Bürgermeister schlägt vor, die einzelnen Paragrafen chronologisch nacheinander durchzusprechen. Zu § 1 Abs. 4 Der Stadtverordnete Harald Krauß beantragt, den neu einzufügenden Abs. 4 nicht in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Zwar solle es möglich sein Arbeitsgruppen und Kommissionen einzurichten, dies solle jedoch nicht explizit in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen werden. Bei 1 Enthaltung wird dem Antrag einstimmig zugestimmt. Zu § 2 Abs. 3 Der Stadtverordnete Harald Krauß beantragt, die untere Grenze bei den zu erlassenden Geldforderungen der Stadt bei 7.500 € zu belassen. Die Verwaltung erklärt, dass dieser Wert irrtümlich in der bisherigen Zuständigkeitsordnung in dieser Höhe aufgenommen wurde. Er stimmt nicht mit der Wertgrenze für die Zuständigkeit des Bürgermeisters in § 13 der Hauptsatzung überein. Sofern dem Antrag von Herrn Krauß stattgegeben werde, müsse auch der § 13 der Hauptsatzung geändert werden. Die sich daran anschließende Diskussion zeigt, dass es diesbezüglich noch Beratungsbedarf in den Fraktionen gibt. Der Bürgermeister schlägt daher vor, diesen Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Rates zu vertagen. Die Wortmeldung der Stadtverordneten Rita Zimmermann wird noch gehört. Zu § 9 Abs. 2 Ziffer 9 und § 10 Abs. 1 Ziffer 4.2 Die Stadtverordnete Rita Zimmermann hält diese beiden Aufgabengebiete für so gravierend, dass sie nicht in den Fachausschüssen sondern im Rat entschieden werden sollen. Da bereits zuvor eine Vertagung des Tagesordnungspunktes beschlossen wurde, wird diese Anregung in die Beratung in der nächsten Ratssitzung einfließen. Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung: Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW nicht mit. Dem Antrag von Herrn Krauß, den neu einzufügenden Abs. 4 nicht in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen, wird zugestimmt. Einstimmiger Beschluss: Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW nicht mit. Dieser Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung des Rates vertagt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.10.2012 Seite 2