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Beschlussvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft (SEgL))

Daten

Kommune
Linnich
Größe
33 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 11:46
Aktualisiert
24.06.16, 11:46
Beschlussvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft (SEgL)) Beschlussvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft (SEgL))

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache B-83/2016 Beratungsfolge Termin Stadtrat 07.07.2016 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich StEG 14.06.2016 Herr Reyer SEgL Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft (SEgL) Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Linnich bestellt Frau Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker gem. § 113 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 50 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Linnich mbH. Das bisherige Aufsichtsratsmandat des Beigeordneten Herrn Hans-Josef Corsten endet mit dieser Bestellung. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft ist entsprechend anzupassen. Problembeschreibung/Begründung: Die Funktion der Bürgermeisterin als Geschäftsführerin der StadtentwicklungsDienstleistungsgesellschaft ist wie vorgesehen zum 31.05.2016 ausgelaufen. und Nach § 113 Abs. 1 der GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Gem. Abs. 2 dieser Vorschrift vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungenitt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Über die Entsendung in die Gremien entscheidet gem § 113 Abs. 3 GO NRW der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist. Die Stadt Linnich ist alleinige Gesellschafterin der Stadtentwicklungsund Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Linnich mbH. Aufgrund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion durch den vormaligen Bürgermeister war bezüglich der Besetzung des Aufsichtsrates eine von den Vorschriften der Gemeindeordnung abweichende Regelung erforderlich. Im Gesellschaftsvertrag wurde daher festgelegt, dass zu den stimmberechtigten sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft der vom Bürgermeister vorgeschlagene hauptamtliche Beigeordnete der Stadt Linnich gehört. Nach Niederlegung der Funktion als Geschäftsführer durch den vormaligen Amtsinhaber wurde die Bürgermeisterin durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2015 als Geschäftsführerin bestellt, allerdings mit der von ihr selbst ausbedungenen Maßgabe, dass diese Bestellung nur vorübergehend für den Zeitraum eines halben Jahres erfolgt. Die Bestellung ist daher nunmehr durch Zeitablauf erloschen. Bezüglich der Geschäftsführung wurde zwischenzeitlich eine Nachfolgeregelung getroffen. Im Hinblick auf die Besetzung des Aufsichtsrates ist es der übereinstimmende Wunsch aller Beteiligten, die Vorschrift der Gemeindeordnung zur Anwendung zu bringen, wonach der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin als eines von mehreren Aufsichtsratsmitgliedern in die Gesellschaft zu entsenden ist. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Bürgermeisterin der Stadt Linnich anstelle des Beigeordneten als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft zu entsenden. Die Entsendung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Gesellschaftsvertrag durch die Gremien der Gesellschaft entsprechend anzupassen ist. Schunck-Zenker