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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.01.13, 12:19
Aktualisiert
21.01.13, 12:19
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

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Bad Münstereifel, 21.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften vom Dienstag, den 27.11.2012 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 944-IX Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. Einstimmiger Beschluss 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 7 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 2, GSV Teilst. Houverath: 1 und GSV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).