Daten
Kommune
Jülich
Größe
397 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
15.04.15, 11:24
Aktualisiert
15.04.15, 11:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Wohnraumförderung 2015
in
Nordrhein - Westfalen
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Warum ist wohnen so wichtig?
• Wohnen ist ein Grundbedürfnis, mitentscheidend für die
Lebensqualität
• Zum „guten Wohnen“ gehört heute auch, dass die
Heizkosten im Rahmen liegen und die Wohnungen
barrierefrei erreichbar sind
• Ein gutes Wohnangebot entscheidet z. B. auch darüber
wie attraktiv eine Region ist
• Das Wohnen beeinflusst die Infrastruktur und indirekt die
Finanzlage der Städte u. Gemeinden
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Wohnraumförderprogramm
2014 bis 2017
• 450 Mio. € Mietwohnungsbau
(4,3 Mio. €)
• 150 Mio. € Bestandsförderung
(1,1 Mio. €)
•
80 Mio. € Eigentumsmaßnahmen (0,5 Mio. €)
•
70 Mio. € Quartiersentwicklung
•
50 Mio. € Studentisches Wohnen (ca. 6 Mio. €)
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Förderung von 1990 bis 2014 (Mietwohnungsbau)
im Bereich der Stadt Jülich
Zeitraum
Fördervolumen
Wohneinheiten
1990 – 1995
5,9 Mio. €
95
1996 – 2000
2,0 Mio. €
38
2001 – 2005
1,2 Mio. €
23
2006 – 2010
0,8 Mio. €
8
2011 – 2014
0,3 Mio. €
4
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Ursachen des Förderrückgangs
• Zinsentwicklung
• Mietentwicklung
•
Förderkonditionen / Förderbedingungen
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Zinsentwicklung
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Mietentwicklung
Endbericht für das
Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes
NRW
durch die Firma
F + B Forschung und
Beratung für Wohnen,
Immobilien und Umwelt
GmbH, Hamburg
(Oktober 2014),
das eine Optimierung der
Gebietskulissen für die
regionale Differenzierung
der Wohnraumförderung in
Nordrhein-Westfalen
erarbeitet hat
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Mietenvergleich
(Wohnung mit 40 bis 80 qm
in mittlerer Wohnlage mit Heizung und Bad/WC)
Mietspiegel
von
bezugsfertig
bis 1960
bezugsfertig
bis 1975
10.1994
6,00 – 8,50 DM
3,07 – 4,35 €
6,50 – 9,50 DM
3,07 – 4,86 €
11.2012
3,85 – 5,05 €
4,35 – 5,05 €
0,78 € (25,41%)
1,28 € (41,69 %)
1,41 %
2,32 %
Mieterhöhung
Mieterh. pro Jahr
Amt für Recht, Bauordnung und
Wohnungswesen
Mietspiegel Stadt Jülich
Form der Förderung
Darlehen
Tilgungsnachlässe
(Zuschüsse)
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Eigentumsförderung
(Beispiel 4 Personenhaushalt)
• Neubau von Eigenheimen (73.000,-€ in Linnich u. Nörvenich)
• Erwerb vorhandenen Wohneigentums (54.100,- € / 60.400,- €)
• Barrierefrei Maßnahmen (bis 25.000,- €)
• Energetische Maßnahmen (bis 40.000,- €)
• Schwerbehindertenmaßnahmen (bis 40.000,- €)
• Denkmalförderung (bis 80.000,- €)
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Konditionen im Eigentumsbereich
Darlehen
• 0,5% Zinsen (Laufzeit bis zu 20 Jahre)
• 0,5% lfd. VKB
• 0,4% einmaliger VKB
• 1,0% oder 2% Tilgung
Tilgungsnachlass (Zuschuss)
• 20% bei energetischen Maßnahmen
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Mietwohnungsbauförderung
Neubau von Mietwohnungen, Gruppenwohnungen u. Mieteinfamilienhäusern
(1.500,- €/1.200,- €/qm + Tilgungsnachlass)
Gemeinschaftsräume ab 10 Mietwohnungen
Ausbau u. Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen
Räume zum Zwecke der Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur
Bauliche Maßnahmen u. Umbau von bestehenden vollstationären
Pflegeeinrichtungen
Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten
Wohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre (Handlungskonzept)
Neubau von Studentenwohnungen u. Wohnheimen für Studenten
Neuschaffung von Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderung
Erneuerung von denkmalgeschützten, denkmalwerten und städtebaulich u.
baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden
Barrierefreie Maßnahmen
Energetische Maßnahmen
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Konditionen im Mietwohnungsbaubereich
Darlehen
• 0,0% Zinsen (vom 1 bis 10 Jahr)
• 0,5% Zinsen (vom 11 bis 25 Jahr)
• 0,5% lfd. VKB
• 0,4% einmaliger VKB
• 1,0% oder 2% Tilgung
Tilgungsnachlass (Zuschuss)
• 50% bei Zusatzdarlehen
• 20% bei energetischen Maßnahmen
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
§ 1 Wohnraumförderungsgesetz
(Gesetz über die soziale Wohnraumförderung – WoFG)
Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die
sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen
können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen
Voraussetzungen unterstützt
• die Förderung von Mietwohnungen insbesondere Haushalte mit
geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit
Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen,
behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige Hilfebedürftige.
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Einkommen u. Einkommensgrenzen
Haushalt
Personenzahl
Alleinstehend
Alleinstehend (Rente)
2 (ohne Kind)
2 (Rente)
3 (1 Kind)
4 (2 Kinder)
5 (3 Kinder)
6 (4 Kinder)
Einkommensgrenze
in Euro
18.010,- €
18.010,- €
21.710,- €
21.710,- €
27.330,- €
32.950,- €
38.570,- €
44.190,- €
ca. Bruttoeinkommen
jährlich
monatlich
28.200,- €
20.100,- €
39.900,- €
28.600,- €
42.400,- €
50.900,- €
59.400,- €
67.900,- €
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
2.350,- €
1.675,- €
3.325,- €
2.380,- €
3.530,- €
4.240,- €
4.950,- €
5.650,- €
Anzahl der Wohnberechtigten
Pressemitteilung vom 14.1.2015
„Denn eins dürfen wir nicht vergessen: In
Nordrhein-Westfalen hat inzwischen rund
die Hälfte aller Bürgerinnen u. Bürger
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.“
Bauminister Groschek
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Wohnungssuchende Haushalte 2013
Haushalte
mit
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen u. mehr
Insgesamt
Stadt Jülich
87 (26)
36 ( 8)
25
12
6
166
Stadt Düren
157 (46)
93 (20)
78
50
36
414
(In Klammer über 60jährige)
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Kreis Düren
187 (90)
86 (22)
39
30
14
356
Quelle: Wohnungssuchenden
Statistik Kreis Düren
Entwicklung des geförderten Wohnungsbestandes
2012 bis 2040
(ohne Berücksichtigung vorzeitiger Mittelrückzahlungen)
Wohnungsbestand
Stadt Jülich
Stadt Düren
Kreis Düren
2012
873
2644
4921
2030
450 (-48%)
2140 (-21%)
3710 (-25%)
2040
390 (-55%)
1880 (-29%)
3320 (-33%)
Quelle: NRW.BANK, Preisgebundener
Wohnungsbestand 2013
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Matthias Günther
(Leiter des Pestel-Institut)
Auf dem Papier sei zwar alles im „grünen Bereich“. „Rein rechnerisch gibt es
genug Wohnungen im Kreis Düren. Aber das ist eben nur die halbe Wahrheit“, so
Günther.
Viel zu alte, unsanierte Bausubstanz und schlecht oder kaum vermietbare
Bestände verzerren das Bild.
Wohnungsknappheit sei auch für den Kreis Düren ein Thema, wenn es um
energiesparende, altersgerechte und bezahlbare Wohnungen gehe.
54% aller Wohnungen im Kreis Düren stammen aus der Zeit vor 1970 – viele sogar
aus den Nachkriegsjahren. Lediglich jede fünfte Wohnung sei nach der Wende neu
gebaut worden.
Dürener Zeitung vom 8.8.2012
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen