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Sitzungsvorlage (Wohnraumförderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
397 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
15.04.15, 11:24
Aktualisiert
15.04.15, 11:24

Inhalt der Datei

Wohnraumförderung 2015 in Nordrhein - Westfalen Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Warum ist wohnen so wichtig? • Wohnen ist ein Grundbedürfnis, mitentscheidend für die Lebensqualität • Zum „guten Wohnen“ gehört heute auch, dass die Heizkosten im Rahmen liegen und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sind • Ein gutes Wohnangebot entscheidet z. B. auch darüber wie attraktiv eine Region ist • Das Wohnen beeinflusst die Infrastruktur und indirekt die Finanzlage der Städte u. Gemeinden Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Wohnraumförderprogramm 2014 bis 2017 • 450 Mio. € Mietwohnungsbau (4,3 Mio. €) • 150 Mio. € Bestandsförderung (1,1 Mio. €) • 80 Mio. € Eigentumsmaßnahmen (0,5 Mio. €) • 70 Mio. € Quartiersentwicklung • 50 Mio. € Studentisches Wohnen (ca. 6 Mio. €) Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Förderung von 1990 bis 2014 (Mietwohnungsbau) im Bereich der Stadt Jülich Zeitraum Fördervolumen Wohneinheiten 1990 – 1995 5,9 Mio. € 95 1996 – 2000 2,0 Mio. € 38 2001 – 2005 1,2 Mio. € 23 2006 – 2010 0,8 Mio. € 8 2011 – 2014 0,3 Mio. € 4 Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Ursachen des Förderrückgangs • Zinsentwicklung • Mietentwicklung • Förderkonditionen / Förderbedingungen Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Zinsentwicklung Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Mietentwicklung Endbericht für das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW durch die Firma F + B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Hamburg (Oktober 2014), das eine Optimierung der Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen erarbeitet hat Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Mietenvergleich (Wohnung mit 40 bis 80 qm in mittlerer Wohnlage mit Heizung und Bad/WC) Mietspiegel von bezugsfertig bis 1960 bezugsfertig bis 1975 10.1994 6,00 – 8,50 DM 3,07 – 4,35 € 6,50 – 9,50 DM 3,07 – 4,86 € 11.2012 3,85 – 5,05 € 4,35 – 5,05 € 0,78 € (25,41%) 1,28 € (41,69 %) 1,41 % 2,32 % Mieterhöhung Mieterh. pro Jahr Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Mietspiegel Stadt Jülich Form der Förderung  Darlehen  Tilgungsnachlässe (Zuschüsse) Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Eigentumsförderung (Beispiel 4 Personenhaushalt) • Neubau von Eigenheimen (73.000,-€ in Linnich u. Nörvenich) • Erwerb vorhandenen Wohneigentums (54.100,- € / 60.400,- €) • Barrierefrei Maßnahmen (bis 25.000,- €) • Energetische Maßnahmen (bis 40.000,- €) • Schwerbehindertenmaßnahmen (bis 40.000,- €) • Denkmalförderung (bis 80.000,- €) Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Konditionen im Eigentumsbereich Darlehen • 0,5% Zinsen (Laufzeit bis zu 20 Jahre) • 0,5% lfd. VKB • 0,4% einmaliger VKB • 1,0% oder 2% Tilgung Tilgungsnachlass (Zuschuss) • 20% bei energetischen Maßnahmen Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Mietwohnungsbauförderung  Neubau von Mietwohnungen, Gruppenwohnungen u. Mieteinfamilienhäusern           (1.500,- €/1.200,- €/qm + Tilgungsnachlass) Gemeinschaftsräume ab 10 Mietwohnungen Ausbau u. Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen Räume zum Zwecke der Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur Bauliche Maßnahmen u. Umbau von bestehenden vollstationären Pflegeeinrichtungen Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Wohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre (Handlungskonzept) Neubau von Studentenwohnungen u. Wohnheimen für Studenten Neuschaffung von Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderung Erneuerung von denkmalgeschützten, denkmalwerten und städtebaulich u. baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden Barrierefreie Maßnahmen Energetische Maßnahmen Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Konditionen im Mietwohnungsbaubereich Darlehen • 0,0% Zinsen (vom 1 bis 10 Jahr) • 0,5% Zinsen (vom 11 bis 25 Jahr) • 0,5% lfd. VKB • 0,4% einmaliger VKB • 1,0% oder 2% Tilgung Tilgungsnachlass (Zuschuss) • 50% bei Zusatzdarlehen • 20% bei energetischen Maßnahmen Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen § 1 Wohnraumförderungsgesetz (Gesetz über die soziale Wohnraumförderung – WoFG) Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt • die Förderung von Mietwohnungen insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige Hilfebedürftige. Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Einkommen u. Einkommensgrenzen Haushalt Personenzahl Alleinstehend Alleinstehend (Rente) 2 (ohne Kind) 2 (Rente) 3 (1 Kind) 4 (2 Kinder) 5 (3 Kinder) 6 (4 Kinder) Einkommensgrenze in Euro 18.010,- € 18.010,- € 21.710,- € 21.710,- € 27.330,- € 32.950,- € 38.570,- € 44.190,- € ca. Bruttoeinkommen jährlich monatlich 28.200,- € 20.100,- € 39.900,- € 28.600,- € 42.400,- € 50.900,- € 59.400,- € 67.900,- € Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen 2.350,- € 1.675,- € 3.325,- € 2.380,- € 3.530,- € 4.240,- € 4.950,- € 5.650,- € Anzahl der Wohnberechtigten Pressemitteilung vom 14.1.2015 „Denn eins dürfen wir nicht vergessen: In Nordrhein-Westfalen hat inzwischen rund die Hälfte aller Bürgerinnen u. Bürger Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.“ Bauminister Groschek Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Wohnungssuchende Haushalte 2013 Haushalte mit 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen u. mehr Insgesamt Stadt Jülich 87 (26) 36 ( 8) 25 12 6 166 Stadt Düren 157 (46) 93 (20) 78 50 36 414 (In Klammer über 60jährige) Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Kreis Düren 187 (90) 86 (22) 39 30 14 356 Quelle: Wohnungssuchenden Statistik Kreis Düren Entwicklung des geförderten Wohnungsbestandes 2012 bis 2040 (ohne Berücksichtigung vorzeitiger Mittelrückzahlungen) Wohnungsbestand Stadt Jülich Stadt Düren Kreis Düren 2012 873 2644 4921 2030 450 (-48%) 2140 (-21%) 3710 (-25%) 2040 390 (-55%) 1880 (-29%) 3320 (-33%) Quelle: NRW.BANK, Preisgebundener Wohnungsbestand 2013 Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Matthias Günther (Leiter des Pestel-Institut) Auf dem Papier sei zwar alles im „grünen Bereich“. „Rein rechnerisch gibt es genug Wohnungen im Kreis Düren. Aber das ist eben nur die halbe Wahrheit“, so Günther. Viel zu alte, unsanierte Bausubstanz und schlecht oder kaum vermietbare Bestände verzerren das Bild. Wohnungsknappheit sei auch für den Kreis Düren ein Thema, wenn es um energiesparende, altersgerechte und bezahlbare Wohnungen gehe. 54% aller Wohnungen im Kreis Düren stammen aus der Zeit vor 1970 – viele sogar aus den Nachkriegsjahren. Lediglich jede fünfte Wohnung sei nach der Wende neu gebaut worden. Dürener Zeitung vom 8.8.2012 Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen