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Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt  Bedburg) Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt  Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-350/2004 1Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport 27.05.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 06.07.2004 1Ergänzung Betreff: Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt nach einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport folgende Änderung in der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg: § 2 Abs. 12 erhält folgende Fassung: Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden. Spiele, insbesondere Fußball in Turnhallen und Teilbereichen der Dreifachsporthalle, die Beschädigungen an den Hallen und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen können, sind grundsätzlich nur unter Verwendung von Hallenbällen erlaubt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bei einer Turnhallenbesichtigung wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass Schäden durch Fußballspielen an Decken, Wänden und Einrichtungen entstanden sind. § 2 Abs. 12 der gültigen Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg besagt u.a., dass Spiele (insbesondere Fußball in Turnhallen und Teilbereichen der Dreifachsporthalle), die Beschädigungen an Hallen und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen, zu vermeiden sind. Da Theorie und Praxis in der Regel unterschiedlich gehandhabt werden, wurde bei einem Gesprächstermin zwischen Vertretern der Fußballvereine, die städt. Sporthallen für Training nutzen, sowie der Verwaltung nach einer Lösung gesucht, um das Fußballspielen in Sporthallen dennoch zu ermöglichen. So wurde Einigung darüber erzielt, dass in städtischen Sporthallen sowie in Teilbereichen der Dreifachsporthalle ausnahmslos Hallenbälle zu verwenden sind, um das Schadensrisiko zu minimieren. Eine Ausnahme zur Verwendung von Hallenbällen gilt für die Dreifachsporthallen bei Turnieren. Daher wird vorgeschlagen, den § 2 Abs. 12 der Benutzungsordnung wie folgt zu ändern: Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden. Spiele, insbesondere Fußball in Turnhallen und Teilbereichen der Dreifachsporthalle, die Beschädigungen an den Hallen und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen können, sind grundsätzlich nur unter Verwendung von Hallenbällen erlaubt. 50181 Bedburg, den 04.06.2004 ----------------------------------Franken ----------------------------------Schneppenheim Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Allgem. Vertreter des Bürgermeisters und Erster Beigeordneter