Daten
Kommune
Jülich
Größe
313 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
05.03.15, 18:58
Aktualisiert
05.03.15, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: V Az.: Es/CTC
Jülich, 05.03.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 120/2015 4. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
12.03.2015
TOP
Ergebnisse
Planung des Kita-Jahres 2015/16 - Kindergartenplätze in der Innenstadt Anlg.:
III
V
20/22
23
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56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat macht von seinem Rückholrecht Gebrauch und zieht die Zuständigkeit in der Angelegenheit „Planung des Kita-Jahres 2015/16“ an sich.
2. Der Ratsbeschluss vom 17.10.2013 gem. Vorlage Nr. 224/2013 1. Ergänzung wird in Bezug
auf die Alte Realschule aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Gebäude der Ehemaligen Realschule eine dreigruppige
Kindertageseinrichtung zu schaffen. Diese Ermächtigung gilt vorbehaltlich der investiven
Förderung durch den Kreis.
4. Die Mittel in Höhe von 900.000,00.-- € werden im Vorgriff auf den Haushalt bereitgestellt.
Begründung:
Zu Ziffer 1. - Der Rat zieht die Angelegenheit an sich Der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport hat in seiner Sitzung am
02.03.2015 festgelegt, dass die weitere Beratung zu dem Tagesordnungspunkt „Planung des KitaJahres 2015/16 – hier Kindergartenplätze in der Innenstadt“ (Sitzungsvorlage Nr. 120/2015 sowie 1.
Ergänzung im öffentlichen Teil und 2. Ergänzung im nicht-öffentlichen Teil) im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau am 9.03.2015 erfolgen soll. Im Anschluss sollen die Beratungen im Hauptund Finanzausschuss am 12.03.2015 unter Hinzuladung des Rates fortgeführt werden.
Der Beschluss lautet:
„Im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bauen am 09.03.2015 soll die Angelegenheit beraten werden. Im Anschluss daran soll die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 12.03.2015 unter
Hinzuladung des Rates fortgeführt werden.“
Der Beschluss des JuFISSS, die Beratung zunächst im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bauen
und anschließend im Haupt- und Finanzausschuss fortzuführen, widerspricht der Zuständigkeitsord-
nung des Rates. Der Ausschuss besitzt keine Kompetenzen, ihm durch den Rat übertragene Entscheidungen an einen anderen Ausschuss zu verweisen oder an den Rat zurückzugeben.
Der Rat der Stadt Jülich hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und
Sport in § 8 (1) der Zuständigkeitsordnung die Entscheidungsbefugnis über Ziele und Planungen in
seinem Fachgebiet übertragen. Da der Fachausschuss keine Entscheidung in der Sache getroffen hat,
besteht aufgrund der zeitlichen Implikationen nur die Möglichkeit, dass der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch macht.
Zu Ziffer 2. – Aufhebung des Ratsbeschlusses Eine Sondersitzung des Rates ist überdies erforderlich, weil ein Grundsatzbeschluss zur Realschule
aufzuheben ist und zudem im Vorgriff auf den Haushalt Mittel für die Umbaumaßnahmen bereitzustellen sind.
In der Sitzung des Rates vom 7.10.2014 wurde einstimmig bei 1 Enthaltung folgender Beschluss
gefasst (vgl. Vorlage Nr. 369/2014):
„Der Ratsbeschluss vom 5.12.2013 wird in Bezug auf die Alte Realschule aufgehoben bzw. bis auf
weiteres zurückgestellt.“
Der Beschluss vom 07.10.2014 leidet nach Auffassung der Verwaltung an zwei Mängeln:
a) Der entsprechende Ratsbeschluss wurde nicht am 05.12.2013 gefasst, sondern am 17.10.2013.
b) Durch die zwei Optionen „aufgehoben“ bzw. „bis auf Weiteres zurückgestellt“ ist die Formulierung nicht eindeutig.
Insofern wird empfohlen, den Beschluss wie unter Ziffer 2. im Beschlussentwurf zu fassen.
In der Sitzung des Rates vom 17.10.2013 (vgl. Vorlage Nr. 224/2013 1. Ergänzung) lautete der Beschluss:
„ Das Alte und Neue Rathaus verbleiben bei der Stadt und werden adäquat genutzt. Die Verwaltung
legt hierzu ein entsprechendes Belegungskonzept vor. Die Schirmerschule, die Alte Musikschule
und die Realschule werden der Vermarktung zugeführt.“
Zum besseren Verständnis wird nachfolgende Chronologie der Beschlüsse aufgeführt:
07.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Es wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:
„Das Alte und Neue Rathaus verbleiben bei der Stadt und werden adäquat genutzt. Die Verwaltung
legt hierzu ein entsprechendes Belegungskonzept vor. Die Schirmerschule, die alte Musikschule und
die Realschule werden der Vermarktung zugeführt.“
Am 17.10.2013 wurde im Stadtrat der entsprechende Beschluss gefasst (Vorlagen-Nr.
324/2013. 1. Ergänzung).
07.10.2014, Stadtrat (Vorlagen Nr. 369/2014)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
„Der Ratsbeschluss vom 05.12.2013 wird in Bezug auf die alte Realschule aufgehoben bzw. bis auf
weiteres zurückgestellt.“ (Richtiges Datum wäre der 17.10.2013 gewesen)
Zu Ziffer 3. - Schaffung einer neuen Kindertageseinrichtung in der Ehemaligen Realschule Im Rahmen der Planung des Kindergartenjahres 2015/16 hat das Kreisjugendamt aufgrund der aktuellen Bedarfsmeldung der Eltern festgestellt, dass voraussichtlich für rund 50 Kinder U 3 und 45
Kinder Ü 3 aus den Planungsbereichen A, B und C kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt
Sitzungsvorlage 120/2015 4. Ergänzung
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werden kann. Die vorhandenen Kapazitäten müssen deshalb zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs
erweitert werden.
In mehreren Gesprächen mit dem Kreis zeichnete sich als eine Lösung ab, dass die Stadt eine dreigruppige Kindertageseinrichtung in der Ehemaligen Realschule einrichtet und die Trägerschaft
übernimmt. Dies hat die Verwaltung dem Fachausschuss in der Sitzung am 02.03.2015 empfohlen.
In der Sitzung wurden gleichzeitig erste Entwurfsplanungen incl. einer ersten Kostenschätzung vorgestellt. Demnach ist mit investiven Kosten in Höhe von rd. 800TD € für Bau sowie Ausstattung zu
rechnen. Laufende Betriebs- und Personalkosten werden mit 99.000,00.--€ p.a. beziffert (Sitzungsvorlage 120/2015 sowie 1. und 2. Ergänzung). Insgesamt sind demnach Mittel in Höhe von
900.000,00.--€ bereitzustellen.
Ursprünglich war vorgesehen, eine Entscheidung des Ausschuss für Jugend, Familie, Integration,
Soziales, Schule und Sport bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschuss des Kreises herbeizuführen,
um diese in die Entscheidungsfindung des Jugendhilfeausschuss einfließen lassen zu können. Der
Jugendhilfeausschuss ist zum einen zuständig für die Anerkennung des Bedarfs und zum anderen
für die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen. Die nächste Sitzung findet am
10.03.2015 statt. Weiter war vorgesehen, dass die erforderlichen Mittel im Haushalt der Stadt Jülich
im Wege der Dringlichkeit bereitgestellt werden.
Da der Ausschuss die Entscheidung in seiner Sitzung nicht getroffen hat, hat der Kreis in seiner
Vorlage für den Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, mit der Stadt eine Lösung zu erarbeiten.
Im Nachgang zur Sitzung des JuFISSS hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Email vom
3.03.2015 ihre in der Sitzung gestellten Fragen schriftlich zusammengefasst:
Frage 1: Wie viel Grundfläche würde für eine Vermarktung der freien Fläche der Realschule nicht
mehr zur Verfügung stehen.
Antwort: Die Reduzierung der Grundfläche durch den Kindergarten sollte nach Auffassung des
kaufm. Immobilienmanagements möglichst gering gehalten werden. Aufgrund der Höhe der Realschule (11,5 m) wird bereits eine Abstandsfläche von 4,6 m ausgelöst, die im städtischen Besitz
verbleiben muss.
Frage 2: Welche Einnahmen würden hierdurch im Haushalt der Stadt verloren gehen.
Antwort: Die Kaufpreiszahlung für die Restfläche richtet sich - wie bereits bei den Kaufangeboten
aus dem Jahr 2014 deutlich wurde - nur bedingt nach der Grundstücksgröße. Da die vorgestellten
Projekte mit „großzügigen“ Grünflächen umgeben waren (Forderung nach einer Parkähnlichen Bebauung), würde auch hier nur eine Reduzierung dieser Grünflächen und nicht der vermarktbaren
Wohnflächen erfolgen.
Frage 3: Ist eine Aufhebung des Ratsbeschlusses, "Gesamtfläche Realschule wird vermarktet" notwendig? Laut den Äußerungen im Zusammenhang mit dem kleinen Kreishaus und Nutzung der
Realschule durch den Kreis, war dies eine Forderung vom Bürgermeister.
Antwort: Wie bereits im KWS (Sitzungsvorlage Nr. 108/2015) am 26.02.2015 vorgestellt wurde,
ist beabsichtigt, in der Ehemaligen Realschule verschiedene Kultureinrichtungen (VHS, Archiv,
Museum) unterzubringen. Dies war bereits 2013 Vorschlag der Verwaltung und wurde in den letzten Monaten auch aus der Politik gefordert.
Hierfür ist der Ratsbeschluss vom 17.10. 2013 dahingehend aufzuheben, dass das Realschulgebäude
erhalten bleibt und die südliche Restfläche weiterhin für eine Vermarktung vorgesehen ist.
Frage 4: Der Kreis geht von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren nach einem Umbau aus. Ist die
Bausubstanz des Gebäudes ausreichend um dies zu gewährleisten? Vor dem Umzug der Realschule
waren ja mehrfach hohe Sanierungskosten in Aussicht gestellt worden, die ja bei einer Weiternutzung des Gebäudes zwangsläufig weiterhin anfallen werden.
Sitzungsvorlage 120/2015 4. Ergänzung
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Antwort: Für die angedachten Nutzungen, wie Einrichtung einer Kita, VHS, Unterbringung Archiv
sowie Museum wird von einer langfristigen Lösung ausgegangen. Damit werden kurz- bis mittelfristig Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Im Zuge der seinerzeitigen Erörterungen zum Thema Umzug Realschule wurden folgende Sanierungskosten benannt (vgl. Sitzungsvorlage Stadtrat Nr. 224/2009)
Fassaden- und Dachsanierung
rd. 800.000,00 €
Grundsanierung u. Brandschutz
rd. 3.9 Mio €
In der kurz- bis mittelfristigen Finanzplanung ist es erforderlich, die Mittel für Dach- und Fassadensanierung einzuplanen. Die Dachflächen müssen innerhalb der nächsten 3 Jahre saniert werden. In
diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ebenso die Fassaden zu sanieren (Gerüst).
Weiterhin wird es erforderlich sein, das bestehende Brandschutzkonzept auf die neuen Nutzungen
(Kita, VHS, Archiv, Museum) anzupassen. Dies wird bauliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die
Kosten hierfür können zurzeit noch nicht benannt werden, da sie geplant und berechnet werden
müssen.
Bei einer langfristigen Nutzung der Liegenschaft ehem. Realschule werden somit zukünftig weitere
Investitionen erforderlich.
Frage 5: Das vollständige Nutzungskonzept für die Kultureinrichtungen liegt bisher nicht vor. Vor
diesem Hintergrund soll nun eine weitere Nutzung in der Realschule angestrebt werden. Wir bitten
um Übermittlung eines Raumkonzeptes aus dem die Nutzung der Kultureinrichtungen hervorgeht.
Antwort: Mit Sitzungsvorlage Nr. 108/2015 wurde in der KWS Sitzung am 26.02.2015 berichtet,
dass noch an einer Raumaufteilung gearbeitet wird. Die Raumaufteilung muss mit den beteiligten
Fachämtern entsprechend abgestimmt werden. Sobald dies geschehen ist, wird das Konzept im Ausschuss vorgestellt.
Nach derzeitigen Planungen erscheint es möglich, die VHS und das Archiv in der Realschule unterzubringen (vorbehaltlich der statischen Anforderungen). Durch die Umplanung „Kindergarten“ gehen der VHS 3 Klassenräume verloren, die an anderer Stelle im Gebäude (voraussichtlich 2. Etage)
zur Verfügung gestellt werden können. Nach hiesiger Auffassung reichen die verbleibenden Räume
ebenfalls zur Unterbringung der Verwaltung des Museums.
Frage 6: Die in der Sitzung gezeigten Planungen des Kindergartens und die Kostenaufstellung sollen allen Fraktionen elektronisch zu Verfügung gestellt werden.
Antwort: Die Planungsunterlagen wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Frage 7: Was bedeuten die Investitionen im Bereich der Realschule für den Haushalt der Stadt Jülich. Dieser ist gedeckelt. Was bedeutet es für die Abschreibung des Gebäudes Realschule? Wird
diese verlängert?
Die Maßnahme muss im Haushalt der Stadt ausgewiesen werden, da jedoch der Kreis die Kosten
übernimmt, erfolgt die Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe.
Innerhalb des Gebäudes erfolgen Umbauarbeiten, die nicht investiv sind, daher erfolgen keine Werterhöhung des Restwertes und auch keine Verlängerung der Restnutzungsdauer. Der Neubau „außerhalb“ des alten Gebäudes stellt wiederum eine Investition dar, die entsprechend abzuschreiben
ist. Die Abschreibung ist in den Folgejahren im Haushalt auszuweisen, der Abschreibung steht aufgrund des Kreiszuschusses ein Sonderposten gegenüber, der ertragswirksam aufgelöst wird.
Die Situation bezüglich Restnutzungsdauer und Restwerte stellen sich für die Realschule wie folgt
dar:
Sitzungsvorlage 120/2015 4. Ergänzung
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Realschule
RND 22 Jahre
312.300,67 €
AfA 14.195,49
Erweiterungsanbau 1980
RND 39 Jahre
202.563,28 €
AfA 5.193,93 €
Erweiterungsanbau 2001
RND 57 Jahre
598.101,14 €
AfA 10.493,00 €
Bodenwert
2.919.232,80 €
Summe Gebäude
1.112.965,09 €
AfA 29.882,42 €
Aufgrund des hohen Restwertes ist nach Auffassung der Verwaltung derzeit nicht davon auszugehen, dass für das Gebäude ein Angebot vorgelegt wird, das dem Bilanzwert entspricht und zu einem
kostenneutralen Verkauf führt. Aus diesem Grunde macht auch die Nutzung des Objekts für die
Kulturellen Einrichtungen wie unter Punkt 5 beschrieben Sinn. Auch die Nutzung für diese Einrichtung kann nur langfristig angelegt sein, da die Objekte, die nunmehr frei geräumt werden (Alte Musik Schule, Alte Schirmer Schule), einer Vermarktung zugeführt werden sollen. Für „weitere“ Umzüge stehen danach keine geeigneten Objekte mehr zur Verfügung. Ob die langfristige Bindung
durch die Landesförderung daher für das Objekt „Alte Realschule“ hinderlich ist, sei dahingestellt.
Frage 8: Wie sehen die Vermarktungsmöglichkeiten des freien Realschulgeländes aus, wenn hier
bisher von einer "gehobenen Bebauung" ausgegangen wird. Könnte durch die direkte Nähe zu einem Kindergarten eine Vermarktung erschwert werden?
Antwort: Da bereits ein Kindergarten in unmittelbarer Nähe vorhanden ist, sollten sich die Vermarktungsmöglichkeiten nicht verschlechtern.
Frage 9: Frage nach einer möglichen Erweiterung am Standort Realschule nach Realisierung der 3
Gruppen wurde in der Sitzung bejaht in der Verwaltungsvorlage verneint. Wir bitten um eine konkrete Aussage ob eine weitere Erweiterung an der Realschule möglich wäre.
Antwort: Eine Erweiterung auf eine optional viergruppige Lösung ist grundsätzlich möglich und
kann bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Allerdings wird sie von der Verwaltung
mit Blick auf die Ausbauplanungen verschiedener Träger im Stadtgebiet nicht als zweckmäßig erachtet.
Frage 10: Wir bitten um konkrete Aussagen in Bezug auf den Haushaltsplan, wie die Investitionskosten und die Übernahme der Trägerschaft im Haushaltssicherungskonzept kompensiert werden
können.
Antwort: Allgemein kann die Gegenfinanzierung durch Einsparungen in anderen Bereichen oder
durch Mehreinnahmen gegenfinanziert werden. Die Einsparungen müssten, sofern jetzt noch nicht
identifizierbar im Rahmen der Haushaltsberatungen gefunden werden.
Mögliche, schon jetzt identifizierbare Refinanzierungspotentiale sind der nicht öffentlichen Vorlage
(Nr. 120/2015 2. Ergänzung) zu entnehmen.
Alternative I: Unterbringung der Kindertageseinrichtung in Containern
Als weitere Option wurde die Aufstellung von Containern für eine komplette Kita-Lösung auf angedacht. Grundsätzlich besteht dabei Einigkeit, dass ein fester Baukörper einer Container-Lösung
vorzuziehen ist.
Bewertung: Für einen 3-guppigen Kindergarten liegt ein Angebot vor, dass bei 645.000 € zuzüglich
Mehrwertsteuer (123.000 €) und Erschließung liegt. Bei diesem vorliegenden Angebot (3 Ü 3
Gruppen) fehlen die vorgeschriebenen Ruheräume. Für diese zusätzlichen Räume werden rund
100.000 € zusätzlich veranschlagt.
Die Erschließung (abhängig von den vorhandenen Anschlüssen) liegt bei geschätzten 150.000 –
200.000 €. Die Herrichtung der Außenanlage (Spielgeräte, Parkplätze) werden 80.000 € geschätzt.
Die Kosten für eine Containerlösung setzen sich daher insgesamt wie folgt zusammen:
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Seite 5
netto
Mwst
brutto
750.000,00 € 142.500,00 €
892.500,00 €
175.000,00 €
80.000,00 €
1.147.500,00 €
Bei dieser Größenordnung liegen die Mietkosten von Containern bei rund 13.000 € – 15.000
€/Monat. Mietkosten können als Betriebskosten geltend gemacht werden. Allerdings ist aufgrund
der Richtlinien nur von einer Anerkennung in Höhe von ca. 4000 € pro Monat auszugehen.
Alternative II: Neubau
Mit Email vom 4.03.2015 hat die SPD-Fraktion um Prüfung einer weiteren Option gebeten:
„Sehr geehrter Herr Mühlheims,
wie soeben telefonisch besprochen bitte ich im Namen der SPD Fraktion um Prüfung eine Alternativstandortes zur alten Realschule für die mögliche Unterbringung einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Stadt Jülich. Es handelt sich um das freie Grundstück Viktor Gollancz Str. neben dem
Heilpädagogischen Zentrum. Die Bauverpflichtung wurde durch den Erwerber nicht erfüllt, insoweit wäre - soweit nicht bereits eine Rückabwicklung erfolgt ist - die Rückübertragung in die Wege
zu leiten.
Wir bitten um Stellungnahme bis zum nächsten Hauptausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Garding“
Antwort: Die angesprochenen Grundstücke liegen in der Straße „Am Schulzentrum“ und sind 327
und 1335 qm (insgesamt 1.662 qm) groß. In der Bilanz sind die Grundstücke mit einem Wert von
249.300 € (150 €/qm) veranschlagt.
Der Bebauungsplan Nr. 80.3 „nördl. Victor-Gollancz-Straße“ weist in diesem Bereich eine zwingende 3-geschossige Bauweise aus. Die überbaubaren Flächen der Grundstücke sind durch eine tektonische Störzone eingeschränkt.
Grundsätzlich sind die Grundstücke bebaubar, allerdings müsste kurzfristig der Bebauungsplan geändert und die zwingende 3-Geschossigkeit aufgehoben werden. Gleichzeitig sollte die überbaubare
Fläche angepasst bzw. erweitert werden.
Ggf. könnte nach Aufstellungsbeschluss bereits eine Baugenehmigung mit entsprechender Befreiung von der Geschossigkeit im Hinblick auf die dann laufende Bebauungsplanänderung erteilt werden.
Die Neubaukosten liegen in vergleichbarer Höhe wie die Containerlösung, somit voraussichtlich bei
rund 1,2 Mio €.
Der Kreis hat auf telefonische Anfrage am 5.03.2015 mitgeteilt, dass er den Standort mit Blick auf
die unterversorgten Bereiche nicht als günstig erachtet. Für die Erweiterung der Betreuungskapazitäten in Jülich stehen ihm 1.059.904,18 € zur Verfügung. Da eine Kindertageseinrichtung in der
Ehemaligen Realschule nur einen Teil der Unterversorgung kompensieren kann, steht er derzeit mit
einem weiteren Träger über eine Ausbau der Kapazitäten im Gespräch. Die finanzielle Förderung
eines städtischen Neubaus mit einem Finanzvolumen von voraussichtlich 1,2 Mio. € und eines
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gleichzeitigen Ausbaus der Einrichtung eines weiteren Trägers kann er aus diesen Gründen nicht in
Aussicht stellen.
Weiter wurde in der Sitzung die Zweckbindung der Fördermittel mit einer Laufzeit von 20 Jahren
kritisch gesehen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Nutzungsänderungen ins Auge zu fassen,
wenn der ursprüngliche Zweck während der Bindungsfrist entfällt und eine neue Nutzung ähnliche,
in diesem Fall soziale Zwecke vorsieht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 120/2015 4. Ergänzung
x
nein
nein
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